Religionslehrkräfte, Erwartungen und Kompetenzen
Andere Schreibweise: Rolle der Religionslehrkraft
(erstellt: Februar 2025)
Vorgängerartikel von Konstantin Lindner
Permanenter Link zum Artikel: https://bibelwissenschaft.de/stichwort/100088/
Digital Object Identifier: https://doi.org/10.23768/wirelex.100088
Religionslehrerinnen und Religionslehrer (→ Religionslehrkräfte) sehen sich mit Erwartungen von verschiedenen Seiten her konfrontiert. Welche Rolle Lehrkräften zugesprochen wird, ist nicht zuletzt Ausdruck des jeweils dominierenden Konstruktes von Religionsunterricht (
1. Erwartungen an Religionslehrkräfte
Aus der Vielzahl der evangelisch- wie auch katholisch-religionsdidaktischen Vergewisserungen zur Rolle der Lehrkraft können folgende Hauptkontexte herauskristallisiert werden, aus denen sich relevante Erwartungen ergeben: Staat, Religionsgemeinschaft (→ Kirche – Staat
1.1. Kontexte: Staat, Religionsgemeinschaft, Wissenschaftlichkeit
Wie jede Lehrkraft sind auch Religionslehrerinnen und Religionslehrer dem Staat (→ Kirche – Staat
Gemäß Art. 7 Abs. 3 GG wird Religionsunterricht in Deutschland in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Diese rechtliche Vorgabe – in deren Hintergrund zum einen die weltanschauliche Neutralität des Staates und zum anderen die → Freiheit
Die von Staat und Kirche (→ Kirche – Staat
1.2. Kontext: Schulfamilie
Auch → Schülerinnen und Schüler
Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind Teil des Schulpersonals. Der Schulleitung gegenüber sind sie weisungsgebunden und werden über die Gestaltung von Religionsunterricht hinausgehend mit verschiedensten weiteren Aufgaben betraut, zum Beispiel Klassenleitung, Aufsichtspflichten, Klassenfahrten, Projektleitung, Schulentwicklung etc. Nicht selten wird von ihnen ein Beitrag zum Aufbau von religiösem Schulleben erwartet, insbesondere bezüglich der Gestaltung von gottesdienstlichen und schulseelsorglichen Angeboten (→ Schulseelsorge/Schulpastoral
Eltern haben unterschiedlichste Vorstellungen, was Religionsunterricht sein und leisten soll. Diese reichen von einer Unterstützung bei der Einführung ihrer Kinder in den Glauben (→ Katechese/Katechetik
1.3. Kontext: Lebens- und Glaubensbiografie
Erwartungen von verschiedenen Seiten an Religionslehrerinnen und Religionslehrer tangieren diese nicht zuletzt in ihrer Lebens- und Glaubensbiografie. „Die Lebensbiografie ist ein Resultat des Aufwachsens in einer bestimmten Kultur, des Gebildet-Werdens in bestimmten Ausbildungsinstituten und des Lebens als Erwachsener in einer Gesellschaft“ (Ziebertz, 2010, 208). Die Rolle von Religionslehrkräften kann – wie bei anderen Lehrkräften auch – nicht unabhängig von deren Individualität gedacht werden, die das jeweilige Lehrerhandeln prägt. Darüber hinaus werden Religionslehrerinnen und Religionslehrer – weil sie „Religion zum Beruf“ (Ziebertz, 2010, 208) haben – im schulischen Geschehen auch als Gläubige wahrgenommen und sehen sich herausgefordert, aus der Teilnehmerperspektive zu Fragen des Glaubens gesprächsfähig zu sein und Position zu beziehen. Ihre Beziehung zum Glauben und zur Kirche prägt nicht zuletzt ihren beruflichen Habitus und damit die Gestaltung des Religionsunterrichts. Oftmals sind Religionslehrerinnen und -lehrer die wenigen „bewusst wahrgenommenen Personen, die für Kinder Religion, Glaube und Christ-Sein ‚repräsentieren‘, Personen also, die […] Orientierungsfiguren und Gesprächspartner“ (Ritter, 2018, 134) in dieser Hinsicht sind oder sein können. Schülerinnen und Schüler fordern diesbezüglich Authentizität und Glaubwürdigkeit (Biesinger/Münch/Schweitzer, 2008, 117-129). Die Kirchen sehen Religionslehrerinnen und Religionslehrer als „Zeugen des Glaubens in der Schule“ (DBK, 2005, 34; EKD, 1994, 58; DBK, 2023, 4), als „Brückenbauer[] zwischen Kirche und Schule“ (DBK, 2005, 34) an und erwarten von ihnen „profilierte[s] Eintreten für den christlichen Glauben“ (EKD, 2008, 17) abseits missionarischer Tendenzen. So müssen es Religionslehrkräfte „auch aushalten können, daß Teile ihrer Biographie zum Thema eines Unterrichts mit offenem Ausgang werden“ (EKD, 1994, 58). Daraus ergibt sich das Erfordernis, ihr Verhältnis zu Kirche und Glaube sowie ihre eigene Religiosität (→ Religiosität der Lehrkräfte) immer wieder reflexiv zu bedenken und weiterzuentwickeln. Im Horizont dieses Bewusstseins müssen sie sowohl aus einer Teilnehmer- als auch aus einer Expertenperspektive Fragen und Praxen des Glaubens reflektieren können, verständlich kommunizierten können und dabei ihre Kommunikationsposition (z.B. Expertin/Experte oder Gläubige/Gläubiger) transparent machen (Lindner, 2021, 375). Hier manifestiert sich die Bedeutung entsprechender Möglichkeits- und Resonanzräume für Religionslehrkräfte – sowohl speziell auf den Beruf bezogen als auch im Sinne der Partizipation am Leben der Kirchengemeinde (→ Gemeinde
2. Kompetenzen
Die dargelegten Erwartungen verweisen darauf, dass Religionslehrerinnen und Religionslehrer in verschiedenster Hinsicht kompetent sein müssen, um im Religionsunterricht religiöse Lern- und Bildungsprozesse in angemessener Weise initiieren und gestalten zu können. Bis heute gibt es mehrere Versuche, diese Kompetenzen zu benennen und inhaltlich zu präzisieren (Burrichter/Grümme/Mendl/Pirner/Rothgangel/Schlag, 2012; EKD, 2008; Englert, 2005; Grümme, 2009; Leitmeier, 2010, 18-41; Mendl/Freudenstein/Stollwerck, 2002; Pirner, 2012a; DBK, 2010, 19-22), nicht zuletzt in Bezug auf bestimmte Ausgestaltungsformen von Religionsunterricht wie z.B. in konfessionell-kooperativer Hinsicht (Lindner, 2022). Es ist zu unterscheiden zwischen spezifischen Kompetenzbereichen, die für das Initiieren religiöser Lern- und Bildungsprozesse nötig sind, und allgemeinen Kompetenzbereichen, die für alle Lehrkräfte gelten. Dabei bleiben die verschiedenen Teilkompetenzen nicht nebeneinander stehen, sondern leben von der individuellen, immer wieder neu geforderten Aneignung durch die jeweilige Person. Die sogenannte theologisch-religionspädagogische Kompetenz (→ Kompetenzen, religionspädagogische
In Orientierung an der kompetenztheoretischen Systematisierung, die Jürgen Baumert und Mareike Kunter mit dem COACTIV-Modell vorgelegt haben, lassen sich in Bezug auf das Professionswissen verschiedene Kompetenzbereiche von Religionslehrkräften fokussieren (Baumert/Kunter, 2016), die im Folgenden sowohl in spezifisch-religionsunterrichtsbezogener (2.1) als auch allgemeiner (2.2) Hinsicht differenziert werden.
2.1. Spezifische Kompetenzbereiche
Fachwissenschaftliche Kompetenz. Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind theologisch (→ Theologie
Fachdidaktische Kompetenz. Diese Teilkompetenz – die nicht schematisch von unterrichtsorganisatorischen Kompetenzen (siehe unten) zu trennen ist – umfasst die religionsdidaktische Fähigkeit, theologische Sachverhalte und Glaubenszusammenhänge so zu kommunizieren und lebensbedeutsam zu erschließen, dass die Schülerinnen und Schüler in ihren entwicklungsbedingten und erfahrungsabhängigen Verstehenszugängen ernstgenommen werden. Gemäß Baumert/Kunter wird diese Kompetenz in allgemeiner Hinsicht aus drei Wissensdimensionen gespeist: (1) Erklärungs- und Repräsentationswissen, (2) Wissen über Denkweisen und Vorstellungen der Schüler/-innen sowie (3) Wissen über Potenziale, Einsatzgelegenheiten und Anforderungen von fachspezifischen, also religionsbezogenen Unterrichtsaufgaben. In religionsunterrichtlicher Hinsicht ist es dabei entscheidend, domänenspezifische Sachverhalte und Glaubenszusammenhänge so zu kommunizieren, dass diese zum einen kognitiv aktivierend dargeboten und zum anderen auch für Nicht-Experten und Nicht-Gläubige verständlich sind. Dazu ist es notwendig, religionsdidaktische Konzepte und Theorien sowie geeignete Methoden (→ Unterrichtsmethoden
2.2. Allgemeine Kompetenzbereiche
Im Sinne dessen, was Baumert/Kunter als (Schul-)Organisations-, Beratungs- und pädagogisch-psychologisches Wissen beschreiben, lassen sich – in einer systematisierenden Zusammenschau vorliegender religionsdidaktischer Forschungen – folgende allgemeinen Kompetenzbereiche auch für Religionslehrkräfte beschreiben.
Pädagogische Kompetenz. Dieser Kompetenzbereich zielt auf einen subjektorientierten, verantwortlichen sowie aufrichten Umgang mit Schülerinnen und Schülern; er vereint daher mehrere Aspekte in sich. Zum einen die personale (Englert, 2005, 23f.) Kompetenz der Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Sinne eines aufrichtigen Interesses an Kindern und Jugendlichen, einer Sensibilität dafür, was diese bewegt, eines Gespürs, wie man mit Lernenden in einen ihr Interesse weckenden, wertschätzenden Dialog treten kann, und vieler weiterer positiver Persönlichkeitsmerkmale. Auch Kollegialität und Teamfähigkeit sind elementar wichtig. Hinsichtlich der Lernenden erweist sich die Wahrnehmungskompetenz als bedeutsam, insofern „sozialisationstheoretische und entwicklungspsychologische Kenntnisse […] es ermöglichen, den Entwicklungsstand von Schülerinnen und Schülern differenziert einzuschätzen und Religionsunterricht so zu gestalten, dass die Relevanz seiner Inhalte für heute erkennbar wird“ (DBK, 2010, 22; Klose, 2014). Auch gilt es, den Erziehungsauftrag ernst zu nehmen. Unter den Vorzeichen einer Orientierung am Subjekt bedeutet erzieherische Kompetenz, dass Lehrkräfte ihr formendes Einwirken auf einzelne Lernende beziehungsweise die gesamte Klasse verantwortungsbewusst gestalten, indem sie unterstützend und nicht direktiv lenken, so dass die Schülerinnen und Schüler sich immer mehr selbst bilden können. Erzieherisches Handeln tangiert dabei auch disziplinarische Zusammenhänge. Letztere sind transparent und nachvollziehbar sowie in guter, wertschätzender Absicht zu gestalten. Zentral für den pädagogischen Kontext ist zudem die kommunikative Kompetenz, insofern Religionslehrerinnen und Religionslehrer gefordert sind, Inhalte und Idee ihres Unterrichtsfaches und ihres unterrichtlichen Agierens im Austausch mit den verschiedenen Referenzkontexten zu thematisieren. Und zwar so, dass die jeweiligen Sachverhalte für die Kommunikationspartner rational zugänglich und nachvollziehbar sind – insbesondere auch unter ökumenischer, interreligiöser, interdisziplinärer und gesellschaftlicher Perspektive (EKD, 2008, 37f.; DBK, 2010, 21). Professionalität artikuliert sich diesbezüglich nicht zuletzt in einem offenen und produktiven Umgang mit kritischen Anfragen. Ein zentraler Aspekt, den der Staat von Lehrkräften einfordert, ist das Beurteilen der Schülerinnen und Schüler sowohl hinsichtlich ihres persönlichen Entwicklungsstandes als auch in Bezug auf ihre Leistungen. Diese diagnostische Kompetenz ist eng verknüpft mit der Wahrnehmungskompetenz und erfordert im schulischen Alltag die Fähigkeit, lerngegenstands- und schülerangemessene Verfahren der Leistungsbewertung (→ Leistungsmessung, Leistungsbewertung
Organisations- bzw. institutionelle Kompetenz. Unterricht ist ein komplexes, nie abschließend planbares Geschehen. Konzepte wie didaktische Analyse, → Elementarisierung
Darüber hinaus benötigen Religionslehrkräfte sogenanntes Beratungswissen, um Schülerinnen und Schüler, aber auch deren Eltern beraten zu können: „Zu den zentralen Beratungsanlässen […] zählen Lernberatung, Schullaufbahnberatung, Beratung bei schulischen Verhaltensauffälligkeiten und persönlichen Krisen sowie Erziehungsberatung“ (Drechsel/Sauer/Paetsch/Fricke/Wolstein, 2020, 196). Gerade in Bezug auf Glaubensfragen, aber auch Krisenbewältigung sind Religionslehrerinnen und Religionslehrer gefordert; nicht zuletzt deshalb sind sie häufig auch für die Schulseelsorge oder gar die Krisenseelsorge an ihrer Schule (mit-)verantwortlich.
3. Perspektiven
Religionslehrkräfte sind in den letzten Jahren verstärkt ins Zentrum religionspädagogischer Forschung gerückt – nicht zuletzt die Debatte um Kompetenzorientierung (→ Kompetenzorientierter Religionsunterricht
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