Deutsche Bibelgesellschaft

Erlassjahr

Unter Erlassjahr versteht man die Bestimmung, dass in Israel in diesem Jahr das Land brachliegen soll, die ursprüngliche Besitzordnung wiederhergestellt und die Rückzahlung von Darlehen erlassen wird (5. Mose 15,1-3). Das Alte Testament unterscheidet zwischen → Sabbatjahr (= jedes 7. Jahr) und Jobeljahr (= jedes 7. Sabbatjahr = jedes 49. Jahr; bei Luther ursprünglich mit »Halljahr« übersetzt, jetzt durch »Erlassjahr« wiedergegeben). Dabei sollen in jedem 49. Jahr auch die israelitischen → Sklaven, die in Schuldknechtschaft geraten sind, ihre Freiheit wiedererlangen (3. Mose 25,8-24). Der Erlass wird als gottesdienstlicher Vorgang gesehen und entspricht dem Willen des HERRN, dass Israel ein Volk von Brüdern sein soll und die Überschuldung nicht überhandnimmt (3. Mose 25,39-55).

Deutsche Bibelgesellschaftv.4.42.4
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