Deutsche Bibelgesellschaft

Fremdling

Jemand, der den angestammten Sippenverband verlassen hat, in der Fremde Zuflucht suchte und dort als Schutzbürger gewisse Rechte genießt, ohne Vollbürger zu sein. Auch ein Israelit, der sich im Gebiet eines anderen israelitischen Stamms aufhält, kann als Fremdling bezeichnet werden (→ Ausländer). Da Israel beim Aufenthalt in Ägypten am eigenen Leib erfahren hat, was es heißt, Fremdling zu sein, stehen Angehörige dieser Gruppe unter einem ganz besonderen Schutz (5. Mose 5,14-15).

Deutsche Bibelgesellschaftv.4.42.4
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