Fleisch von getöteten oder verendeten Tieren, in dem noch → Blut ist. Es ist zum Verzehr verboten, weil das Blut als Träger des Gott gehörenden Lebens gilt (so 3. Mose 17,11). Judenchristliche Gemeinden haben sich an das Verbot gehalten. Das sog. Aposteldekret (Apg 15,20.29; 21,25) macht das auch für Heidenchristen verbindlich.