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Kinder- und Jugendhilfe

Andere Schreibweise: child and youth care (engl.)

(erstellt: März 2024)

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1. Kinder- und Jugendhilfe

1.1. Eigenart und Ziele der Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe richtet sich an junge Menschen (und deren Familien) besonders im Fall von Benachteiligung und Prekarität. Sie hat zum Ziel, Heranwachsende in ihren zentralen Entwicklungsaufgaben zu fördern und sie vor Gefahren zu schützen. Gesetzlich geregelt ist die Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Seit den 90er Jahren ist das Jugendhilferecht als Leistungsrecht formuliert (Bernzen/Bruder, 2018, 133), d.h. dass der Einzelne ein Recht auf Erbringung staatlicher Leistungen hat und einfordern kann. Das Gesetz sieht eine Förderung durch öffentliche und freie Träger vor mit dem Ziel der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten (Bernzen/Bruder, 2018, 133). Als weitere Leitziele der Kinder- und Jugendhilfe sind zum einen die „Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen“ als individuelle Maßnahmen, zum anderen „der Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen“ sowie das „Schaffen und Erhalten von positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt“ (BMFSFJ, 2023, o.S.) als strukturelle Maßnahmen zu nennen.

1.2. Handlungsfelder der besonderen Sorge für benachteiligte junge Menschen

Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verschiedene Handlungsfelder: Dazu gehören folgende Leistungen:

  • Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§§ 11-15 SGB VIII);
  • Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16-21 SGB VIII);
  • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§§ 22-26 SGB VIII);
  • Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige (§§ 27-41 SGB VIII).

Die Kinder- und Jugendhilfe schließt auch präventive Maßnahmen ein, also den Kinder- und Jugendschutz, sowie Interventionen, in denen es um das Wohl von Kindern und Jugendlichen geht. Die verschiedenen Formen der Jugendhilfe können von öffentlichen und freien Trägern geleistet werden und umfassen die Unterstützung von Heranwachsenden in ihrer Entwicklung sowie der Eltern und Erziehungsberechtigten in schweren Situationen. Letztere werden in diesem Beitrag nicht weiter berücksichtigt.

Die Jugendsozialarbeit, um eines der Felder mit Blick auf besonders benachteiligte Heranwachsende herauszugreifen, ist ein sozialpädagogisches Leistungsangebot nach § 13 SGB VIII mit dem Ziel, junge Menschen in prekären Lebenslagen und mit schwierigem sozialem Hintergrund, die in ihrer Entwicklung und Entfaltung beeinträchtigt sind, zu fördern und in ihrer Mitbestimmung zu stärken. Zu ihr gehören vor allem die Schulsozialarbeit, die Jugendberufshilfe und das Jugendwohnen. Die angebotenen sozialpädagogischen Hilfen fördern die „schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration“ (§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit). Diese Maßnahmen werden ergänzt durch besondere Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote sowie die Bereitstellung von sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit). Die Formen der Jugendsozialarbeit sind vielfältig: Sie reichen von Beratung bis zur Betreuung in Einrichtungen des Jugendwohnens. Unter den sozialpädagogischen Organisationsformen, die vor allem benachteiligte junge Menschen in den Blick nehmen, kommt der offenen Jugendarbeit besondere Bedeutung zu, da sie nicht an eine Mitgliedschaft gebunden ist und frei zugängliche Angebote gestalten kann, die sozialräumlich angelegt sind und so einen Nahraum der Erreichbarkeit besonders für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Schichten schaffen (Faulde, 2021).

1.3. Kirchliche Kinder- und Jugendhilfe

Die kirchliche Jugendarbeit (→ Jugendarbeit, katholisch; → Jugendarbeit, evangelisch) wirkt als freier Träger in der Kinder- und Jugendhilfe (Lechner, 2001). Ein Großteil der Einrichtungen gehört dem Verbund von Caritas oder Diakonie an. Ein Fachverband der Caritas (→ Caritas – Diakonie) ist der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE), die Caritas wiederum ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS). Auf protestantischer Seite repräsentiert der Evangelischer Erziehungsverband e. V. (EREV) das Netzwerk für die Kinder- und Jugendhilfe. Zudem sind auch einzelne Ordensgemeinschaften in die jeweiligen Verbände eingegliedert oder engagieren sich unabhängig davon. Die Trägerprofile entsprechen den Aufgaben der Gemeinschaften – so widmen sich, um nur ein Beispiel zu nennen, die Salesianer Don Boscos jungen Menschen in Not (https://www.jhdb.net/Organisation/Traeger), um sie in ihrer Berufsausbildung zu unterstützen.

Die Geschichte der Jugend(sozial)arbeit reicht ins 19. Jahrhundert zurück. Damals verstärkte sich durch das rasante Bevölkerungswachstum und die Zuwanderung in die Städte die soziale Not, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Daher entstanden Initiativen, die jungen Menschen die Chance auf Versorgung, Ausbildung und Arbeit gewährleisten wollten (Gögercin, 1999, 22f.). In der Weimarer Republik löste die Idee der Fürsorge die bis dahin maßgeblichen Prinzipien der Sicherheit und Ordnung ab und es lässt sich mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz eine staatliche Verantwortungsübernahme nachweisen. Nach der Gleichschaltung der Jugendarbeit zur Zeit des Nationalsozialismus musste die Jugendfürsorge neu aufgebaut und entwickelt werden. Als ein geschichtlicher Meilenstein für die Entwicklung der Jugendsozialarbeit nach dem Zweiten Weltkrieg ist die „Erste Konferenz Heimstatt“ zu nennen, die am 13.11.1947 in Köln stattfand. Zielgruppe waren in erster Linie eltern- und heimatlose junge Menschen, die an den Folgen der Weltkriege zu leiden hatten (Breuer, 2007, 17).

Neben der geschichtlichen und rechtlichen Entwicklung, die eine Einbindung kirchlicher und staatlicher Jugendhilfe ins Sozialsystem begründet, sind auch theologische Argumente tragfähig: Religiöse Institutionen und Träger haben eine politische Verantwortung, die aus der Theologie der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ mit ihrer positiven Verhältnisbestimmung von Religion und Gesellschaft, besonders der „Option für die Armen“ mit der Forderung nach genuin diakonischem Engagement und vor allem in der unbedingten Gottebendbildlichkeit (→ Gottebenbildlichkeit (AT); → Anthropologie (NT)) begründet ist (Karl, 2022, 22f.;25). Daher ist es die Aufgabe religiöser Träger und Akteure, „die vielschichtige Landschaft der Kinder- und Jugendhilfe aktiv mit ihren Wertvorstellungen und entsprechenden Handlungskonzepten mitzugestalten“ (Faulde, 2019, 407). Die 2021 von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten Leitlinien zur Jugendpastoral formulieren ein Selbstverständnis von Jugendpastoral auf der Basis weltanschaulicher Vielfalt. Die Leitlinien postulieren ein Ineinander von Sozial-, Kultur und Berufungspastoral, das diese als „drei Gesten der Nachfolge charakterisiert (Leitlinien 2021, 5. und 6.)“ (Karl, 2021).

Auf evangelischer Seite ist die Jugendarbeit (→ Jugendarbeit, evangelisch) über die Landeskirchen organisiert und orientiert sich an politischen und jugendkulturellen Entwicklungen (Schwab, 2003). Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erarbeitet 2010 die Erklärung „Kirche und Jugend. Lebenslagen – Begegnungsfelder – Perspektiven“ und macht dort Jugendarbeit besonders an der Begegnung sowie an einzelnen Handlungsfeldern fest (EKD, 2010).

Die Jugendhilfe in christlicher Trägerschaft ist so einerseits in ein grundlegendes, konfessionell geprägtes Pastoralverständnis eingebettet, andererseits füllt sie eine eigene Aufgabe im Bereich der Pädagogik aus, die besonders die religiöse Deutekompetenz menschlicher Erfahrungen in den Mittelpunkt stellt.

2. Religion in der Kinder- und Jugendhilfe

2.1. Lebensweltorientierung kirchlicher Kinder- und Jugendhilfe

Jugendhilfe ist kein Bildungsort (→ Lernorte religiöser Bildung) im eigentlichen Sinn, daher ist sie auch kein primärer Ort religiöser Bildungsprozesse. Dennoch kommt Religion in verschiedenen Formen/Ausprägungen vor. Die Lebensweltorientierung (→ Lebenswelt) ist der gemeinsame Bezugspunkt kirchlicher und öffentlicher Jugendhilfe (Faulde, 2019, 397). Von ihrem lebensweltlichen Bezug sind auch religiöse Fragen Teil der Jugendarbeit. Die Auseinandersetzung mit der eigenen (personalen und sozialen) Identität als eine Entwicklungsaufgabe ist für informelle Bildung (→ Informelles (religiöses) Lernen) von besonderer Bedeutung (Faulde, 2021). Faulde nennt neben der Frage nach dem Sinn als entscheidende religiöse Inhalte in der Jugendbildung „Schlüsselprobleme unserer gegenwärtigen Epoche (z.B. Gewalt, Terror und Krieg) im Horizont religiöser Interpretationen“ (Faulde, 2021). Als sekundärer Lernort erhält Jugendhilfe auch eine Bedeutung für informelles Lernen. Auf Seite der Pastoral findet dies etwa in sozialraumorientierten und sozialdiakonischen Ansätzen eine Entsprechung (Hobelsberger, 1994).

Die Lebensweltorientierung ist ein etabliertes Theoriekonzept der Sozialen Arbeit, das nach Faulde die Verortung von Religion im Leben junger Menschen besonders greifbar macht. Es „geht vom Alltag der Adressat*innen aus und deutet deren Handlungsmuster als subjektive Bewältigungsstrategien bei der Suche nach Veränderungen in den alltäglichen Lebensverhältnissen“ (Faulde, 2021). Faulde stellt heraus, dass mannigfache gesellschaftliche Widersprüche und Spannungen das Leben junger Menschen und ihren Alltag prägen und darin subjektiv bedeutsam sind (Faulde, 2021). Der Fokus des lebensweltorientierten Ansatzes richtet sich besonders auf individuelle Stärken, vorhandene Ressourcen und nicht realisierte Potenziale der Lebensbewältigung im Alltag.

Unter den Vorzeichen des „Aufwachsen[s] in der Risikogesellschaft“ (Keupp, 1994, 34) gewinnt neben dem Thema der Ausbildung die Frage der Berufswahlbegleitung an Bedeutung und korreliert mit einem (jugend)pastoralen Anliegen, junge Menschen ganzheitlich in der Klärung von Beruf und Berufung zu begleiten. Hier sind zentrale Faktoren die Frage nach Sinn, Spaß und Erfüllung sowie der Einbezug des sozialen Kontexts und möglicher Begleitpersonen, die prägend wirken (Karl, 2020).

2.2. Religiöse, interreligiöse und interkulturelle Kompetenz in der Sozialen Arbeit

Die explizite Frage nach Religiosität ist auch in einer säkularen und religionspluralen Gesellschaft relevant, wenn situationsbezogene Deutekompetenzen und Ritualkompetenzen gefragt sind. Sinnfragen, aber auch existentielle Strategien der Krisenbewältigung können religiös gestaltet werden. Daher ist die Kontingenzoffenheit, aber auch die Vermittlung von Kontingenzbewältigung eine Aufgabe, die auch in der Jugendhilfe einen Ort hat.

In einigen Bereichen der Jugendhilfe sind Religion und Religiosität von sich aus stärker präsent. So findet Religion in der Sozialen Arbeit Aufmerksamkeit durch verstärkte Einwanderung (Freise, 2016). Besonders junge Menschen mit Migrationshintergrund bringen eine religiöse Sozialisation mit – seien sie christlich oder muslimisch oder anderen Glaubens. Für junge Menschen, die ihre Heimat verlassen, kann der Glaube eine Ressource darstellen, er kann aber auch angesichts traumatischer Erfahrungen hinterfragt werden. Solche Fragen verlangen eine adäquate Begleitung. Zudem bedarf es nach Freise einer interkulturellen Sach- und Deutekompetenz auf Seiten der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, um Phänomene und Erfahrungen der Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verstehen und einzuordnen. Darüber hinaus wirkt Jugendsozialarbeit als interreligiöser Lernort, wo junge Menschen verschiedener Glaubenstraditionen zusammenkommen. Eine besondere Herausforderung in diesem Kontext ist die Fundamentalismusprävention, also auch das Missbrauchs- und Gefahrenpotenzial von Religion zu kennen und zu vermitteln.

2.3. Prinzipien religionssensiblen Arbeitens

Die Religiosität junger Menschen „besteht aus Fragmenten, die situations- und biografiespezifisch zu betrachten sind, setzt sich aus Glaubenskonzepten unterschiedlichen Ursprungs zusammen, entwickelt sich permanent weiter und ist eng verknüpft mit der Sozialisation, der persönlichen Lebenssituation sowie der Entwicklung der eigenen Identität“ (Gabriel, 2021, 1353). In den Handlungsfeldern der Jugendhilfe kommt es daher darauf an, diese Fragmente produktiv im Sinne der Integration und Identitätsleistung aufzugreifen. Ein Ansatz, der sich in den letzten Jahren bewährt und weiterentwickelt hat, ist das Konzept der „Religionssensiblen Erziehung und Bildung“ (Lechner/Gabriel, 2009) (→ Bildung, religionssensible). Es ist deshalb für den Bereich der Jugendarbeit passend, da es induktiv aus einem Projekt mit Einrichtungen der Jugendhilfe entwickelt und danach auf verschiedene andere Handlungsbereiche, wie Kita und ähnliche übertragen wurde (Stockinger, 2023; Bederna, 2009). Lechner und Gabriel befragten junge Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe zu ihren Sinn- und Lebensfragen und untersuchten die subjektbezogenen Zuschreibungen auf dahinterliegende Kategorien eines Religionsverständnisses. Demnach kommt Religion in einem dreifachen Sinn in den Selbstbeschreibungen junger Menschen vor: als Lebens- und Existenzglaube, als Transzendenz- oder Gottesglaube, als Konfessions- oder Gemeinschaftsglaube. Der Lebensglaube ist abgelöst von religiösen Institutionen zu verstehen. Er bezieht sich auf „die Frage nach dem, was Halt, Sinn und Orientierung, Perspektive und Zukunft gibt“ (Gabriel, 2021, 1352). Der Transzendenzglaube orientiert sich an einer höheren, oft auch personal bestimmten Macht und der Konfessionsglaube geht mit einer Kirchenmitgliedschaft und mit dem Eingebundensein in die jeweilige Glaubensüberzeugung einher. Auch wenn der Religionsbegriff hybridere Zuordnungen und stärkere Durchlässigkeit verlangt und kein geschlossenes Theoriekonzept begründet, bietet er für die Praxis vielfache Anknüpfungspunkte für eine subjektorientierte Begleitung junger Menschen mit ihren religiösen Fragen. Es will Erzieherinnen und Erzieher befähigen, ressourcenorientiert „religiöse Strukturen, Erfahrungen und konkrete Erlebnisse bei Kindern und Jugendlichen freizulegen“ (Roggenkamp, 2020).

Claudia Mayer entwickelte die Theorie der Religionssensibilität in ihrer Dissertation zur Religionssensibilität in der Sozialen Arbeit weiter (Mayer, 2024). Sie verankert ihren Religionsbegriff vor allem am Religionsverständnis von Detlev Pollack, erweitert um den Aspekt der Sinnfrage. Ihr Anliegen ist es, den Begriff der Sensibilität näher zu erschließen. Dieser ist verstanden als „Modus des Umgangs“ mit Religion und Religiosität. In der Differenzierung von „sensibel sein für“ und „sensibel umgehen mit“ wird ein doppeltes Moment sichtbar, das für Pädagogik und Bildungsprozesse relevant ist (Mayer, 2024, Seitenangabe wird nachgereicht).

Das Konzept der Religionssensibilität als eine mögliche religionsbezogene Theorie in der Jugendhilfe erschließt Signaturen, um mit dem Phänomen von Religiosität im Erleben junger Menschen respektvoll, subjektorientiert umgehen zu können. Es bietet für die Zukunft weitere Anknüpfungsmöglichkeiten für den Forschungs- und Praxisdiskurs.

Literaturverzeichnis

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  • Roggenkamp, Antje, Art. Religionssensibilität (2020), in: socialnet Lexikon. Online unter: https://www.socialnet.de/lexikon/Religionssensibilitaet, abgerufen am 03.11.2023.
  • Schwab, Ulrich (Hg.), Geschichte der evangelischen Jugendarbeit. Teil 2. Vom Wiederaufbau zur Wiedervereinigung: evangelische Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland 1945-1995, Hannover 2003.
  • Stockinger, Helena, Religionssensible und interreligiöse Transition vom Kindergarten in die Volksschule? Kritische Anfragen, in: Mößle, Laura/Schmitzer, Anke/Boschki, Reinhold (Hg.), Übergänge in der Kita gestalten. Impulse für eine religionssensible und interreligiös reflektierte Praxis, Münster 2023, 112-117.

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