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Synagoge

Versammlungsstätte einer jüdischen Gemeinde.

Synagoge, griechisch für »Versammlung«, bezeichnet die Versammlungsstätte einer jüdischen Gemeinden, wo am Sabbat ein Gottesdienst gehalten wird. Jeder jüdische Mann, der sich in den Heiligen Schriften auskennt, kann aufgefordert werden, die Schriftlesung vorzunehmen und den gelesenen Text anschließend zu erklären (vgl. Lukas 4,16-21; Apostelgeschichte 13,15).
Die Verwaltung der äußeren und inneren Angelegenheiten einer Synagogengemeinde liegt in den Händen eines Kollegiums von Ältesten. Es gibt auch Synagogenbeamte: den Synagogenleiter, der für die ordnungsgemäße Abwicklung des Synagogengottesdienstes zu sorgen hat, und den Synagogendiener, der ihm dabei zur Hand geht (Lukas 4,20).
In der Synagoge tagte in neutestamentlicher Zeit – und noch lange darüber hinaus – das örtliche Synagogengericht. Auf den Spruch von drei Richtern hin konnte es gegenüber Juden, die gegen Vorschriften des Gesetzes verstoßen hatten, z.B. die Strafe der Auspeitschung verhängen (5. Mose/Deuteronomium 25,2-3). Diese wurde dann vom Synagogendiener ausgeführt (Markus 13,9; Apostelgeschichte 22,19; 2. Korinther 11,24).


(Quelle: ​BasisBibel. Das Neue Testament und die Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

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