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Sündopfer

Gott schenkt dem Sünder die Möglichkeit, die Beziehung zu ihm in Ordnung zu bringen. Der Wert des Sündopfers hängt von der Stellung der Person ab.

Altes Testament

Durch das Sündopfer, bei dem der Priester mit dem Blut des Opfertiers besondere Handlungen vornahm (3. Mose/Levitikus 4), gewährte Gott Sühne für Verstöße gegen das göttliche Gesetz und stellte so die beschädigte Heiligkeit und Reinheit des Volkes und Landes wieder her.
Wenn gegen das Gesetz verstoßen wird, werden die Rechte eines anderen Menschen oder Gottes verletzt und der Schuldige lädt Schuld auf sich. Die Rechtsverletzung fordert Wiedergutmachung, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Das kann der materielle Ersatz z. B. durch Wiederbeschaffung sein oder bei körperlichen Verletzungen die Bestrafung durch Zufügung einer vergleichbaren Verletzung bis hin zur Tötung des Schuldigen (vgl. dazu die Rechtsbestimmungen in 2. Mose/Exodus 21,12–22,14 mit der Formel »Auge für Auge, Zahn für Zahn«, die die Verhältnismäßigkeit der Strafe festlegt). Kann der Schaden nicht durch direkte Wiedergutmachung beglichen werden, gibt es die Möglichkeit, durch eine Sühneleistung die Schuld abzutragen. Diese Sühneleistung ersetzt dann die Todesstrafe.
Die Sühne zielt also auf Mäßigung bei der Wiedergutmachung. Der Schuldige erkennt seine Schuld an und ist bereit, den Schaden nach seinem Vermögen auszugleichen. Der Geschädigte verzichtet auf Rache. Die Sühne ist damit im Interesse der Gemeinschaft, denn sie durchbricht die Spirale aus Hass und Gewalt.
Beim Sündopfer wird dieser Gedankengang auf das Verhältnis zwischen Gott und Mensch übertragen: Wer Schuld begeht, verletzt die Heiligkeit und Reinheit des Volkes und des Landes und verwirkt so sein eigenens Leben. Da Gott aber am Leben der Menschen gelegen ist, ist er einer friedlichen Schlichtung zugänglich. Er zeigt sich versöhnlich (vgl. 2. Mose/Exodus 34,6-7; 1. Samuel 26,19; Psalm 103,8-9; vgl. auch Gnade). Deshalb stellt er den Menschen die Möglichkeit eines versöhnenden Opfers bereit (Sühneopfer: 3. Mose/Levitikus 4,1–5,13; 3. Mose/Levitikus 6,17-23; 3. Mose/Levitikus 16,5-16; 4. Mose/Numeri 15,27-29; Schuldopfer: 3. Mose/Levitikus 5,14-26; 3. Mose/Levitikus 7,1-6). Gott sucht die Versöhnung mit den Menschen.
Das besondere an diesen Opfern ist, das mit dem Blut der Opfertiere bestimmte Handlungen vollzogen werden. Es wird an die Hörner des Altars gegeben oder in das Innere des Tempels – am Versöhnungstag sogar bis in das Allerheiligste – gebracht. Gott wird das Blut als Lebensträger und Zeichen seiner Versöhnung präsentiert.
Um durch ein Sündopfer Sühne zu erlangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die begangene Schuld muss bekannt werden und entstandener Schaden ist wiedergutzumachen. Die Schuld darf nicht vorsätzlich begangen worden sein. Sühne für einen vorsätzlich begangenen Mord ist nicht möglich.
Die Sühne kann durch Dritte vermittelt werden. Die Vermittlung geschieht durch Fürsprache, durch ein Gerichtsverfahren oder durch die Übernahme der Schuldfolgen durch einen Stellvertreter. Eine besondere Form der Vermittlung ist die Tätigkeit des Priesters, der das Opfer ausführt.

Neues Testament

Das Neue Testament geht wie das Alte Testament davon aus, dass der Mensch Schuld begeht und dadurch eigentlich dem Tod verfällt (Römer 3,9-10; Römer 6,23). Allerdings kann ihn auch das alttestamentliche Sündopfer nicht von seiner Schuld erlösen. Jedoch kann er durch Jesus Christus Sühne erlangen. Dabei sind zwei Denkmodelle zu unterscheiden: Zum einen wirkt Jesus durch seinen Tod und Auferstehung Sühne. Er selbst ist das einmalige und endgültige Sündopfer (Hebräer 9,26-28; Hebräer 10,10; Römer 6,10; Römer 8,3). Zum anderen vermitelt Jesus die Sühne zwischen Gott und Mensch als Fürsprecher, Stellvertreter (1. Korinther 15,3) oder Priester (Hebräer 9,11).


(Quelle: ​BasisBibel. Das Neue Testament und die Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

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