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Scheidungsurkunde

Dokument, das ein Mann seiner Frau geben musste, wenn er die Ehe auflösen wollte.

Nach jüdischem Recht musste ein Mann seiner Frau eine sog. Scheidungsurkunde ausstellen, wenn er sich von ihr trennen wollte. Sinn dieser Vorschrift aus 5. Mose/Deuteronomium 24,1 war es, die Willkür des Mannes zu begrenzen und der geschiedenen Frau eine rechtliche Grundlage für eine zweite Heirat und damit wieder eine gesicherte Existenz zu geben.
Wenn Männer dies als »Erlaubnis« (vgl. Markus 10,2-4) ansehen, ihre Frauen leichtfertig aus der Ehe zu entlassen, ist der Sinn der alttestamentlichen Vorschrift verfehlt. In dem Streitgespräch Markus 10,2-9 und Matthäus 19,3-8 führt Jesus aus, dass diese Vorschrift sozusagen »im Zorn« gegeben worden ist für ein Volk, das nicht bereit und kaum noch fähig ist, zu erkennen und zu tun, was Gott eigentlich will. Dass es die Vorschrift gibt und dass sie praktiziert werden muss, stellt demnach ein ständiges Belastungszeugnis gegen dieses Volk dar und beweist, dass es ein abtrünniges Volk ist.


(Quelle: ​BasisBibel. Das Neue Testament und die Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

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