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Loccumer Richtlinien

Zur einheitlichen Schreibung biblischer Eigennamen

A. Ursprung und Entstehung

Die Deutsche Bischofskonferenz, der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und das Evangelische Bibelwerk beschlossen 1966, eine gemeinsame Übersetzung wichtiger biblischer Texte zu erstellen und beriefen dazu eine gemeinsame Übersetzerkommission. Diese Kommission erkannte bald, daß zu einer gemeinsamen Übersetzung die einheitliche Schreibweise der biblischen Eigennamen gehört. Sie beschloß, eine Vereinheitlichung nicht von Fall zu Fall, sondern aufgrund gemeinsam zu erarbeitender Richtlinien vorzusehen. Daher bat sie Pastor Klaus Dietrich Fricke und Pater Dr. Benedikt Schwank OSB, derartige Richtlinien zu erarbeiten. Der von beiden Autoren erarbeitete Entwurf (Richtlinien und Ausnahmeliste) wurde der Kommission bei einer Sitzung im Juli 1967 in Loccum vorgelegt und von ihr am 8. Juli 1967 angenommen. Im Oktober 1967 wurden die Richtlinien vom Plenum der Übersetzerkommission der Einheitsübersetzung, im März 1968 von der Mitgliederversammlung des Evangelischen Bibelwerkes gutgeheißen.

Rund 3 Jahre arbeitete die Gemeinsame Übersetzerkommission dann mit diesen Richtlinien, um sie in der Praxis zu erproben. Bei mehreren Sitzungen wurden sie beraten, teilweise verändert und im Juni 1970 in Braunshardt endgültig verabschiedet. Die Deutsche Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung vom 21. bis 24. September 1970, der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland am 15. Oktober 1970, das Evangelische Bibelwerk am 23. Oktober 1970 zugestimmt.

Am 3./4. 7. 1976 wurden bei einer Tagung in Würzburg Grundsatzfragen im Blick auf eine Neuauflage erörtert, dabei einige Regeln präzisiert und einzelne Namensformen verändert.

Bei der Schlußsitzung der Ökumenischen Kommission für die Revision des Neuen Testaments der Einheitsübersetzung wurde am 7. 1. 1978 in Frankfurt a.Main auf Antrag der evangelischen Seite beschlossen, bei neun Namen die Schreibweise der revidierten Lutherbibel in die Einheitsübersetzung zu übernehmen (diese Namensformen sind jetzt in Abschnitt D unter »Sonderregelung« berücksichtigt).

Mit diesen Namensformen wurde der revidierte Text der Einheitsübersetzung von der Deutschen Bischofskonferenz am 14. 2. 1978 approbiert. Die übrigen katholischen Bischöfe im deutschsprachigen Raum, welche die Einheitsübersetzung mitverantworten, schlossen sich an.

Bei der Sitzung vom 7. 1. 1978 in Frankfurt a. Main wurde eine ökumenische Arbeitsgruppe beauftragt, das Ökumenische Namensverzeichnis für eine Neuausgabe zu überprüfen. Diese Gruppe schloß am 16./17. 2. 1979 in München ihre Arbeit ab. Dabei legte sie auf vielfachen Wunsch auch Regeln für die deutsche Betonung der biblischen Eigennamen fest. Nach ihrer konkreten Ausarbeitung wurden diese Regeln auf einer Sitzung der Arbeitsgruppe am 13. 10. 1979 in Stuttgart erneut diskutiert und endgültig verabschiedet (sie sind in Abschnitt F abgedruckt).

B. Zur Vorgeschichte

I. Auf katholischer Seite war der Ausgangspunkt für die Schreibung biblischer Eigennamen bisher die Septuaginta- Vulgata-Tradition, welche die Bibel als sprachlich einheitliches Korpus betrachtete. Die Frage, ob dieselbe Person, z. B. Balaam im Alten und Neuen Testament gleich oder verschieden zu schreiben sei, existierte in diesem Stadium nicht.

1962 beschlossen die deutschen Bischöfe, denen sich bald die österreichischen und die deutschschweizerischen Bischöfe anschlossen, eine neue Übersetzung der Heiligen Schrift aus den Urtexten für den kirchlichen Gebrauch zu schaffen, die sogenannte Einheitsübersetzung. Die von ihnen beauftragte Übersetzerkommission stellte für die deutsche Wiedergabe der biblischen Eigennamen den Grundsatz auf, die traditionellen Namensformen in Hinsicht auf die hebräischen und griechischen Grundtexte zu überprüfen. Die durch einen besonderen Ausschuß erarbeiteten Grundsätze (»Schreibweise der Eigennamen im Neuen Testament« vom Dezember 1963 und »Transkriptionen« vom März 1966) wurden durch die Beauftragten der beteiligten Bischofskonferenzen gutgeheißen.

II. Auf evangelischer Seite ist die Schreibung biblischer Eigennamen durch die Lutherbibel geprägt. Andere, für die Gemeinde gedachte Bibelübersetzungen (z.B. Schlachter, Menge, Zürcher-Bibel) schließen sich der Lutherbibel an, wobei nur wenige Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen werden.

Die Schreibung biblischer Eigennamen durch Luther ist durch seinen Rückgang auf die veritas hebraica bzw. graeca bestimmt. Deshalb gibt es im deutschen Sprachraum seitdem eine doppelte Eigennamen-Tradition (z.B. Sophonias – Zephanja, Aggäus – Haggai, Isaias – Jesaja).

Die Eigennamenschreibung der Lutherbibel hat jedoch im Laufe der Jahrhunderte eine Entwicklung durchgemacht. Luthers Transkription war in einzelnen Punkten fehlerhaft (z.B. die Wiedergabe des Qamäz chatuf mit »a« (z.B. Aha- liba), des Chatef patach mit »e« (z.B. Zaenan), die Transkription einer Pausaform (z.B. Habel statt Hebel)). Diese Fehler wurden teilweise bei den sog. Buchdrucker-Revisionen korrigiert, dann aber besonders bei der ersten offiziellen Lutherbibelrevision von 1892. Die zweite kirchenamtliche Revision von 1912 ändert – gemäß ihrem Gesamtcharakter – nur minimal (z.B. »z« mehrfach statt »c«; »Porcius« statt »Portius«; »Hebräer« statt »Ebräer«).

Die dritte kirchenamtliche Revision (NT 1956, AT 1964, Apokryphen 1970) tat einen weiteren großen Schritt auf eine genauere Wiedergabe der Eigennamen hin. Die alt testamentliche Kommission entwickelte Regeln für die Transkription und überprüfte nach diesen den gesamten Bestand der Eigennamen des Alten Testaments. Sie verfolgte mit ihren Änderungen die Tendenz, die deutsche Wiedergabe eines Eigennamens dem Hebräischen anzunähern, ohne jedoch undeutsch wirken zu wollen. So unterblieb die Wiedergabe des hebr. »chet« im Anlaut mit »Ch«, die Transkription des hebr. »qof« mit »q« und der hebr. Personennamenendung »-ijjahu«. Dagegen wurde z.B. die Transkription des hebr. »schin« durch »sch«, des hebr. »chet« im Silbenschluß mit »ch«, der Ortsnamenendung »-ajim« mit »-ajim« eingeführt.

Bei dieser alttestamentlichen Eigennamenbearbeitung mußten nun aber zwei große Ausnahmen gemacht werden:

1. bekannte Namen (wie z.B. Saul, Samuel) sollten ihre übliche Rechtschreibung behalten. Die Frage, welche Namen als bekannt anzusehen sind, wurde so gelöst, daß eine für das Sellinsche Kommentarwerk zusammengestellte »Liste von Eigennamen in der Schreibweise der Lutherbibel« als Arbeitsgrundlage genommen wurde.

2. Namen von alttestamentlichen Personen, die auch im Neuen Testament vorkamen, mußten in der Schreibung des Neuen Testaments beibehalten werden. Dies war schon deshalb nötig, weil das revidierte Neue Testament vor dem revidierten Alten Testament verabschiedet worden war.

III. Grundlage für einen Vergleich des beiderseitigen Standes der Eigennamenschreibung boten also die »Grundsätze« der kath. Übersetzerkommission seit 1963 und die in der revidierten Lutherbibel vorliegende Eigennamenschreibung aufgrund der »Regeln« von 1960.
Das Ergebnis dieses Vergleiches zeigt nicht nur ein Übereinstimmen in der Tendenz der Transkriptionsregeln, sondern auch eine weitgehende Übereinstimmung in den Einzelentscheidungen. Diese Übereinstimmung machte es möglich, gemeinsame »Richtlinien« auszuarbeiten, die in einzelnen Punkten über den Stand sowohl der »Grundsätze« als auch der »Regeln« hinausgehen in Richtung auf eine konsequentere Annäherung an die Urtexte.

IV. Die »Loccumer Richtlinien« sollen die verschiedenartige Schreibweise der Eigennamen nicht nur zwischen den beiden Kirchen vereinheitlichen, sondern auch dazu beitragen, daß Verlage, die biblische Literatur herausbringen, sowie christliche Zeitschriftenverlage zu einer gemeinsamen Schreibweise biblischer Eigennamen im deutschen Sprach- raum kommen und so dazu beitragen, die verwirrende Vielfalt des jetzigen Zustandes zu überwinden.


Deutsche Bibelgesellschaft/ Katholisches Bibelwerk (1981): Ökumenisches Verzeichnis der biblischen Eigennamen nach den Loccumer Richtlinien. 2. Auflage, Stuttgart. S. 13-31.


Loccumer Richtlinen zur einheitlichen Schreibung biblischer Eigennamen

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