Numeri 36
Ergänzende Bestimmungen zum Erbrecht der Töchter
1Die Sippenältesten der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs und Enkels des Josefssohnes Manasse, gingen zu Mose und den Stammesoberhäuptern des Volkes 2und sagten zu Mose: »Der Herr hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Landanteil unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zuzusprechen. 3Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm heiraten, wird ihr Land unserem Stammesbesitz entzogen und dem anderen Stamm zugeschlagen. 4Und wenn dann das Erlassjahr kommt, wird ihr Landbesitz endgültig dem Stamm zufallen, in den sie eingeheiratet haben.«
5Auf Befehl des Herrn gab Mose den Israeliten die Anweisung: »Die Männer vom Stamm Manasse haben recht. 6Darum hat der Herr bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie wollen, aber nur innerhalb ihres eigenen Stammes. 7Kein Grundbesitz darf von einem Stamm zu anderen übergehen, sondern der Anteil jedes Stammes muss geschlossen erhalten bleiben. 8-9Deshalb darf eine Tochter, die erbberechtigt ist, nur einen Mann aus ihrem eigenen Stamm heiraten.«
10-11Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, handelten nach dieser Anweisung und heirateten ihre Vettern. 12So verblieb ihr Landbesitz beim Stamm ihres Vaters.
13Alle diese Gesetze und Anordnungen gab der Herr den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho.
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart