BESTRAFUNG UND BEWAHRUNG IN DER WÜSTE: 15,1–20,29
Anweisungen für begleitende Speise- und Trankopfer: 15,1–16
1Der HERR sprach zu Mose: 2Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zur Besiedlung gebe, 3und wenn ihr für den HERRN ein Feueropfer vorbereitet, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe oder anlässlich eurer Feste, um dem HERRN einen beruhigenden Duft von einem Rind, einem Schaf oder einer Ziege darzubringen, 4dann soll der, der darbringt, dem HERRN als seine Opfergabe bringen: ein Speiseopfer, ein Zehntel Weizenfeinmehl, das mit einem viertel Hin Öl vermengt ist, 5und ein viertel Hin Wein als Trankopfer sollst du zu Brand- oder Schlachtopfer eines Lammes herrichten. 6Für einen Widder sollst du als Speiseopfer zwei Zehntel Weizenfeinmehl herrichten, das mit einem drittel Hin Öl vermengt ist, 7und als Trankopfer ein drittel Hin Wein. Du sollst es darbringen als beruhigenden Duft für den HERRN. 8Richtest du ein Kalb als Brand- oder Schlachtopfer zur Erfüllung eines Gelübdes oder als Heilsopfer für den HERRN her, 9dann soll man für jedes Kalb als Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl darbringen, das mit einem halben Hin Öl vermengt ist; 10als Trankopfer sollst du ein halbes Hin Wein darbringen. Das ist ein Feueropfer, ein beruhigender Duft für den HERRN. 11So soll man es bei jedem Rind, bei jedem Widder, bei jedem jungen Lamm und jeder jungen Ziege machen. 12Je nachdem, wie viele Tiere ihr zum Opfer herrichtet, sollt ihr es jeweils machen. 13So soll es jeder Einheimische machen, wenn er ein Feueropfer als beruhigenden Duft für den HERRN darbringt.
14Wenn ein Fremder, der bei euch lebt, oder einer, dessen Familie schon seit Generationen unter euch lebt, ein Feueropfer als beruhigenden Duft für den HERRN darbringen will, dann soll er es ebenso machen wie ihr. 15In der Versammlung soll ein und dieselbe Satzung für euch und für die Fremden, die bei euch leben, gelten; das soll als ewige Satzung gelten, von Generation zu Generation: Was für euch gilt, soll auch für den Fremden vor dem HERRN gelten. 16Die gleiche Weisung und der gleiche Rechtsentscheid gelten für euch und für die Fremden, die bei euch leben.
Erstlingsgabe des Brotteigs: 15,17–21
17Der HERR sprach zu Mose: 18Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringe, 19und wenn ihr vom Brot des Landes esst, dann sollt ihr ein Hebeopfer für den HERRN abgeben. 20Als Erstlingsgabe von eurem Brotteig sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben. Ihr sollt ihn wie das Hebeopfer von der Tenne abliefern. 21Von dem ersten Gebäck aus eurem Teig sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben, von Generation zu Generation.
Sühnopfer für unabsichtliche Unterlassungen: 15,22–29
22Wenn ihr aus Versehen irgendeines dieser Gebote, die der HERR dem Mose mitgeteilt hat, nicht haltet, 23irgendetwas, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tag, an dem der HERR die Gebote gegeben hat, und von da an von Generation zu Generation, 24dann soll, wenn das Versehen vorkam, ohne dass die Gemeinde es bemerkte, die ganze Gemeinde einen Jungstier zum Brandopfer als beruhigenden Duft für den HERRN herrichten sowie das dazugehörende Speise- und Trankopfer gemäß der Vorschrift und einen Ziegenbock als Sündopfer. 25Der Priester soll für die ganze Gemeinde der Israeliten Sühne erwirken, dann wird ihnen vergeben werden; denn es war ein Versehen und sie haben ihre Opfergabe als Feueropfer für den HERRN und ihr Sündopfer für ihr Versehen vor den HERRN gebracht. 26Der ganzen Gemeinde der Israeliten und den Fremden, die bei ihnen leben, wird vergeben werden, denn das ganze Volk war von dem Versehen betroffen.
27Wenn jemand versehentlich sündigt, dann soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen. 28Der Priester soll für die Person, die versehentlich gesündigt hat, vor dem HERRN Sühne erwirken; dann wird ihr vergeben werden. 29Für die einheimischen Israeliten und für die Fremden, die bei ihnen leben, gilt die gleiche Weisung, wenn jemand etwas aus Versehen tut.
Keine Vergebung für öffentlich begangene Freveltaten: 15,30–31
30Die Person aber, sei sie einheimisch oder fremd, die mit erhobener Hand handelt, hat den HERRN gelästert. Eine solche Person muss aus ihrem Volk ausgemerzt werden, 31denn sie hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot gebrochen. Eine solche Person muss ausgemerzt werden; ihre Schuld bleibt auf ihr.
Verstoß gegen das Sabbatgebot: 15,32–36
32Als die Israeliten in der Wüste waren, entdeckten sie einmal, dass jemand am Sabbat Holz sammelte. 33Diejenigen, die ihn beim Holzsammeln entdeckt hatten, brachten ihn vor Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde. 34Sie nahmen ihn in Gewahrsam, weil noch nicht entschieden war, was mit ihm geschehen sollte.
35Der HERR sprach zu Mose: Der Mann hat den Tod verdient. Die ganze Gemeinde soll ihn draußen vor dem Lager steinigen. 36Da führte die ganze Gemeinde den Mann vor das Lager hinaus und steinigte ihn zu Tode, wie der HERR es Mose geboten hatte.
Erinnerungszeichen der Kleiderquasten zum Halten der Gebote: 15,37–41
37Der HERR sprach zu Mose: 38Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen, sie sollen sich Quasten an ihre Kleiderzipfel nähen, von Generation zu Generation, und sollen an den Quasten eine violette Purpurschnur anbringen; 39sie soll bei euch zur Quaste gehören. Ihr sollt sie ansehen und euch an alle Gebote des HERRN erinnern; ihr sollt sie tun und nicht hinter eurem Herzen und hinter euren Augen herschweifen, indem ihr ihnen nachhurt, 40damit ihr euch erinnert und alle meine Gebote tut und ihr eurem Gott heilig seid. 41Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein, ich bin der HERR, euer Gott.