1Angenommen, ein Dieb wird nachtsbeim Einbruch ertappt
und so geschlagen, dass er stirbt:
Dadurch entsteht keine Blutschuld.
2Ist aber die Sonne schon aufgegangen,
entsteht Blutschuld.
Wird ein Dieb ertappt,
muss er vollen Ersatz leisten.
Hat er nichts,
wird er für den Wert des Gestohlenen verkauft.
3Wenn er Rinder, Esel oder Schafe gestohlen hat, gilt:
Findet man die Tiere noch lebend in seinem Besitz,
muss er trotzdem doppelten Ersatz leisten.
Schäden durch Feuer
4Angenommen, jemand brennt sein Feld
oder seinen Weinberg ab.
Das Feuer breitet sich aus,
sodass es das Feld eines andern erfasst:
Dann soll er Ersatz leisten
mit dem besten Ertrag seines Feldes und Weinbergs.
5Angenommen, ein Feuer verbreitet sich.
Es erfasst Dornen und vernichtet einen Garbenhaufen,
das stehende Getreide oder das ganze Feld:
Wer den Brand gelegt hat, muss vollen Ersatz leisten.
Verlust von fremden Gut
6Angenommen, jemand gibt einem anderen
Geld oder Geräte zu verwahren.
Aus dem Haus des andern wird etwas gestohlen:
Falls der Dieb gefasst wird,
muss er doppelten Ersatz leisten.
7Falls der Dieb nicht gefasst wird,
soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten.
Er soll erklären, dass er sich nicht
am Eigentum des andern vergriffen hat.
8Jeder Fall des Verlusts von fremdem Gut
soll zwischen den Betroffenen
vor Gott entschieden werden.
Zum Beispiel ist jemandem etwas abhanden gekommen:
ein Rind, ein Esel , ein Schaf,
ein Mantel oder sonst etwas.
Nun behauptet einer: »Das gehört mir!«
Wen Gott dann schuldig spricht,
der muss dem andern doppelten Ersatz leisten.
9Angenommen, jemand gibt einem andern ein Tier in Obhut:
einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Tier.
Das Tier stirbt, bricht sich etwas
oder wird unbemerkt weggetrieben.
10Dann muss ein Eid beim Herrn abgelegt werden.
Der Eid bezeugt, dass der eine
sich nicht am Eigentum des anderen vergriffen hat.
Der Eigentümer muss es hinnehmen,
und der andere braucht keinen Ersatz zu leisten.
11Falls es dem anderen nachweislich gestohlen wurde,
muss er es dem Eigentümer ersetzen.
12Falls es von einem Raubtier gerissen wurde,
sollen die Überreste als Beweis vorgelegt werden.
Dann braucht der andere das Tier nicht zu ersetzen.
13Angenommen, jemand leiht sich ein Tier
von einem anderen aus.
Es bricht sich etwas oder stirbt.
Dann muss er vollen Ersatz leisten,
falls sein Eigentümer nicht dabei war.
14War der Eigentümer aber dabei,
muss er keinen Ersatz leisten.
Ist er Tagelöhner, so geht es von seinem Lohn ab.
Verführung eines Mädchens
15Angenommen, jemand verführt ein junges Mädchen,
das noch nicht mit einem Mann verlobt wurde.
Er schläft mit ihr.
Dann muss er den Brautpreis zahlen und sie heiraten.
16Falls ihr Vater sie ihm nicht geben will,
zahlt er Geld in Höhe des Brautpreises.
Verbrechen, die mit dem Tod bestraft werden
17Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.
18Wer mit einem Tier schläft,
wird mit dem Tod bestraft.
19Wer den Göttern Opfer darbringt statt allein dem Herrn,
ist dem Untergang geweiht.
Schutz der Schwachen
20Einen Fremden sollst du nicht ausbeuten oder quälen.
Ihr seid in Ägypten doch selbst Fremde gewesen.
21Ihr sollt Witwen und Waisen nicht unterdrücken.
22Wenn du sie unterdrückst
und sie zu mir schreien,
werde ich ihr Schreien hören.
23Mein Zorn wird entbrennen,
und ich werde euch mit dem Schwert töten.
Eure Frauen werden zu Witwen werden
und eure Söhne zu Waisen.
24Wenn du jemandem aus meinem Volk Geld leihst –
einem Armen, der bei dir lebt:
Werde durch ihn nicht zum Wucherer!
Du sollst keinen Zins von ihm verlangen.
25Wenn du seinen Mantel zum Pfand nimmst,
gib ihn vor Sonnenuntergang zurück.
26Denn der Mantel ist seine einzige Decke.
Mit ihm bedeckt er seine nackte Haut.
Worin soll er sonst schlafen?
Wenn er zu mir schreit,
werde ich es hören,
denn ich bin barmherzig.
Pflichten gegen Gott
27Gott sollst du nicht verhöhnen!
Du sollst ein Oberhaupt in deinem Volk nicht verfluchen.
28Von der Fülle auf deinem Dreschplatz
und dem Überfluss aus deiner Kelter
sollst du mir meinen Anteil nicht vorenthalten.
Die Erstgeborenen deiner Nachkommen
sollst du mir geben.
29Ebenso sollst du es
mit deinen Rindern und Schafen halten.
Sieben Tage sollen sie bei ihrer Mutter bleiben,
am achten Tag sollst du sie mir geben.
30Als heilige Leute sollt ihr mir gehören.
Ihr dürft kein Fleisch von einem Tier essen,
das von einem Raubtier gerissen wurde.
Ihr sollt es den Hunden vorwerfen.