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Blutrache, Bluträcher
Nach elementarem Rechtsempfinden fordert jeder Mord Wiedergutmachung. Bevor es eine öffentliche Gerichtsbarkeit gab, oblag diese dem Sippenverband. Der nächste männliche Verwandte des Ermordeten, der »Bluträcher«, hatte die Pflicht, den Mörder oder an seiner Stelle ein Mitglied von dessen Sippe zu töten (vgl. 2. Sam 3,30