Deutsche Bibelgesellschaft

Blutrache, Bluträcher

Nach elementarem Rechtsempfinden fordert jeder Mord Wiedergutmachung. Bevor es eine öffentliche Gerichtsbarkeit gab, oblag diese dem Sippenverband. Der nächste männliche Verwandte des Ermordeten, der »Bluträcher«, hatte die Pflicht, den Mörder oder an seiner Stelle ein Mitglied von dessen Sippe zu töten (vgl. 2. Sam 3,30). Schon im Alten Testament findet sich das Bestreben, naheliegenden Missbräuchen der Sippenrache zu begegnen (2. Mose 21,23-25; 4. Mose 35,12; 5. Mose 19,6; → Freistädte). Im Neuen Testament wird gelegentlich grundsätzlich zum Verzicht auf → Rache gemahnt (Mt 5,38-39; Röm 12,19-21; vgl. allerdings Offb 6,10).

Deutsche Bibelgesellschaftv.4.42.4
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