Deutsche Bibelgesellschaft

geweiht, Geweihte(r)

(1) → Nasiräer.

(2) Als »Geweihte« wurden in Israel Männer und Frauen bezeichnet, die sich in besonderer Weise dem Dienst einer fremden Gottheit geweiht hatten; nach Dtn 23,18 war dies in Israel verboten. In der Sprache des Alten Testaments wird die Beteiligung der Geweihten an fremden Kulten → Hurerei genannt. Früher wurde daraus häufig der Schluss gezogen, die Geweihten seien eine Art Tempelprostituierte, die sich an sexuellen Ritualen und Ausschweifungen beteiligten. Dies ist jedoch sehr zweifelhaft. In Hos 4,14 werden Prostituierte und Geweihte zwar miteinander verglichen, gleichzeitig ist aber klar, dass man mit der Prostituierten »beiseite geht«, mit der Geweihten dagegen »Opferfleisch isst«. Die Bezeichnung der Geweihten als »Prostituierte« ist wahrscheinlich bildhaft gemeint, als abwertendes Urteil über Leute, die sich fremden Gottheiten hingeben und damit dem Gott Israels untreu werden.

(3) Personen oder Gegenstände können Gott unwiderruflich »geweiht« werden und gehören dann ihm bzw. seinem Heiligtum (vgl. → Bann).

(Sacherklärungen Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

Deutsche Bibelgesellschaftv.4.42.5
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