Rechtfertigung
(erstellt: Februar 2026)
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1. Sozialwissenschaftliche Einsichten
1.1 Einleitung und Begriffsbestimmung
Wird auf der Website der Wochenzeitung „Die Zeit“ nach dem Begriff „Rechtfertigung“ gesucht, so finden sich allein in den Artikeln der Jahre 2017 bis 2025 über 5.000 Treffer. Irgendjemand rechtfertigt sich immer für irgendetwas: für eine politische Störaktion, eine Investition, das Zeigen von Emotionen, einen Witz, das Nicht-Tragen von Tracht. Oder aber es wird zumindest versucht. Menschliches Leben ist offensichtlich nicht möglich, ohne Normen und Werten zu widersprechen. Das wusste bereits Jesus: „Wer von euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein“ (Joh 8,7
Semantisch zielt diese (u.a. von mittelhochdeutsch rehtvertec, rehtvertic/gerecht, rechtmäßig; einleitend zur begrifflichen Bestimmung EKD, 2015, 44f.) auf eine Entlastung von einem als problematisch beurteilten Denken, Fühlen oder Handeln ab. Sie kann in zwei Varianten erfolgen. In einer selbstreferentiellen Option wird sie durch das zu rechtfertigende Subjekt bzw. die zu rechtfertigenden Subjekte selbst vollzogen oder zumindest angestrebt. In einer nicht-selbstreferentiellen Möglichkeit geschieht dies durch ein externes Subjekt bzw. externe Subjekte. Rechtfertigung weist damit eine Nähe auf zu Termini wie Apologie, Erklärung, Entschuldigung, Verteidigung und Widerlegung sowie weiterhin zu Begriffen wie Annahme, Akzeptanz, Freisprechung und Gnade.
Rechtfertigung ist ein normativ stark geprägter Vorgang. In einer effektiven, auf das Ergebnis fokussierenden Hinsicht wird sie mit Blick auf spezifische Normen und Werte hin vollzogen. Sie kann erfolgen, um Frieden oder Versöhnung zu stiften, ebenso jedoch, um Diskriminierung oder Gewalt zu legitimieren (so wenn versucht wird, einen Angriffskrieg mit einer angeblichen Bedrohung zu begründen). Andererseits hängt retrospektiv von den zugrunde gelegten Normen und Werten ab, ob etwas als problematisch beurteilt wird. Je stärker der Verstoß gegen diese war, umso größer ist häufig auch der extern erzeugte oder selbst generierte, in diesem Fall auch oftmals mit emotionalen Zuständen wie Scham, Reue, Unsicherheit oder Reaktanz einhergehende sogenannte Rechtfertigungsdruck. Sofern die Rechtfertigung gelingt, wird ein neuer Zustand erreicht: Der Rechtfertigungsdruck wird beseitigt und das zu rechtfertigende Subjekt bzw. die zu rechtfertigenden Subjekte gelten als gerechtfertigt.
1.2 Rechtfertigung als „soziale Grundpraxis“
Wird die in Abschnitt 1.1 entfaltete Definition zugrunde gelegt, so sind (Versuche von) Rechtfertigungen alltäglich und vom zwischenmenschlichen Bereich bis hin zu einer supranationalen Ebene zu finden (siehe exemplarisch bereits oben). Auch geschichtlich existieren unzählige Belege für mehr oder minder nachvollziehbare bzw. erfolgreiche Rechtfertigungen. Sie reichen von Platons „Apologie des Sokrates“ über die „Confessiones“ des Augustinus bis hin zu Adolf Hitlers Versuch, den Überfall des Deutschen Reiches auf Polen mit einer vorgeblichen Notwehr zu begründen. Rechtfertigung ist insofern eine „soziale Grundpraxis“ (Forst, 2011, 3) und der Mensch kann stets auch als homo iustificans et iustificationem requirens bestimmt werden. Er ist ein Lebewesen, welches beständig Rechtfertigung vollzieht und dieser bedarf (ähnlich auch Forst, 2011, 16, wo Menschen als „Rechtfertigungswesen“ definiert werden).
Der Hintergrund dieses anthropologischen Charakteristikums besteht in der Vielzahl an Normen und Werten, die zur Beurteilung menschlichen Denkens, Fühlens und Handelns herangezogen wurden und werden. Die vorhandenen und möglichen Gerechtigkeitsprinzipien („jeder Person das Gleiche“, „jeder Person nach ihrer Leistung“, „jeder Person nach ihren Bedürfnissen“ und andere mehr; → Gerechtigkeit
Die der Systemtheorie zugrundeliegende funktionale Differenzierung von Gesellschaften beginnt bereits in steinzeitlichen Kulturen, verstärkt sich jedoch seit der Neuzeit und erreicht einen Höhepunkt in der Gegenwart. In der Folge zerfällt der Mensch in unterschiedliche, teils widersprüchlichen Normen und Werten verpflichtete Rollen (so wenn ein Mensch zeitgleich Politikerin, Mutter, Unternehmerin, Umweltschützerin sowie Sportlerin ist). Insofern überrascht es nicht, dass es zunehmend zu einer „Moralisierung aller Lebensbereiche“ (Dietz, 2024, 9) und damit zu einem lebensweltlich hoch relevanten, permanenten Rechtfertigungsdruck kommt: „Jedes unbedeutende Gespräch über Speisepläne, Karnevalskostüme oder Urlaubsreisen wird für die Beteiligten plötzlich zur Bewährungsprobe der eigenen moralischen Identität“ (Dietz, 2024, 9).
Durch die aktuellen globalen Krisen wird dies noch verschärft. In einer Gegenwart, in der z.B. der menschliche CO2-Austoß zu einer menschheitsgeschichtlich einmaligen Erwärmung des Planeten sowie in der Folge u.a. zu zahlreichen, das Leben unzähliger Menschen und Tiere bedrohenden Extremwetterereignissen führt, ist letztlich jede Nahrungsaufnahme und jeder Atemzug und damit die menschliche Existenz selbst ein Widerspruch zum Prinzip, sich an den Interessen aller betroffenen Lebewesen zu orientieren (so der Präferenzutilitarismus bei Singer, 2013). Analog gilt dies mit Blick auf Konzeptionen, welche Natur an sich als Wert ansehen (u.a. Wesche, 2023; → Bildung für nachhaltige Entwicklung
In diese normativ hoch aufgeladene Wirklichkeit wachsen Kinder und Jugendliche hinein. Ein Bedürfnis nach Rechtfertigung ist dabei noch nicht von Geburt an vorhanden (anders als die Bedürfnisse nach Nahrungsaufnahme oder Geborgenheit). Dem Behaviorismus folgend stellt das im Leben an zahlreichen Stellen auftretende Verlangen nach Rechtfertigung damit ein sekundäres, erworbenes Bedürfnis dar. Konkret setzt dieses voraus, dass das eigene Denken, Fühlen oder Handeln im Sinne einer sogenannten kognitiven Dissonanz als problematisch angesehen wird. Es beruht daher auf einer ersten Adaption von Normen und Werten. Dieser Prozess kann verschieden beschrieben werden: als Entwicklung von Moral, Empathie, des Gewissens, von Glauben sowie auch als Verinnerlichung der Zielstellungen der sozialen Systeme. So oder so setzen erste Phasen oftmals bereit im Vorschulalter ein (einleitend in entsprechende Modelle Siegler/Eisenberg/DeLoache/Saffran, 2016, 529-573; Büttner/Dieterich, 2016). Hierzu passt, dass ab diesem Alter Entschuldigungen vollzogen werden (beispielsweise Smith/Anderson/Straussberger, 2018, 276).
Im Verlauf des Kinder- und Jugendalters nehmen die entsprechenden Dissonanzen dann stark zu. Denn in den ersten beiden Lebensjahrzehnten wird eine Vielzahl an Normen und Werten verinnerlicht. Wird der aktuellen SINUS-Jugendstudie gefolgt, so zählten hierzu im Jahr 2024 sogenannte universelle Werte wie „Familie“, „Toleranz“, „Gesundheit“, „Treue“, „Selbststimmung“ sowie „Leistung“. Hinzu traten Werte, welche eher in spezifischen Lebenswelten adaptiert wurden: beispielsweise „Sportlichkeit“, „Kosmopolitismus“, „Soziale Gerechtigkeit“, „Kreativität“, „Prestige und Dominanz“, „Flexibilität“, „Geselligkeit“ sowie „Emanzipation“ (Calmbach/Flaig/Gaber/Gensheimer/Möller-Slawinski/Schleer/Wisniewski, 2024, 26).
Die Werte „Nachhaltigkeit“ und „Gleichheit“ nahmen dabei nochmals eine besondere Position ein. Denn ein Großteil der Probandinnen und Probanden gab an, sich bezüglich der Themen „Klimawandel“ und „Diskriminierung“ große Sorgen zu machen. Möglichkeiten, z.B. dem → Klimawandel
Damit wird auch deutlich, dass die entsprechenden kognitiven Dissonanzen zu Rechtfertigungsbedürfnissen – verbunden beim eben fokussierten Beispiel auch mit emotionalen Zuständen wie Flugscham oder der sogenannten Grünen Schuld – und in der Folge zu (Versuchen von) Rechtfertigungen führen können, es aber nicht müssen. Denn auch Delegation und Verdrängung sind Möglichkeiten des Umgangs mit diesen Dissonanzen. Erklärt werden kann dies wiederum mit einem bei Menschen weit verbreiteten Bedürfnis nach Self-Enhancement (Selbstaufwertung), bei welchem versucht wird, ein möglichst positives Selbstbild aufzuweisen sowie möglichst positiv wahrgenommen zu werden. Im Christentum wurde dies dann zumeist mit Hybris, Stolz oder Selbstgerechtigkeit assoziiert (ausführlich zum Konstrukt der Selbstaufwertung Gennerich, 2017, 23-26).
1.3 Heranwachsende und das christliche Verständnis von Rechtfertigung
Wird auf das christliche Verständnis von Rechtfertigung oder die sogenannte Rechtfertigungslehre (siehe ausführlich Abschnitt 2.2) fokussiert, so ist festzuhalten, dass diese kaum anschlussfähig ist an das Denken, Fühlen oder Handeln heutiger Heranwachsender. Sie gilt, sofern sie überhaupt bekannt ist, „als unverständlich oder […] existentiell irrelevant“ (Eckholt/Schweitzer, 2004, 82; weiterführend Gennerich, 2017, 22; Grümme, 2017, 77f.). Dies resultiert einerseits aus dem zugrundeliegenden Menschenbild. Denn die Vorstellung eines per se sündhaften Menschen und das damit verknüpfte Konzept einer universalen (alle Menschen betreffenden) sowie totalen (den gesamten Menschen bestimmenden) Sünde dürfte für heutige Kinder und Jugendliche beispielsweise mit Blick auf ihre oben genannten Alltagszufriedenheit kaum zustimmungsfähig sein. Analog gilt dies für das Gottesbild: Die Vorstellung eines zürnenden und strafenden Gottes, die weithin mit der Rechtfertigungslehre assoziiert ist, lässt sich in ihren vorrangig positiven Gotteskonzepten kaum wiederfinden (→ Gottesvorstellungen, empirisch, Forschungsüberblick
Hinzu treten weitere Aspekte, so der Umstand, dass die Thematik eine starke historische Dimension aufweist, zu der (nicht nur) Heranwachsende zunächst nur bedingt Zugänge finden (→ Kirchengeschichtsdidaktik
Schließlich ist hier noch der Umstand zu erwähnen, dass keine bedeutenden Vollzüge, Feiertage etc. existieren, welche die Rechtfertigungslehre mit der Lebenswelt verbinden. Denn zwar ist hier u.a. auf Sündenbekenntnisse sowie Zusprüche von Vergebung zu verweisen, die in gottesdienstlichen Kontexten erfolgen (können), sowie den Buß- und Bettag. Beides spielt jedoch in der Lebenswelt heutiger Heranwachsender nur eine geringe Rolle. Beim Karfreitag hingegen gilt: Zwar deuten viele Kinder und Jugendliche das Leiden und Sterben Jesu als „für unsere Sünden“ (1 Joh 2,2
2. Biblische, kirchengeschichtliche und systematisch-theologische Orientierungen
2.1 Die Sündhaftigkeit aller Menschen
Wird in christlichen Kontexten von Rechtfertigung gesprochen, so gerät damit das Verhältnis zwischen Mensch und Gott in den Blick. Abgesehen vom Problem der → Theodizee
Die Lehre von der Erbsünde ist durch ihre Verankerung im Augsburger Bekenntnis wie auch in den Tridentiner Dekreten – sowie in vergleichbaren Texten – bis heute Bestandteil der Lehre sowohl der römisch-katholischen wie der protestantischen Kirche(n). Bedingt durch die weitreichende Durchsetzung des vorrangig philosophischen, zugleich u.a. biologische und psychologische Aspekte integrierenden Menschenbildes der → Aufklärung
2.2 Die Rechtfertigungslehre und der Streit der Reformationszeit
Die Frage, wie der „unter der Macht der Sünde“ (Röm 8,3
Kontrovers war jedoch erstens die Frage, ob zur Genese dieses (Rechtfertigungs-)Glaubens (→ Glaube
Zum Zweiten wurde intensiv diskutiert, wie ein nun besseres Denken, Fühlen und Handeln des gerechtfertigten Menschen, bei dem z.B. Akte der Nächsten- und gar Feindesliebe (zu den Forderungen des Alten Testaments → Liebe/Liebesgebot (AT)
2.3 Die „Gemeinsame Erklärung“ und aktuelle Anfragen
Ein Ende der 1970er Jahre einsetzender Dialog konnte jedoch auch diese Differenz überwinden. Große Bedeutung kam hier dem vom Ökumenischen Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen durchgeführten Projekt „Lehrverurteilungen – kirchentrennend?“ sowie dem im diesem Rahmen 1985 vorgelegten Text „Rechtfertigung“ zu. Hier wurde erörtert, ob die in der Reformationszeit formulierten Verwerfungen den damaligen konfessionellen Gegenpart trafen, ob die verworfenen Positionen noch Teil seiner Lehre sind – und ob dies, falls jeweils ja, eine kirchentrennende Funktion haben muss. Dies wurde in der Studie verneint (ÖAK, 1986, 74). Auf dieser Basis wurde dann eine „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ (GE) verfasst, welche einen „Konsens in Grundwahrheiten“ (GE 40) vorlegte. Zugleich wurden die historischen Lehrverurteilungen als nicht (mehr) zutreffend festgehalten (GE 41).
Z.B. der Dissens bezüglich der guten Werke des gerechtfertigten Menschen wurde dabei insofern aufgelöst, als dass betont wurde, dass auch die Rede von ihrer „‚Verdienstlichkeit‘ […] nicht den Geschenkcharakter“ (GE 37f.) bestreitet. Die GE wiederum wurde, nach einer kontroversen Diskussion insbesondere im deutschen Protestantismus (mit einer Dokumentation Hauschildt, 2011), in einem feierlichen Akt am 31. Oktober 1999 in Augsburg vom Lutherischen Weltbund sowie dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen unterzeichnet. In der Folge traten dann auch der Weltrat methodistischer Kirchen (2006), der Anglikanische Konsultativrat (2016) sowie die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (2017) der Erklärung bei. Das konfessionelle Streitthema der frühen Neuzeit hat so einen historisch einmaligen, erfolgreichen ökumenischen Prozess bedingt. Rechtfertigung ist nicht mehr „ein konfessionstrennendes Thema, sondern wird zu einem konfessionsverbindenden“ (Eckholt/Schweitzer, 2004, 88).
Festzuhalten ist jedoch, dass auch die GE auf Prämissen aufbaut, die konfessionsübergreifend angefragt sind. Dies betrifft die Hamartiologie, die weiterhin eine universale und totale Sündhaftigkeit des Menschen beinhaltet (u.a. GE 8-11; 19; 28; mit einer kritischen Position nochmals Huizing, 2017). Auch dass Jesu Leiden und Sterben eine stellvertretende Wiedergutmachung/Sühne darstelle (u.a. GE 10f.), ist nicht unumstritten. So merkt Wolfgang Huber mit Blick auf Phil 2,5-11
3. Religionspädagogische Perspektiven
3.1 Grundsätzliche Überlegungen
Der evangelische und katholische Religionsunterricht wird mit Artikel 7.3 GG „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt. In einem solchen Unterricht sollte das in beiden Konfessionen zentrale Thema „Rechtfertigung“ eine bedeutsame Rolle einnehmen. Werden z.B. Curricula hinsichtlich einer expliziten Thematisierung analysiert, so zeigt sich jedoch eine weitgehende Leerstelle (u.a. Eckholt/Schweitzer, 2004, 81; 87f.; Grümme, 2017, 80-83). Dies mag insbesondere mit Blick auf die geringe Anschlussfähigkeit des Gegenstandes an das Denken, Fühlen oder Handeln heutiger Heranwachsender nachvollziehbar sein – Rechtfertigung ist eine bedeutsame „religionspädagogische Herausforderung“ (Willems, 2011, im Titel). Wird von der problemorientierten Religionsdidaktik (→ Problemorientierter Religionsunterricht
Eine grundsätzliche Option besteht hier darin, Kenntnisse zur Geschichte und Gegenwart der Rechtfertigungslehre bzw. des christlichen Verständnisses von Rechtfertigung sowie damit verknüpfter Konzepte, Personen, Texte etc. zu vermitteln (ähnlich Willems, 2011, 366f.). Ein solch informierender Zugang ist nicht gering zu schätzen – es ist davon auszugehen, dass Heranwachsende aufgrund der in Abschnitt 1.3 genannten Sachverhalte hier nur über wenig Wissen verfügen. Dieses wird auch in anderen Fächern nur bedingt angebahnt. Da Rechtfertigung als „Zentrum des christlichen Glaubens“ (Jüngel, 1999, im Titel) zahlreiche Verbindungen zu weiteren systematisch-theologischen Topoi aufweist (Gotteslehre, Anthropologie, Hamartiologie, Christologie, Soteriologie und andere mehr), geraten damit auch diese in den Blick. Wird von der Tübinger Elementarisierungsdidaktik (→ Elementarisierung
In diesem Kontext sollte auch der Sachverhalt zur Sprache kommen, dass das Thema „Rechtfertigung“ spätestens seit der GE keine kirchentrennende Funktion mehr hat (anders als die Sakramentenlehre, die Ekklesiologie oder das Bibelverständnis), ebenso der Umstand, dass bereits seit dem Konzil von Trient die sogenannten Exklusivpartikel/Soli nur bedingt dazu geeignet sind, die reformatorische von der römisch-katholischen Lehre zu unterscheiden. Denn das Tridentinum entsprach dem sola fide, sola gratia und solus Christus durchaus (siehe oben). Damit kann dann einseitigen Darstellungen, die sich auch in Religionsschulbüchern (Willems, 2011, 366) und kirchlichen Grundlagentexten finden (siehe u.a. EKD, 2015, 47, wo formuliert wird, dass die Soli „die Pointe des evangelischen Verständnisses der Rechtfertigungslehre“ darstellen), entgegnet werden. Zugleich ist es derart möglich zu erörtern, ob die Rechtfertigungslehre als „Identitätsmarker des protestantischen Christentums“ (Willems, 2011, 358) nicht oftmals auch herangezogen wird, um Selbstlegitimation und damit auch → Othering
3.2 Weitere Optionen
Die darüber hinaus gehenden Möglichkeiten lassen sich in vier Varianten differenzieren. So ist erstens ein verkündigender Zugang denkbar, welcher auf Zustimmung zur Rechtfertigungslehre bzw. auf die Genese des in der GE genannten „Rechtfertigungsglaube[ns]“ (GE 40) abzielt. Dies ist in einem konfessionell gebundenen Religionsunterricht im Sinne kerygmatischer Ansätze (→ Kerygmatischer Religionsunterricht
Ein reformulierender Zugang, der zweitens gleichfalls auf Zustimmung abzielt, nun aber zu einer beispielsweise lebensweltorientierten Neufassung, kann diese Probleme teils vermeiden (weiterführend hierzu und zur folgenden Option auch Willems, 2011, 364-366). Zugänglich ist eine solche Novellierung u.a. im EKD-Text „Rechtfertigung und Freiheit“, wo – unter positiver Bezugnahme auf die GE – versucht wird, Rechtfertigung „für Menschen des einundzwanzigsten Jahrhunderts“ (EKD, 2015, 28) darzustellen. Entfaltet wird hier eine Rechtfertigungslehre, welche auf den Konzepten „Liebe“, „Anerkennung und Würdigung“, „Vergebung“ sowie „Freiheit“ beruht (EKD, 2015, 29-34). Fraglich ist freilich, ob solche Neufassungen theologisch überzeugen können: Ist es möglich, eine Rechtfertigungslehre zu formulieren, welche z.B. die Vorstellung einer stellvertretenden Sühne ausblendet oder gar (kurzgefasst) ablehnt (EKD, 2015, 62)? Oder ist dies eher eine Banalisierung (so Schieder, 2017, 10)? Dies sind zugleich Fragen, die in religiösen Bildungsprozessen erörtert werden können.
Bei einem auf den Nutzen fokussierenden Zugang, der sich drittens auf die Effekte der z.B. in der GE vorgelegten Rechtfertigungslehre konzentriert, stellen sich diese nicht. Eine solche Option kann an den in Abschnitt 1.2 genannten Umstand anknüpfen, dass Leben kaum möglich ist, ohne Normen und Werten zu widersprechen, was dann oft auch mit emotionalen Zuständen wie Scham, Reue und Unsicherheit verbunden ist. Auf dieser Basis kann die Rechtfertigungslehre gegebenenfalls dahingehend zur Sprache kommen, als dass sie hier zu entlasten vermag. Entsprechenden Überlegungen lassen sich viele Unterrichtsplanungen zuordnen. So führt Heidrun Dierk aus, dass die Erwartungen, mit denen Jugendliche konfrontiert sind, „zu Versagensängsten, Selbstzweifeln und Verzweiflung“ (Dierk, 2009, 70) führen können. Eine Beschäftigung mit der Rechtfertigungslehre vermag dann, u.a. im Sinne des sozialisationsbegleitenden Religionsunterrichts (→ Sozialisationsbegleitender Religionsunterricht
Viertens schließlich ist ein kritisch-konstruktiver Zugang möglich, bei dem sowohl z.B. die in der GE vorgelegten „Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre“ (GE 40) als auch die in Abschnitt 2.3 angesprochenen Anfragen erarbeitet und erörtert werden. Methodisch kann auch dies vielfältig erfolgen. So könnte eine Mind-Map oder Schulbuchseite zu den Positionen der GE, Hubers, Bisers und Jörns erstellt werden. Oder es könnte eine entsprechende (Podiums-)Diskussion vorbereitet und durchgeführt werden, weiterhin auch zur Frage, ob eher das Abendmahl und/oder die Eucharistie (mitsamt der Einsetzungsworte; → Abendmahl/Eucharistie
In diesem Rahmen kann auch diskutiert werden, wieso die Rechtfertigungslehre über Jahrhunderte hinweg so erfolgreich war und ist. Liegt dies – neben dem Umstand, dass sie dem Menschen als „Rechtfertigungswesen“ (nochmals Forst, 2011, 16) korreliert – zum Teil darin begründet, dass sie einem Verlangen nach Sündenböcken entspricht? Oder aber, damit verknüpft, dass sie die Möglichkeit bietet, Gewalt- und speziell Tötungsfantasien in einer sozial akzeptierten Variante Raum zu geben (Jörns, 2004, 324f.; mit Bezug auf entsprechende Theorien von Walter Burkert und René Girard)? Hier ist auch darauf hinzuweisen, dass die Frage nach Rechtfertigung angesichts von Verfehlungen ein privilegiertes Unterfangen ist. Denn sie dürfte sich zumeist erst stellen, wenn die sogenannten primären Bedürfnisse (nach Nahrung, Geborgenheit etc.) befriedigt sind, und erst dann virulent werden, wenn stark gegen Normen und Werte verstoßen wird. Die Rechtfertigungslehre kann insofern auch als Instrument verstanden werden, welches Herrschaftsausübung, Gewalt, Egoismus oder auch Gleichgültigkeit (nachträglich) legitimiert. Menschen hingegen, die Diskriminierung erfahren oder aus ihrer Heimat fliehen mussten, dürften weniger nach einer eigenen Rechtfertigung, sondern eher nach → Gerechtigkeit
Alle vier bzw. fünf Zugänge eint, dass sie dazu beitragen können, das Phänomen des Religionsstunden-Ichs (→ Das Religionsstunden-Ich
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