Deutsche Bibelgesellschaft

Entweihung (AT)

(erstellt: April 2009)

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1. Bedeutung und sprachlicher Befund

Entweihung bedeutet, Gottheiten, Personen, Orte, Sachen oder Institutionen, die dem heiligen Bereich angehören, diesem Bereich zu entziehen, also zu profanieren oder zu entsakralisieren. Vorgang und Ergebnis der Entweihung werden im Alten Testament v.a. mit der verbalen Wurzel חלל chālal benannt, vgl. auch חנף chānaf und בוס bûs im Polel. Das der ersten Wurzel entsprechende Adjektiv lautet חל chol „profan“; die semantischen Opposita werden mit den Wurzeln קדשׁ qādaš „heilig sein“ (→ Heilig / profan / Heiligkeit) und טהר ṭāher „rein sein“ (→ Reinheit / Unreinheit / Reinigung) gebildet. So gibt etwa Ez 42,20 als Zweck der Außenmauer einer nahezu hermetisch gegen die Außenwelt abgeriegelten Tempelanlage an, sie diene „dazu, zwischen dem Heiligen und dem Profanen zu scheiden“. In der Idee der Entweihung artikuliert sich kultisches Denken, das von einer strikt zu erfolgenden Trennung dieser Sphären ausgeht. Nach Ez 22,26 wird Jahwe selber gerade dadurch entweiht, dass die Priester keinen Unterschied zwischen Heilig und Profan machen (vgl. Zef 3,4).

Anders als die einfache kultische → Unreinheit (Wurzel טמא ṭāme’) kann eine Entweihung nicht durch kultische Reinigung kompensiert werden (vgl. etwa Lev 12-15), sondern im Extremfall die Todesstrafe nach sich ziehen (vgl. Ex 31,14; Lev 21,9; Lev 22,2f.8f).

Der Belegschwerpunkt des Themas wie der entsprechenden Terminologie in → Leviticus und → Ezechiel zeigt eindeutig, dass sich in der Rede von der Entweihung priesterliches Denken niederschlägt. Im Ezechielbuch dient sie v.a. dazu, Jahwes Gericht an Israel zu motivieren.

Im Neuen Testament wird Entweihung mit den Begriffen und Derivaten von κοινός koinos „profan“ und βέβηλος bebēlos „profan“ umrissen (vgl. den Vorwurf einer Tempelentweihung in Apg 24,6). Das Thema spielt jedoch bei Weitem nicht dieselbe Rolle wie im Alten Testament und wird außerdem theologisch entscheidend uminterpretiert. Denn grundsätzlich sind es nicht kultische, sondern ethische Verfehlungen, die die Unreinheit und damit auch die Entweihung des Menschen zur Folge haben (vgl. Mt 15,10-20; Apg 10,15; Röm 14,14).

2. Entweihung der Gottheit und ihres heiligen Namens

Die alte Vorstellung von der Entweihung der Gottheit, also → Jahwes selber, findet sich noch in Ez 13,19; Ez 22,26, wurde aber insgesamt durch die Idee der Entweihung seines → Namens ersetzt. Dies steht im Zusammenhang mit der nachexilischen Weiterentwicklung eines transzendenten Gottesbildes.

Jahwes Name wird zunächst durch kultische oder soziale Missstände entweiht. Im kultischen Bereich werden Götzendienst (Ez 20,39; → Götterpolemik), Molochopfer (Lev 18,21; Lev 20,3; → Moloch) und das Fehlverhalten von → Priestern wie der unstatthafte Umgang mit dem eigenen Körper (Lev 21,5f) oder den Opfergaben Israels (Lev 22,2.31) sowie die Darbringung schadhafter Opfertiere (Mal 1,6-14) genannt. In sozialer Hinsicht sind es sexuelle Verfehlung (Am 2,7) oder die Rücknahme einer Sklavenbefreiung (Jer 34,16).

Weiterhin entheiligt nach Ez 36,20-23 die bloße Existenz des Volkes in der → Diaspora den heiligen Namen Jahwes vor den anderen Völkern; und im Rahmen der späten theologischen Reflexion Ez 20 nimmt Jahwe nach Ez 20,9.14.22 jeweils ein beschlossenes Gericht zurück, um eine solche Entweihung zu vermeiden.

3. Entweihung des Heiligtums

Auch dem heiligen Ort, dem Jerusalemer → Tempel (vgl. ferner Ez 28,18), droht die Gefahr einer Entweihung. Am augenscheinlichsten wird diese in seiner Zerstörung durch die → Babylonier im Jahre 587/586 v. Chr. (Ez 7,22-24; Ez 24,21; Ps 74,7) oder seine Verwandlung in ein nichtjüdisches Heiligtum durch den Seleukidenherrscher → Antiochus IV. Epiphanes 167 v. Chr. (Dan 11,31).

Aber auch die Verletzung heiliger Gebote, etwa durch Kinderopfer (Ez 23,39; → Menschenopfer), Grenzüberschreitungen durch Priester (Lev 21,12.23) oder die Anwesenheit von Fremden im Tempel überhaupt (Ez 44,7) bewirken dessen Entweihung.

4. Entweihung von Menschen

Entsprechend der Entweihung des Heiligtums können Menschengruppen entweiht werden, etwa das Gottesvolk durch die Katastrophe von 587/586 v. Chr. (Jes 47,6; vgl. Jes 43,28) und v.a. Priester: Lev 21,4.9.15 sind Gesetze, die ihre und ihrer Familien Entweihung verhindern sollen.

Ez 28,7.16 hat mit dem König von → Tyrus einen Einzelnen im Blick, der wegen seiner Hybris entweiht wurde. Nach Lev 19,29 entweiht derjenige seine Tochter, der sie zur Hurerei zwingt.

5. Entweihung von Institutionen

Verschiedentlich sind auch (sakrale) Institutionen gefährdet. Die Entweihung des → Sabbats durch Israel löst nach Ez 20,24; Ez 22,8; Ez 23,38 (vgl. Jes 56,2.6) die Katastrophe des Volkes mit aus und nach Ez 20,13.16.21 ist sie ein Grund für ein geplantes, aber nicht durchgeführtes Strafgericht Jahwes (vgl. oben 2). Der Sabbat wird durch → Arbeit entweiht: Neh 13,15-22.

Israels heilige Gaben dürfen ebenso wenig entweiht werden (Lev 19,8; Lev 22,9.15; Num 18,32) wie das Land durch Götzen (Jer 16,18; → Götterpolemik). Ferner stehen Altar (Ex 20,25), Gelübde und Schwüre (Num 30,3) und das eheliche Lager (Gen 49,4; 1Chr 5,1) im Blick.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Biblisch-historisches Handwörterbuch, Göttingen 1962-1979
  • Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament, Stuttgart u.a. 1973ff
  • Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament, 6. Aufl., München / Zürich 2004
  • Neues Bibel-Lexikon, Zürich u.a. 1991-2001
  • Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Freiburg i.Br. 1993-2001

2. Weitere Literatur

  • Pohlmann, K.-F., 1992, Ezechielstudien. Zur Redaktionsgeschichte des Buches und zur Frage nach den ältesten Texten (BZAW 202), Berlin / New York, 54-77

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