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römischer Statthalter

Verwalter einer Region oder Provinz im Auftrag des römischen Senats oder des Kaisers. 

Seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. hatte die Stadt Rom ihren Herrschaftsbereich im Mittelmeerraum immer weiter ausgedehnt. Um die eigene Macht zu sichern, wurden in den eroberten Gebieten Statthalter zur Verwaltung eingesetzt. Kaiser Augustus reformierte diese Provinzverwaltung grundlegend. Die Provinzen wurden eingeteilt in zivil verwaltete, sogenannte senatorische Provinzen (die befriedeten Provinzen v. a. in Griechenland und die Provinz Asia) und in militärisch verwaltete kaiserliche Provinzen (z. B. Syrien). Die Lage in einigen militärisch verwalteten Provinzen galt als besonders schwierig. Dazu gehörte auch die Provinz Judäa. Dort wurden die Nachfolger von König Herodes im Amt belassen. Zur Verwaltung und vor allem zur Erhebung der Steuern wurde aber zusätzlich ein römischer Statthalter eingesetzt. Zur Ausübung seines Amtes unterstanden ihm die in der Provinz stationierten Truppen und die Zolleinnehmer.
Bis ins Jahr 41 n. Chr. wurde die Provinz Judäa von einem Präfekt als römischem Statthalter verwaltet. Der Präfekt übte sein Amt auf unbestimmte Zeit aus, sein Sitz war Cäsarea am Meer. Nur zu den großen jüdischen Festen zog er nach Jerusalem, um bei Aufständen schnell eingreifen zu können. Von den Präfekten der Provinz Judäa ist im Neuen Testament nur Pontius Pilatus erwähnt (Lukas 3,1; Lukas 13,1 und öfters in den Passionsgeschichten).
In den Jahren 41–43 n. Chr. wurde Judäa von König Herodes Agrippa I. regiert, danach kam die Provinz wieder vollständig unter römische Herrschaft und wurde von einem Prokurator verwalten. Der Prokurator übte sein Amt für zwei Jahre aus, sein Sitz war ebenfalls Cäsarea. Im Neuen Testament ist von den beiden Prokuratoren Felix (Apostelgeschichte 23,31–24,27) und Festus (Apostelgeschichte 24,27–26,32) die Rede.


(Quelle: ​BasisBibel. Das Neue Testament und die Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

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