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römischer Bürger

Das Bürgerrecht beinhaltet verschiedene Rechte und Pflichten, die nicht gleichermaßen für andere Bewohner des Römischen Reichs galten. Dazu gehörten Wahlrecht, Kriegsdienst und das Verbot bestimmter grausamer Hinrichtungsarten wie der Kreuzigung oder Folter.

Römische Bürger waren ursprünglich nur freie Männer, die in Rom geboren waren. Das Bürgerrecht beinhaltet verschiedene Rechte und Pflichten. So durften römische Bürger das aktive und passive Wahlrecht in der Volksversammlung ausüben, und nur ihnen war es erlaubt, eine Toga zu tragen. Im Gegenzug waren die Bürger verpflichtet, Kriegsdienst zu leisten. Von großer Bedeutung war das Bürgerrecht bei der Strafverfolgung: Römische Bürger durften nicht zu einer grausamen Hinrichtungsart wie der Kreuzigung verurteilt werden.
Die Frage des Bürgerrechts war in den einzelnen Provinzen unterschiedlich geregelt. Diese wurden teils in das römische Staatswesen integriert, teils wurden die Gebiete einverleibt und die Bevölkerung versklavt. Einige Gebiete schlossen Bundesverträge ab, die ihnen eine theoretische Eigenständigkeit verliehen. Im Jahr 89 v. Chr. wurde das römische Bürgerrecht auf ganz Italien ausgeweitet. Erst 212 n. Chr. wurden auch die übrigen Provinzgebiete mit einbezogen.
Das römische Bürgerrecht konnte durch Geburt (so Paulus, vgl. Apostelgeschichte 22,28) oder durch Verleihung aufgrund politischer oder militärischer Verdienste erworben werden. Möglich war auch der Kauf (vgl. Apostelgeschichte 22,28) oder bei Sklaven der Erwerb durch Freilassung.


(Quelle: ​BasisBibel. Das Neue Testament und die Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

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