Deutsche Bibelgesellschaft

Name

Der Name steht für die Person, die den Namen trägt. Wer im Namen eines anderen oder im Namen Gottes handelt, handelt stellvertretend für ihn.

Daher trägt auch Gott im Alten Testament einen Namen (JHWH, gesprochen: Jahwe, d.h. »ich bin (für euch) da«, vgl. 2. Mose/Exodus 3,13-15). Wenn man diesen Namen feierlich ausspricht, ist Gott selbst gegenwärtig. Das gilt z.B., wenn ein Priester einem Menschen den Segen zuspricht (4. Mose/Numeri 6,22-27) oder wenn der Name über etwas ausgerufen wird, um davon Besitz zu ergreifen (Jesaja 43,7; Jeremia 14,9; Amos 9,12). In älterer Zeit wurde der Name Gottes angerufen, wenn jemand die Wahrheit einer Aussage im Schwur beteuern wollte. Später wurde der Name aus Scheu vor Missbrauch (2. Mose/Exodus 20,7) überhaupt nicht mehr ausgesprochen. Einzig der Hohepriester durfte ihn verwenden, wenn er den Segen aus 4. Mose/Numeri 6,22-26 sprach (vgl. Sirach 50,20).
Überhaupt wurde im Volk Israel die Unbeschreibbarkeit Gottes immer stärker empfunden und deshalb zwischen Gott und seinem Namen unterschieden: Gott ist viel zu groß, um in einem von Menschen gebauten Haus zu wohnen. Nur sein Name wohnt im Tempel in Jerusalem (5. Mose/Deuteronomium 12,5; 1. Könige 8,27-29), wobei der Name aber zugleich für die volle Gegenwart und gnädige Zuwendung Gottes steht. Im Tempel ist er für sein Volk zu finden. Von dort aus schenkt er ihm seinen Segen.
Im Neuen Testament gilt das Entsprechende vom Namen von Jesus: Der Name steht für die Person selbst. Was »in seinem Namen« getan wird, geschieht also nicht etwa nur im Auftrag oder in der Vollmacht von Jesus, sondern wirklich durch ihn. So ist Jesus als der auferstandene Christus unter den Glaubenden gegenwärtig und kommt in ihrer Verkündigung und in ihrem Handeln zur Wirkung. »Im Namen von Jesus« ist daher oft gleichbedeutend mit »durch Jesus«; für »Name von Jesus« könnte oft einfach »Jesus« gesagt werden.


(Quelle: ​BasisBibel. Das Neue Testament und die Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

Deutsche Bibelgesellschaftv.4.24.4
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