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Ehebruch

Außerehelicher Geschlechtsverkehr von Verheirateten.

Ehebruch, wie er in den Zehn Geboten untersagt wird (2. Mose/Exodus 20,14) ist nach dem Alten Testament nicht jeder Seitensprung eines oder einer Verheirateten. Im strengen Sinn kann er nur von einer verheirateten Frau oder von einem verheirateten oder unverheirateten Mann mit einer Verheirateten begangen werden. In diesen Fällen wird das »Besitzrecht« des betreffenden Ehemannes angetastet und die Reinheit der Nachkommenschaft gefährdet. Auf Ehebruch stand für beide Beteiligten die Strafe der Steinigung (5. Mose/Deuteronomium 22,22-27).
In Johannes 8,1-11 wird berichtet, dass Jesus eine Ehebrecherin vorgeführt und er herausgefordert wird, Stellung zu beziehen. Seine Aussagen in dieser Situation dürfen nicht dahin missverstanden werden, dass er Ehebruch verharmlost. In seiner Bergpredigt (vgl. Matthäus 5,27-30) verschärft er vielmehr das alttestamentliche Verbot: Bereits Begierde ist Ehebruch. Im Licht des anbrechenden Reich Gottes sind eheliche Liebe und Treue so ernst zu nehmen, wie Gott sie von Anfang an gedacht und gewollt hat; in diesem Sinn spricht er sich gegen die jüdische Lizenz zur Ehescheidung aus (Scheidungsurkunde).
Seit den Propheten des Alten Testaments ist Ehebruch ein Bild, unter dem die Untreue des Gottesvolks gegenüber seinem Gott angeprangert wird (Hosea 2,4­5; Jeremia 2,2­3; vgl. im Neuen Testament Matthäus 12,39; Matthäus 16,4; Markus 8,38). Nachdem Gott die menschliche Untreue durch sein Liebeshandeln in Jesus Christus überwunden und gesühnt hat, können und sollen nun Liebe und Treue das Verhältnis der Menschen zu Gott wie das der Menschen untereinander bestimmen.


(Quelle: ​BasisBibel. Das Neue Testament und die Psalmen, © 2012 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)


 

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