Anweisung für Geheilte
1Und der Herr sprach zu Mose: 2Dies soll die Weisung sein für den Aussätzigen, für den Tag seiner Reinigung. Er soll zum Priester gebracht werden. 3Und der Priester soll vor das Lager hinausgehen, und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das Aussatzmal des Aussätzigen verheilt ist, 4lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5Und der Priester lasse den einen Vogel schlachten über einem Tongefäss mit frischem Wasser. 6Er soll den lebenden Vogel und das Zedernholz nehmen, das Karmesin und den Ysop und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut jenes Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7Und er soll den, der sich vom Aussatz reinigen lässt, siebenmal besprengen und ihn so reinigen. Den lebenden Vogel aber soll er auf freiem Feld fliegen lassen. 8Der aber, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen und sein ganzes Haar scheren, und er selbst soll sich mit Wasser waschen, so wird er rein. Und danach darf er wieder ins Lager kommen, er muss aber sieben Tage ausserhalb seines Zelts bleiben. 9Und am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, das Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare soll er scheren. Und er soll seine Kleider waschen und soll seinen Leib mit Wasser waschen, so wird er rein.
10Und am achten Tag soll er zwei makellose männliche Lämmer und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm nehmen und drei Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, als Speiseopfer und ein Log Öl. 11Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der sich reinigen lässt, mit den Gaben vor den Herrn treten lassen, an den Eingang des Zelts der Begegnung. 12Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und beides vor dem Herrn als Weihegabe hin und her schwingen. 13Er soll aber das Lamm dort schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an der heiligen Stätte. Denn wie das Sündopfer gehört auch das Schuldopfer dem Priester. Es ist hochheilig. 14Und der Priester soll etwas vom Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester streiche es an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses. 15Dann soll der Priester etwas von dem Log Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand giessen. 16Und der Priester soll den rechten Finger in das Öl in seiner linken Hand tauchen und mit dem Finger siebenmal etwas von dem Öl vor dem Herrn versprengen. 17Vom Rest des Öls in seiner Hand aber streiche der Priester etwas an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers. 18Und was übrig bleibt vom Öl in der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt dessen giessen, der sich reinigen lässt. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken vor dem Herrn. 19Dann soll der Priester das Sündopfer darbringen und für den, der sich reinigen lässt, Sühne erwirken für seine Unreinheit. Und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20Und der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und er wird rein.
21Ist er aber arm und reichen seine Mittel dafür nicht aus, soll er ein männliches Lamm nehmen, als Schuldopfer, als Weihegabe, um Sühne für sich zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, als Speiseopfer und ein Log Öl 22und zwei Turteltauben oder zwei Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. 23Und am achten Tag soll er sie zu seiner Reinigung dem Priester bringen, an den Eingang des Zelts der Begegnung, vor den Herrn. 24Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer und das Log Öl nehmen, und der Priester soll beides vor dem Herrn als Weihegabe hin und her schwingen. 25Dann soll er das Lamm für das Schuldopfer schlachten. Und der Priester soll etwas vom Blut des Schuldopfers nehmen und es an das rechte Ohrläppchen dessen streichen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses. 26Von dem Öl aber soll der Priester etwas in seine eigene linke Hand giessen. 27Und der Priester soll mit dem rechten Finger siebenmal etwas von dem Öl in seiner linken Hand vor dem Herrn versprengen. 28Dann streiche der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, an den Daumen seiner rechten Hand und an die grosse Zehe seines rechten Fusses, an dieselbe Stelle wie das Blut des Schuldopfers. 29Und was übrig bleibt von dem Öl in der Hand des Priesters, soll er auf das Haupt dessen giessen, der sich reinigen lässt, um Sühne für ihn zu erwirken vor dem Herrn. 30Dann soll er von den Turteltauben oder von den Tauben, die er aufbringen kann, 31die eine als Sündopfer darbringen und die andere als Brandopfer, zusammen mit dem Speiseopfer. So soll der Priester für den, der sich reinigen lässt, Sühne erwirken vor dem Herrn. 32Dies ist die Weisung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel nicht für mehr ausreichen bei seiner Reinigung.
Aussatz an Häusern
33Und der Herr sprach zu Mose und Aaron: 34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus im Land, das ihr besitzt, ein Aussatzmal auftreten, 35so soll der Besitzer des Hauses kommen und dem Priester melden: An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal. 36Dann soll der Priester das Haus ausräumen lassen, bevor der Priester hineingeht, um das Mal zu untersuchen. So wird nicht alles unrein, was im Haus ist. Danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu untersuchen. 37Und er soll das Mal untersuchen. Wenn das Mal an den Wänden des Hauses aus grünlichen oder rötlichen Einbuchtungen besteht, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, 38soll der Priester aus dem Haus treten, vor den Eingang des Hauses, und das Haus für sieben Tage verschliessen. 39Am siebten Tag aber soll der Priester wiederkommen und es untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40soll der Priester die Steine, an denen das Mal ist, herausbrechen und vor der Stadt an einen unreinen Ort werfen lassen. 41Das Haus aber soll er innen ringsum abkratzen lassen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, soll man draussen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten. 42Dann soll man andere Steine nehmen und anstelle der herausgebrochenen Steine einfügen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus verputzen. 43Bricht dann das Mal am Haus von neuem aus, nachdem man die Steine herausgebrochen und das Haus abgekratzt und wieder verputzt hat, 44soll der Priester kommen und es untersuchen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein. 45Dann soll man das Haus abreissen, seine Steine, seine Balken und den ganzen Lehm des Hauses, und es vor die Stadt an einen unreinen Ort schaffen. 46Wer aber das Haus, während es abgesperrt ist, betritt, ist unrein bis zum Abend. 47Und wer in dem Haus schläft, muss seine Kleider waschen. Auch wer in dem Haus isst, muss seine Kleider waschen. 48Kommt aber der Priester und untersucht es und das Mal an dem Haus hat sich nicht ausgebreitet, nachdem das Haus neu verputzt worden ist, soll der Priester das Haus für rein erklären, denn das Mal ist verheilt. 49Dann soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen, um das Haus zu entsündigen. 50Und er soll den einen Vogel über einem Tongefäss mit frischem Wasser schlachten. 51Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel und es in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen. 52So soll er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen. 53Den lebenden Vogel aber soll er vor der Stadt auf freiem Feld fliegen lassen. So soll er Sühne erwirken für das Haus, und es wird rein.
54Dies ist die Weisung jedes Aussatzmal und die Flechte betreffend, 55den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56die Schwellung, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57zur Unterweisung, wann etwas unrein und wann etwas rein ist. Dies ist die Weisung betreffend den Aussatz.