Anweisungen für die Aufteilung des Landes, für Abgaben, Opfer und Passa
1Und wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Abgabe für den Herrn entrichten, einen heiligen Bereich vom Land; die Länge: fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge, und zehntausend Ellen in der Breite. In ihrem ganzen Gebiet ringsum ist die Abgabe heilig. 2Dem Heiligtum wird davon ein Viereck, fünfhundert auf fünfhundert gehören, ringsum; und fünfzig Ellen ringsum werden ihm als Weideland gehören. 3Und von dieser Fläche sollst du eine Länge von fünfundzwanzigtausend und eine Breite von zehntausend abmessen, und darin wird das Heiligtum als Hochheiliges sein. 4Ein heiliger Bereich vom Land ist das; er wird den Priestern gehören, die den Dienst verrichten im Heiligtum, die sich nähern dürfen, um dem Herrn zu dienen, und es wird ihnen als Platz für Häuser und als heilige Stätte für das Heiligtum dienen. 5Und fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite wird den Leviten gehören, die den Dienst am Haus verrichten, ihnen wird es als Eigentum gehören, für zwanzig Kammern. 6Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge abgeben, entlang der Abgabe für das Heiligtum; dem ganzen Haus Israel wird es gehören. 7Und dem Fürsten gehört Land auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Abgabe für das Heiligtum und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und neben dem Eigentum der Stadt, auf der Westseite westwärts und auf der Ostseite ostwärts, in der Länge entsprechend einem der Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze 8des Landes. Als Eigentum in Israel wird es ihm gehören. Und meine Fürsten werden mein Volk nicht mehr bedrücken, und nach seinen Stämmen werden sie dem Haus Israel das Land geben.
9So spricht Gott der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung, und handelt nach Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk zu vertreiben! Spruch Gottes des Herrn. 10Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben. 11Ein einheitliches Mass sollen das Efa und das Bat haben: Das Bat soll den zehnten Teil des Chomer fassen, und das Efa soll den Zehnten des Chomer fassen; nach dem Chomer soll sich ihre Massbestimmung richten. 12Der Schekel sind zwanzig Gera. Zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel, fünfzehn Schekel sollen die Mine bei euch sein. 13Dies ist die Abgabe, die ihr entrichten sollt: Ein sechstel Efa vom Chomer Weizen und ein sechstel Efa vom Chomer Gerste; 14und als Gebühr an Öl, das Öl in Bat: den zehnten Teil eines Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Chomer, ja, zehn Bat sind ein Chomer; 15und ein Tier von den Schafen, eins von je zweihundert, vom wasserreichen Land Israels, als Speiseopfer und als Brandopfer und als Heilsopfer, um sie zu entsühnen. Spruch Gottes des Herrn. 16Zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel ist das ganze Volk, das Land, verpflichtet. 17Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speiseopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er ist es, der das Sündopfer und das Speiseopfer und das Brandopfer und das Heilsopfer darbringt, um Sühne zu erwirken für das Haus Israel.
18So spricht Gott der Herr: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19Und der Priester soll vom Blut des Sündopfers nehmen und es an den Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an den Türpfosten des Tors zum inneren Vorhof streichen. 20Und ebenso sollst du am Siebten in jenem Monat verfahren um dessentwillen, der sich aus Versehen vergeht, und wegen des Einfältigen. So werdet ihr das Haus entsühnen. 21Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, wird für euch das Passa sein; ein Fest von sieben Tagen, da soll man ungesäuerte Brote essen. 22Und an jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen. 23Und während der sieben Tage des Fests soll er als Brandopfer für den Herrn täglich, die sieben Tage lang, sieben junge Stiere und sieben Widder, makellose Tiere, darbringen und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. 24Und als Speiseopfer soll er ein Efa zu jedem Stier und ein Efa zu jedem Widder darbringen und an Öl ein Hin zu jedem Efa. 25Im siebten Monat, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest, soll er die sieben Tage lang ebenso verfahren: das entsprechende Sündopfer, das entsprechende Brandopfer und das entsprechende Speiseopfer und die entsprechende Menge Öl.