Vorgehen bei einem ungeklärten Mord
1Angenommen, in dem Land, das der Herr, euer Gott, euch zum bleibenden Besitz geben will, wird auf freiem Feld ein Ermordeter gefunden, ohne dass man weiß, wer ihn getötet hat. 2Dann sollen eure führenden Männer und Richter zum Fundort gehen und die Entfernung zu den umliegenden Städten feststellen. 3In der Stadt, die dem Fundort am nächsten liegt, sollen die führenden Männer eine junge Kuh auswählen, mit der man noch nicht gearbeitet hat und die noch nie in ein Joch gespannt wurde. 4Sie bringen die Kuh zu einem Bach, der das ganze Jahr Wasser führt. ⸂An einer Stelle⸃, wo keine Äcker sind und nichts gesät wurde, brechen sie ihr das Genick. 5Danach treten die Priester aus dem Stamm Levi dazu. Denn der Herr, euer Gott, hat sie dazu erwählt, in seinem Dienst zu stehen und in seinem Namen zu segnen. Ihr Urteilsspruch entscheidet bei strittigen Rechtsfällen und Gewaltverbrechen. 6⸂In ihrer Gegenwart⸃ waschen die führenden Männer der Stadt über der toten Kuh ihre Hände 7und erklären ⸂stellvertretend für die ganze Stadt⸃: »Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben diesen Mord nicht gesehen. 8Herr, vergib deinem Volk Israel, das du ⸂aus Ägypten⸃ befreit hast. Lege uns nicht das unschuldig vergossene Blut dieses Ermordeten zur Last.« Auf diese Weise wird Sühnung für die Blutschuld erwirkt, und sie wird den Einwohnern der Stadt nicht angerechnet. 9Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben. ⸂Wenn ihr euch danach richtet⸃, handelt ihr, wie es in den Augen des Herrn richtig ist.
Ehe mit einer kriegsgefangenen Frau
10Angenommen, ihr zieht gegen eure Feinde in den Kampf und der Herr, euer Gott, gibt sie in eure Hand und ihr macht Gefangene. 11Vielleicht sieht jemand von euch unter ihnen eine schöne Frau, verliebt sich in sie und will sie heiraten. 12Er darf sie mit in sein Haus nehmen. Dort muss sie sich den Kopf kahlscheren, die Nägel schneiden 13und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene getragen hat. Einen Monat lang darf sie in seinem Haus um ihren Vater und ihre Mutter trauern. Erst danach darf er sie zur Frau nehmen und mit ihr schlafen, und sie ist von nun an seine rechtmäßige Ehefrau. 14Wenn sie ihm ⸂später⸃ nicht mehr gefällt, muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten. Denn er hat sie zur Ehe gezwungen.
Das Recht des Erstgeborenen darf nicht angetastet werden
15Angenommen, ein Mann hat zwei Frauen und er liebt die eine mehr als die andere. Beide haben ihm einen Sohn geboren, und der älteste Sohn stammt von der weniger geliebten Frau. 16Wenn dieser Mann ⸂später⸃ sein Erbe unter seinen Söhnen aufteilt, darf er nicht dem Sohn der geliebten Frau das Erstgeburtsrecht zusprechen. Denn der Sohn der weniger geliebten Frau ist der Erstgeborene. 17Er muss diesen Sohn als Erstgeborenen anerkennen und ihm doppelt so viel vererben wie seinen anderen Söhnen. Ihn hat er als ersten gezeugt, und darum steht ihm das Erstgeburtsrecht zu.
Der Umgang mit einem rebellischen Sohn
18Angenommen, jemand hat einen rebellischen und ungehorsamen Sohn, der sich weder von seinem Vater noch von seiner Mutter etwas sagen lässt. Sie versuchen es mit Strafen, aber er hört nicht auf sie. 19Dann müssen ihn seine Eltern vor die führenden Männer zum ⸂Gerichtsplatz beim⸃ Stadttor bringen 20und zu ihnen sagen: »Unser Sohn hier ist rebellisch und ungehorsam und nicht bereit, auf unsere Ermahnungen zu hören. Er verprasst alles und ist ein Säufer.« 21Daraufhin sollen alle Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Entfernt das Böse aus eurer Mitte! Alle in Israel müssen davon erfahren, damit sie gewarnt sind.
Bestattet einen am Pfahl Aufgehängten noch am selben Tag
22Angenommen, jemand hat ein Verbrechen begangen, auf das die Todesstrafe steht, und wird nach der Hinrichtung an einen Pfahl gehängt. 23Dann dürft ihr ihn nicht über Nacht hängen lassen. Ihr müsst ihn unbedingt noch am selben Tag begraben, sonst verunreinigt ihr das Land, das der Herr, euer Gott, euch als bleibenden Besitz geben will. Denn verflucht ist jeder, der am Pfahl endet.