dd) Vorschriften bezüglich der Nasiräer (d. h. der Gottgeweihten)
Allgemeine Bestimmungen
1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: 2»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib das Absonderungsgelübde eines Nasiräers (d. h. eines Gottgeweihten) ablegen will, um sich dem HERRN zu weihen, 3so muß er sich des Weines und jedes andern berauschenden Getränks enthalten; auch Essig (oder: Gegorenes) von Wein oder Essig von berauschendem Getränk darf er nicht trinken; ebenso darf er keinerlei aus Trauben hergestellte Flüssigkeit trinken und keine Trauben, weder frische noch getrocknete, genießen. 4Während der ganzen Dauer seiner Weihezeit darf er von allem, was vom Weinstock kommt (= gewonnen wird), nichts genießen, auch keine unreifen Trauben und keine Rankenspitzen. 5Während der ganzen Dauer seines Weihegelübdes darf kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis zum Ablauf der Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er als geheiligt gelten: er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen. 6Während der ganzen Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, darf er zu keinem Toten hineingehen; 7selbst wenn ihm Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester sterben, darf er sich an ihren Leichen nicht verunreinigen; denn die Weihe seines Gottes ruht auf seinem Haupt: 8solange seine Weihe (= gelobte Zeit) dauert, ist er dem HERRN heilig.«
Vorschriften betreffend die Verunreinigung des Nasiräers
9»Sollte aber jemand ganz plötzlich neben ihm sterben und er dadurch sein geweihtes Haupt verunreinigen, so soll er an dem Tage, an dem er wieder rein wird, sein Haupt scheren, also am siebten Tage; 10und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen. 11Der Priester soll dann die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer herrichten und ihm so Sühne erwirken dafür, daß er sich an der Leiche (verunreinigt und sich dadurch) versündigt hat. Dann soll er an demselben Tage sein Haupt nochmals für geheiligt erklären 12und sich dem HERRN für die gelobte Zeit von neuem weihen, auch ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen; die vorige Zeit aber soll als verfallen gelten, weil seine Weihe unrein geworden war.«
Verordnungen über die Opferfeier am Ende des Nasiräats
13»Folgende Vorschriften aber gelten für den Nasiräer (= Gottgeweihten): An dem Tage, an welchem die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn an den Eingang des Offenbarungszeltes; 14und er hat dem HERRN seine Opfergabe darzubringen, nämlich ein einjähriges, fehlerloses Lamm zum Brandopfer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm zum Sündopfer, ferner einen fehlerlosen Widder zum Heilsopfer; 15außerdem einen Korb mit ungesäuertem Backwerk von Feinmehl, nämlich mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern. 16Der Priester soll dann dies alles vor den HERRN bringen und das Sündopfer und das Brandopfer für ihn herrichten; 17den Widder aber soll er als Heilsopfer für den HERRN herrichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Backwerk; auch das Speisopfer und das Trankopfer soll der Priester für ihn darbringen. 18Sodann schere der Nasiräer sein geweihtes Haupt am Eingang des Offenbarungszeltes, nehme sein geweihtes Haupthaar und lege es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt. 19Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen und einem ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege dies alles dem Nasiräer auf die Hände, nachdem dieser sich das geweihte Haar abgeschoren hat. 20Sodann webe (= schwinge) der Priester dieses alles als Webeopfer vor dem HERRN: es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe samt der Webebrust und der Hebekeule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.«
21Diese Vorschriften gelten für den Gottgeweihten, der ein Gelübde abgelegt hat, nämlich bezüglich seiner Opfergabe, die er dem HERRN auf Grund seiner Weihe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er sonst noch zu leisten vermag. Auf Grund seines Gelübdes, das er abgelegt hat, soll er nach den für seine Weihe geltenden Vorschriften verfahren.
ee) Anordnung des priesterlichen Segens
22Der HERR gebot alsdann dem Mose folgendes: 23»Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Mit diesen Worten sollt ihr den Segen über die Israeliten aussprechen:
24›Der HERR segne dich und behüte dich!
25Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig!
26Der HERR erhebe sein Angesicht zu dir hin (oder: auf dich) und gewähre dir Frieden!‹
27Wenn sie so meinen Namen auf die Israeliten legen, will ich sie segnen.«