3. Mose 24
h) Vorschriften bezüglich der Zurichtung des heiligen Leuchters und der Schaubrote
1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: 2»Gib den Israeliten die Weisung, dir reines Öl von zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu bringen, damit beständig Lampen aufgesetzt werden können. 3Außerhalb des Vorhangs vor der Lade mit dem Gesetz im Offenbarungszelt soll Aaron (den Leuchter) zurichten, damit er vom Abend bis zum Morgen ohne Unterbrechung vor dem HERRN brenne (vgl. 2. Mose 27,20-21). Diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: 4auf dem Leuchter von reinem Gold soll er die Lampen zu beständigem Brennen vor dem HERRN zurichten.
5Sodann sollst du Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen; zwei Zehntel Epha sollen auf jeden Kuchen kommen. 6Du sollst sie dann in zwei Schichten, je sechs in einer Schicht, auf den Tisch von reinem Gold vor dem HERRN auflegen. 7Dann sollst du auf jede Schicht reinen Weihrauch tun, der für das Brot als Duftteil dienen soll, als ein Feueropfer für den HERRN. 8An jedem Sabbattage soll er (die Brote) regelmäßig so vor dem HERRN aufschichten; zu dieser Leistung sollen die Israeliten für ewige Zeiten verpflichtet sein. 9Die Brote sollen dann Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen sie an heiliger Stätte verzehren; denn als ein Hochheiliges sollen sie ihm von den Feueropfern des HERRN zuteil werden als eine ewige Gebühr.«
i) Steinigung eines Gotteslästerers; Bestrafung des Totschlags und der Leibesverletzung; Gültigkeit des mosaischen Gesetzes auch für Fremde
10Der Sohn einer Israelitin – er war aber der Sohn eines Ägypters – begab sich einst unter die Israeliten; da gerieten sie im Lager in Streit miteinander, der Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann. 11Dabei lästerte der Sohn der Israelitin den Namen (des HERRN) und fluchte dazu; da brachte man ihn vor Mose – seine Mutter aber hieß Selomith und war die Tochter Dibris, vom Stamme Dan. 12Hierauf legten sie ihn in Gewahrsam, bis Mose ihnen Verhaltungsmaßregeln auf Grund einer Weisung des HERRN gäbe. 13Da gebot der HERR dem Mose: 14»Laß den Lästerer vor das Lager hinausführen, und alle, die es gehört haben, sollen ihm die Hände fest auf den Kopf legen, und dann soll die ganze Gemeinde ihn steinigen. 15Zu den Israeliten aber sollst du sagen: Wenn jemand seinem Gott flucht, so lädt er Sünde auf sich, 16und wer den Namen des HERRN lästert, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn steinigen; der Fremde wie der Einheimische soll den Tod erleiden, wenn er den Namen (des HERRN) lästert. – 17Wenn ferner jemand irgendeinen Menschen erschlägt, soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; 18wer aber ein Stück Vieh erschlägt, soll es ersetzen: Leben um Leben (d. h. ein lebendes Stück für das tote). 19Wenn ferner jemand seinem Nächsten (oder: Volksgenossen) einen Leibesschaden zufügt, so soll man ihm ebenso tun, wie er getan hat: 20Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; derselbe Leibesschaden, den er dem andern zugefügt hat, soll auch ihm zugefügt werden. 21Wer also ein Stück Vieh erschlägt, soll es ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, soll den Tod erleiden. 22Das gleiche Recht soll bei euch für den Fremden wie für den Einheimischen gelten; denn ich bin der HERR, euer Gott!«
23Als Mose dies den Israeliten verkündigt hatte, führten sie den Lästerer vor das Lager hinaus und steinigten ihn dort; die Israeliten taten so, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Die Heilige Schrift, übersetzt von Hermann Menge. Neuausgabe © 1949/2003 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Apokryphen aus: Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments, übersetzt von Hermann Menge © 1967, Württembergischen Bibelanstalt, Stuttgart