3. Mose 6
Weitere Bestimmungen für Brand-, Speis- und Sündopfer
1Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz über das Brandopfer. Das Brandopfer soll bleiben auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis zum Morgen und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden. 3Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und die leinenen Beinkleider für seine Blöße und soll die Asche wegnehmen, die das Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten 4und soll danach seine Kleider ausziehen und andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte. 5Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nie verlöschen. Der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und oben darauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer oben darauf in Rauch aufgehen lassen. 6Ständig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nie verlöschen.
7Und dies ist das Gesetz des Speisopfers. Aarons Söhne sollen es bringen vor den HERRN an den Altar. 8Es soll einer abheben eine Handvoll vom Mehl des Speisopfers und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll’s in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch als Gedenkopfer für den HERRN. 9Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; sie sollen es ungesäuert essen an heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte. 10Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Anteil, den ich ihnen gegeben habe von meinen Feueropfern. Es ist ein Hochheiliges gleichwie das Sündopfer und das Schuldopfer. 11Wer männlich ist unter den Nachkommen Aarons, der soll’s essen. Das sei ein ewiges Anrecht für eure Nachkommen an den Feueropfern des HERRN. Wer sie anrührt, soll dem Heiligtum gehören.
12Und der HERR redete mit Mose und sprach: 13Dies soll das Opfer Aarons und seiner Söhne sein, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage ihrer Salbung: ein zehntel Scheffel feinstes Mehl, das tägliche Speisopfer, die eine Hälfte morgens, die andere abends. 14In der Pfanne sollst du es mit Öl bereiten; durchgeröstet sollst du es herbeibringen, und in Stücke gebrochen sollst du es opfern zum lieblichen Geruch für den HERRN. 15Und der Priester, der unter Aarons Söhnen an seiner statt gesalbt wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Anrecht des HERRN. Als Ganzopfer soll es verbrannt werden; 16denn jedes Speisopfer eines Priesters soll als Ganzopfer verbrannt und nicht gegessen werden.
17Und der HERR redete mit Mose und sprach: 18Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, wo du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN. Es ist ein Hochheiliges. 19Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es essen an heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte; 20wer das Fleisch des Opfers anrührt, soll dem Heiligtum gehören. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. 21Und den irdenen Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist’s aber ein kupferner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. 22Wer männlich ist in den Familien der Priester, darf davon essen; es ist ein Hochheiliges. 23Aber von allen Sündopfern, von deren Blut etwas in die Stiftshütte gebracht worden ist, um die Sühnung zu vollziehen im Heiligen, soll man nichts essen, sondern sie mit Feuer verbrennen.
Lutherbibel, revidierter Text 1984, durchgesehene Ausgabe, © 1999 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart