Regeln für die Gottgeweihten
1-2Der Herr gab Mose für die Israeliten die Anweisung:
Wenn ein Mann oder eine Frau das Gelübde ablegt, sich dem Herrn für eine bestimmte Zeit zu weihen, 3dann darf die betreffende Person weder Wein noch Bier trinken. Sie darf überhaupt nichts trinken, was aus Weintrauben bereitet ist, und darf auch keine frischen oder getrockneten Trauben essen. 4Sie soll nichts genießen, was vom Weinstock kommt.
5Solange das Gelübde gilt, darf ein Gottgeweihter sich Haare und Bart nicht schneiden. Zum Zeichen, dass er dem Herrn geweiht ist, muss er das Haar ungehindert wachsen lassen. 6Er darf auch die ganze Zeit über nicht in die Nähe eines Toten kommen. 7Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter stirbt, sein Bruder oder seine Schwester, muss er sich von ihnen fernhalten, weil er sich seinem Gott geweiht hat. 8Für die ganze Zeit seines Gelübdes gehört er ausschließlich dem Herrn.
9Stirbt aber jemand unvorhergesehen, während er dabei ist, so wird sein geweihtes Haar unrein. Er muss sechs Tage warten, bis er wieder rein ist, und muss sich dann am siebten Tag die Haare abschneiden.
10Am Tag darauf muss er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen. 11Der Priester opfert die eine als Sühneopfer und die andere als Brandopfer und bringt damit die Verschuldung gegenüber dem Herrn ins Reine. Gleichzeitig wird das nachwachsende Haar für geweiht erklärt.
12Der Betreffende muss noch ein einjähriges Schaf als Wiedergutmachungsopfer darbringen und sich dann noch einmal für eine ebenso lange Zeit wie beim ersten Mal dem Herrn weihen. Die Zeit vor seiner Verunreinigung wird nicht auf sein Gelübde angerechnet.
Das Opfer der Gottgeweihten nach Abschluss der Weihezeit
13Wenn die Zeit des Gelübdes abgelaufen ist, muss die Person, die sich dem Herrn geweiht hat, zum Eingang des Heiligen Zeltes gehen 14und ihm drei fehlerfreie Tiere opfern: ein einjähriges Schafböckchen als Brandopfer, ein einjähriges Schaf als Sühneopfer und einen ausgewachsenen Schafbock als Mahlopfer, 15außerdem die dazugehörigen Speise- und Trankopfer und als zusätzliches Speiseopfer noch einen Korb voll Gebackenes, das aus Weizenmehl ohne Sauerteig bereitet ist, und zwar Ringbrote aus Mehl, das mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen sind.
16Das alles soll der Priester zum Altar bringen und zuerst das Sühne- und das Brandopfer vollziehen. 17Dann opfert der Priester dem Herrn den Schafbock als Mahlopfer und dazu das Gebackene, danach die übrigen Speise- und Trankopfer. 18Der Geweihte schneidet am Eingang des Heiligen Zeltes sein geweihtes Haar ab und wirft es in das Altarfeuer, in dem die Fettstücke des Mahlopfers verbrannt werden.
19Dann legt der Priester ein gekochtes Stück von der Schulter des Schafbocks zusammen mit einem Ringbrot und einem Fladenbrot aus dem Korb in die Hände des Geweihten. 20Darauf nimmt er die Opfergaben selbst in die Hand, um sie symbolisch dem Herrn zu übereignen. Sie sind dem Herrn geweiht und gehören dem Priester, genauso wie die Brust und die Hinterkeule, die ihm ordnungsgemäß zustehen. Danach darf der Geweihte wieder Wein trinken.
21Wer sich dem Herrn für eine bestimmte Zeit weiht, muss nach deren Abschluss diese Opfer darbringen, abgesehen von dem, was er etwa noch zusätzlich versprochen hat. Er muss das Gelübde, das er abgelegt hat, ohne Abstriche erfüllen.
Der priesterliche Segen
22Der Herr sagte zu Mose: 23»Wenn Aaron und seine Söhne den Leuten von Israel den Segen erteilen, sollen sie sprechen:
24Der Herr segne euch
und beschütze euch!
25Der Herr blicke euch freundlich an
und schenke euch seine Liebe!
26Der Herr wende euch sein Angesicht zu
und gebe euch Glück und Frieden!
27Mit diesen Worten sollen sie den Leuten von Israel die Segenskraft meines Namens zusprechen. Dann werde ich mein Volk Israel segnen.«