Wann Gelübde von Frauen ungültig sind
1-2Mose sagte dies alles dem Volk, wie der Herr es ihm aufgetragen hatte. Weiter gab er den Stammesoberhäuptern im Auftrag des Herrn die folgenden Anweisungen:
3Wenn ein Mann gelobt, dem Herrn etwas zu geben, oder schwört, auf bestimmte Dinge zu verzichten, muss er sein Wort halten und alles tun, was er versprochen hat.
4Wenn eine unverheiratete Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, ein derartiges Gelübde ablegt, 5ist es gültig, sofern ihr Vater, wenn er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es damit außer Kraft gesetzt. Der Herr wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.
7Wenn eine Frau vor ihrer Heirat ein Gelübde abgelegt oder unbedacht dem Herrn etwas versprochen hat, 8dann bleibt das Gelübde auch nach ihrer Heirat gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt. 9Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es ungültig geworden. Der Herr wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt. 10Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss alles halten, was sie versprochen hat.
11Wenn eine verheiratete Frau dem Herrn irgendein Gelübde ablegt, 12dann ist es gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt. 13Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon hört, so ist es ungültig geworden. Der Herr wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.
14Wenn eine Frau dem Herrn etwas gelobt oder schwört, auf etwas zu verzichten, hat der Ehemann das Recht, das Gelübde seiner Frau gelten zu lassen oder aufzuheben. 15Wenn er aber nicht am selben Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, billigt er durch sein Schweigen das Gelübde seiner Frau. 16Erhebt er erst später Einspruch und hindert seine Frau daran, ihr Gelübde zu erfüllen, so macht er und nicht die Frau sich schuldig und er muss die Folgen tragen.
17Diese Anweisungen über die Gültigkeit von Gelübden einer unverheirateten oder verheirateten Frau erhielt Mose vom Herrn.