Schuldenerlass in jedem siebten Jahr
1Immer wenn sieben Jahre vergangen sind, müsst ihr alle Schulden erlassen. 2Dafür gelten folgende Bestimmungen:
Wer einem anderen Israeliten Geld geliehen hat, muss ihm jetzt die Schulden erlassen. Er darf sie von seinem Bruder, dem anderen Israeliten, nicht mehr eintreiben. Denn man hat zu Ehren des Herrn einen Schuldenerlass ausgerufen. 3Von einem Ausländer könnt ihr Schulden eintreiben, aber nicht von einem, der zu eurem eigenen Volk gehört und deshalb euer Bruder ist.
4-5Wenn ihr auf den Herrn, euren Gott, hört und alle seine Weisungen befolgt, die ich euch verkünde, wird es jedoch überhaupt keine Armen unter euch geben. Denn dann wird der Herr euch genug zum Leben schenken in dem Land, das er euch gibt. 6Er wird sein Versprechen halten und euer Land segnen. Ihr werdet so viel haben, dass ihr davon noch an andere Völker ausleihen könnt, doch ihr selbst braucht nichts zu borgen. Ihr werdet viele Völker unterwerfen, doch über euch wird kein anderes Volk herrschen.
7Wenn aber dein Bruder, ein anderer Israelit, Not leidet, irgendwo in dem Land, das der Herr euch geben wird, dann darfst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem Bruder verschließen. 8Leih ihm gegen ein Pfand, so viel er braucht. 9Sei auch nicht so gemein und berechnend, dass du denkst: »Das siebte Jahr ist nicht mehr fern, dann muss ich ihm die Schulden erlassen!« Gönne ihm das und lass ihn nicht vergeblich bitten! Wenn er sich beim Herrn über dich beklagen muss, hast du schwere Schuld auf dich geladen. 10Hilf ihm gern, tu es nicht widerwillig! Dafür wird dir der Herr auch alles gelingen lassen, was du unternimmst.
11Es wird in eurem Land immer Arme geben; deshalb befehle ich euch: Unterstützt eure armen und Not leidenden Brüder!
Freilassung von Sklaven im siebten Jahr
12Wenn jemand aus Israel, dein Bruder oder deine Schwester, sich als Sklaven oder Sklavin an dich verkauft, dann soll der Betreffende dir sechs Jahre dienen; im siebten Jahr musst du ihn wieder freigeben. 13Schick ihn aber nicht mit leeren Händen weg, 14sondern gib ihm reichlich von dem, was der Herr dir geschenkt hat: Schafe und Ziegen, Korn und Wein. 15Denk daran, dass ihr alle in Ägypten Sklaven gewesen seid und dass der Herr, euer Gott, euch befreit hat. Deshalb gebe ich euch heute dieses Gebot.
16Wenn es aber deinem Sklaven bei dir gefällt, wenn er dich und deine Familie lieb gewonnen hat und erklärt, dass er bei dir bleiben will, 17dann nimm eine Ahle und bohre sie durch sein Ohr in die Haustür. Dann ist er für immer dein Sklave. Entsprechend verfährst du mit einer Sklavin.
18Musst du ihn aber freigeben, so nimm es nicht zu schwer. Du hast durch ihn sechs Jahre lang den Lohn für einen Arbeiter gespart. Außerdem wird dir der Herr dafür alles gelingen lassen, was du unternimmst.
Bestimmungen für die Darbringung der Erstgeburten
19Wenn eure Rinder, Schafe und Ziegen als Erstgeburt ein männliches Tier zur Welt bringen, müsst ihr es als Eigentum des Herrn, eures Gottes, aussondern. Ein erstgeborenes Rind dürft ihr nicht für irgendeine Zugarbeit einspannen und die Erstgeburt von Schaf oder Ziege nicht scheren. 20Einmal im Jahr sollt ihr die erstgeborenen Tiere zu der Stätte bringen, die der Herr auswählen wird, und sie dort vor dem Herrn, eurem Gott, mit euren Familien verzehren.
21Wenn das Tier aber lahm oder blind ist oder sonst einen schwerwiegenden Fehler hat, dürft ihr es nicht als Opfergabe zum Herrn, eurem Gott, bringen. 22Ihr könnt es dann in euren Ortschaften verzehren; jeder darf mitessen, auch wer gerade unrein ist, genau wie bei irgendeinem Wild. 23Nur das Blut dürft ihr nicht essen, ihr müsst es auf die Erde fließen lassen wie Wasser.