1Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es wird für euch ein Tag mit Jubelschall sein. 2Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer her 3und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder 4und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer 5sowie einen Ziegenbock als Sündopfer, um für euch Sühne zu erwirken; 6das alles zusätzlich zum monatlichen Brandopfer und zum dazugehörenden Speiseopfer und zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden Duft, als Feueropfer für den HERRN.
7Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten; 8ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen: einen Jungstier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer, fehlerlos sollen sie euch sein, 9und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder 10und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer; 11einen Ziegenbock als Sündopfer, und zwar zusätzlich zum Sündopfer der Versöhnung, zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern.
12Am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest für den HERRN feiern. 13Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer zum beruhigenden Duft für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer, die fehlerlos sein sollen, 14und als dazugehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, für jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel für jeden der zwei Widder 15und ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer; 16außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
17Am zweiten Tag sollen es zwölf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 18dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 19ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer sowie zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
20Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 21dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 22ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
23Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 24dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 25ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
26Am fünften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 27dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 28ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
29Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 30dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 31ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
32Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein, 33dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist, 34ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; 36ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer darbringen, 37dazu die dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechenden Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist, 38ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
39Das sollt ihr für den HERRN an euren Festtagen tun, abgesehen von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt habt oder freiwillig darbringt.