Städte für die Leviten
1Der Herr sagte zu Mose in den Steppen von Moab,
am Jordan, gegenüber von Jericho:
2»Gib den Israeliten folgenden Befehl:
Sie sollen den Leviten Städte zum Wohnen geben
und Weideland um die Städte herum.
Von eurem Erbbesitz sollt ihr sie den Leviten abgeben.
3Die Leviten sollen in den Städten wohnen.
Das Weideland ist für ihr Vieh,
ihre Herden und alle ihre Tiere da.
4Es geht um die Städte, die ihr den Leviten gebt:
Das Weideland soll 450 Meter breit sein,
gemessen von den Mauern der Städte nach außen.
5Messt außerhalb der Stadt so,
dass die Stadt in der Mitte des Weidelands liegt.
Die Ränder des Weidelands
bilden ein Quadrat um die Stadt in der Mitte.
Es ist auf jeder Seite,
im Osten, Süden, Westen und Norden,
900 Meter breit.
Das soll das Weideland der Städte für die Leviten sein.
6Die Städte, die ihr den Leviten gebt,
sind zunächst die sechs Asylstädte.
Die habt ihr zu folgendem Zweck bestimmt:
Jemand, der unabsichtlich einen anderen getötet hat,
kann dorthin flüchten.
Dazu gebt den Leviten noch 42 weitere Städte.
7Insgesamt sollt ihr den Leviten also 48 Städte geben,
zusammen mit dem zugehörigen Weideland.
8Nehmt die Städte vom Erbbesitz der Israeliten weg.
Einem großen Stamm nehmt viele,
einem kleinen Stamm wenige Städte weg.
Jeder Stamm tritt den Leviten Städte ab,
je nach der Größe seines Erbbesitzes.«
Asylstädte für Schutzsuchende
9Der Herr sagte zu Mose:
10»Rede mit den Israeliten! Sag ihnen:
Ihr zieht nun über den Jordan in das Land Kanaan ein.
11Sucht Asylstädte aus.
Dorthin kann sich jemand zurückziehen,
der unabsichtlich einen Menschen getötet hat.
12Sie sollen also Städte für Schutzsuchende sein,
die vor der Blutrache flüchten:
Wer getötet hat, soll nicht sterben,
bis er sich dem Urteil der Gemeinde gestellt hat.
13Sechs Asylstädte sollt ihr auswählen:
14Drei Städte östlich des Jordan
und drei Städte im Land Kanaan sollt ihr bestimmen.
Das sollen eure Asylstädte sein.
15Diese sechs Städte sollen zum Schutz dienen.
Israeliten, Fremde und die übrigen Bewohner des Landes
können sich dorthin zurückziehen.
Das gilt für jeden,
der einen anderen unabsichtlich getötet hat.«
Gesetze über Mord und Totschlag
16Weiter sagte Gott:
»Wer einen Gegenstand aus Eisen dazu benutzt,
einen anderen tödlich zu verletzen,
ist ein Mörder.
Er muss auf jeden Fall getötet werden.
17Wer einen Stein als tödliche Waffe benutzt,
also jemanden damit erschlägt, ist ein Mörder.
Er muss auf jeden Fall getötet werden.
18Und wer einen Gegenstand aus Holz als Waffe benutzt
und jemanden damit umbringt, ist ein Mörder.
Er muss auf jeden Fall getötet werden.
19Wer zur Blutrache verpflichtet ist
und dem Mörder begegnet, muss ihn töten.
20Genauso ist es in diesen Fällen:
Jemand stößt einen anderen im Hass
oder wirft heimtückisch einen Gegenstand nach ihm.
Der Getroffene stirbt.
21Oder jemand schlägt einen anderen mit der Hand,
aus Feindschaft und so, dass er stirbt.
Dann muss der Täter auf jeden Fall sterben,
denn er ist ein Mörder.
Wer zur Blutrache verpflichtet ist
und dem Mörder begegnet, muss ihn töten.
22Ein weiterer Fall:
Jemand stößt einen anderen,
aber ungeplant und nicht feindselig.
Oder jemand bewirft einen anderen ohne Heimtücke.
23Oder aber er sieht nicht hin
und lässt einen tödlichen Stein
auf einen anderen fallen.
Er handelt nicht feindselig und will nichts Böses,
aber der Getroffene stirbt.
24In diesen Fällen soll die Gemeinde richten
zwischen dem Täter
und dem zur Blutrache Verpflichteten.
Das sind die Gesetze dafür:
25Die Gemeinde befreit den Täter aus der Gewalt dessen,
der zur Blutrache verpflichtet ist.
Sie lässt ihn in eine Asylstadt gehen,
in die er flüchten kann.
Dort wohnt er bis zum Tod des Hohepriesters,
den man mit heiligem Öl gesalbt hat.
26Anders ist es, wenn der Schutz suchende Täter
das Stadtgebiet verlässt.
27Wer zur Blutrache verpflichtet ist,
muss den Täter dann erschlagen.
Der zur Blutrache Verpflichtete selbst
bleibt dabei ohne Blutschuld.
28Wer unabsichtlich getötet hat,
muss in einer Asylstadt wohnen
bis zum Tod des Hohepriesters.
Erst nach dem Tod des Hohepriesters
darf er zurück auf seinen Grund und Boden.
29Diese Anordnungen sollen für euch und eure Nachkommen
an allen euren Wohnorten als Gesetz gelten.
30Wer nach Aussage von mehreren Zeugen
jemanden erschlagen hat, muss getötet werden.
Ein einzelner Zeuge aber genügt nicht,
um jemanden zum Tod zu verurteilen.
31Ihr dürft kein Geld annehmen,
mit dem ein Mörder sein Leben freikaufen will.
Er ist schuld an einem Tod
und muss auf jeden Fall getötet werden.
32Vor dem Tod des Hohepriesters
darf niemand den Ort verlassen,
an den er geflohen ist.
Ihr dürft kein Geld dafür nehmen,
dass er früher heimkehren kann –
auch nicht, wenn er wieder im Land wohnen will.
33Ihr dürft das Land nicht unrein machen,
in dem ihr wohnt!
Blut aber macht das Land unrein.
Wenn Blut im Land vergossen wurde,
kann das Land keinen Frieden finden.
Nur das Blut dessen, der es vergossen hat,
kann für Versöhnung sorgen.
34Ihr dürft das Land nicht unrein machen,
in dem ihr lebt,
weil ich dort gegenwärtig bin.
Denn ich bin der Herr,
und ich wohne unter den Israeliten!«