Anhang: Von Gelübden und Gaben für Gott
Das Auslösen von Menschen, die Gott versprochen wurden
1Der Herr sprach mit Mose und forderte ihn auf,
2mit den Israeliten zu reden und ihnen auszurichten:
Jemand hat dem Herrn ein Gelübde gemacht
und ihm einen Menschen oder Gegenstand versprochen.
Wenn er das Gelübde erfüllen will,
muss er an das Heiligtum einen bestimmten Wert zahlen.
Wurde ein Mensch versprochen, gilt dabei Folgendes:
Die Höhe der Ersatzleistung
bemisst sich nach Alter und Geschlecht der Person:
3Für einen Mann im Alter von 20 bis 60 Jahren
sind es 50 Silberstücke
nach dem Gewicht, das am Heiligtum verwendet wird.
4Für eine Frau im selben Alter sind es 30 Silberstücke.
5Für einen jungen Mann im Alter von 5 bis 20 Jahren
sind es 20 Silberstücke.
Für eine junge Frau sind es 10 Silberstücke.
6Für einen Jungen im Alter von 1 Monat bis 5 Jahren
sind es 5 Silberstücke.
Für ein Mädchen sind es 3 Silberstücke.
7Für einen alten Mann über 60 Jahre
sind es 15 Silberstücke.
Für eine alte Frau sind es 10 Silberstücke.
8Es kann vorkommen, dass jemand zu arm ist,
um sein Gelübde einzulösen.
Den versprochenen Menschen
soll man dann einem Priester vorstellen.
Dieser soll den Wert des Gelübdes neu festlegen.
Er soll dabei die Möglichkeiten dessen berücksichtigen,
der das Gelübde abgelegt hat.
Der Wert von Tieren, die Gott versprochen wurden
9Wenn jemand dem Herrn ein Tier versprochen hat,
das als Opfergabe geeignet ist, dann gilt:
Dieses Tier ist heilig und gehört bereits dem Herrn.
10Man darf es nicht durch ein anderes Tier ersetzen:
weder ein gutes durch ein schlechtes Tier
noch ein schlechtes durch ein gutes Tier.
Man darf die Tiere auch nicht vertauschen.
Tauscht doch jemand die Tiere aus,
gelten beide Tiere als heilig.
11Wenn es ein unreines Tier ist,
eignet es sich nicht als Opfergabe für den Herrn.
Dann soll man das Tier zu einem Priester bringen.
12Der Priester soll das Tier einschätzen
und Gutes und Schlechtes gegeneinander abwägen.
So ermittelt er den Wert für das Gelübde.
13Will der Besitzer sein Tier zurückkaufen,
soll er die festgelegte Summe bezahlen.
Außerdem soll er noch ein Fünftel zusätzlich geben.
Der Wert von Besitz, der Gott versprochen wurde
14Jemand verspricht dem Herrn den Wert seines Hauses.
Dann gilt das Haus als heilig.
Ein Priester soll den Wert des Hauses schätzen
und Gutes und Schlechtes gegeneinander abwägen.
So ermittelt er den Wert für das Gelübde.
15Will der Besitzer sein Haus zurückkaufen,
soll er die festgelegte Summe bezahlen.
Außerdem soll er noch ein Fünftel zusätzlich geben.
Erst dann gehört das Haus wieder ihm.
16Jemand verspricht dem Herrn den Wert eines Feldes,
das zu seinem Erbbesitz gehört.
Das Feld gilt dann als heilig.
Der Wert des Gelübdes richtet sich
nach der Menge an Saatgut, die man dort säen kann.
Jeder Sack Gerste
entspricht einem Gegenwert von 50 Silberstücken.
17Bei der Ermittlung des Wertes
muss noch der Zeitpunkt des Jubeljahres beachtet werden:
Die 50 Silberstücke gelten nur,
wenn das Versprechen direkt nach dem Jubeljahr erfolgt.
18Wird das Versprechen in den Jahren danach gegeben,
verringert sich der Wert.
Dann soll ein Priester den Wert neu berechnen.
Er darf nur die Jahre berücksichtigen,
die bis zum nächsten Jubeljahr noch vergehen.
Die Jahre davor müssen abgezogen werden.
19Will der Besitzer sein Feld zurückkaufen,
soll er die festgelegte Summe bezahlen.
Außerdem soll er noch ein Fünftel zusätzlich geben.
Erst dann gehört es wieder ihm.
20Es kann vorkommen,
dass er sein Feld nicht ausgelöst hat,
es aber trotzdem an einen anderen verkauft.
Dann endet das Recht auf Rückkauf.
21Kommt das Jubeljahr und das Feld wird wieder frei,
fällt es an den Herrn.
Es gilt als heilig wie ein Feld,
das dem Herrn geweiht ist.
Es geht in den Besitz der Priester über.
22Anders ist es,
wenn jemand dem Herrn ein Feld verspricht,
das nicht zu seinem Erbbesitz gehört.
Auch dieses Feld gilt als heilig.
23Dann soll ein Priester den Wert berechnen.
Er soll die Jahre berücksichtigen,
die bis zum nächsten Jubeljahr noch vergehen.
Noch am selben Tag
soll der Mann die Summe bezahlen.
Sie ist eine heilige Sache für den Herrn.
24Die ursprünglichen Besitzverhältnisse
werden im Jubeljahr wiederhergestellt:
Das Feld gehört wieder seinem ursprünglichen Besitzer.
25Bei der Ermittlung all dieser Werte
gilt das Gewicht, das am Heiligtum verwendet wird:
Zwölf Gramm soll ein Silberstück wiegen.
Besondere Fälle bei Gelübden
26Alle erstgeborenen Tiere
darf niemand für heilig erklären
und sie so dem Herrn versprechen.
Denn alle Erstgeborenen gehören ja schon dem Herrn.
Es ist egal, ob ein Rind oder Schaf versprochen wird.
27Für Tiere, die zu den unreinen Tieren gehören,
gelten andere Vorschriften:
Ihre Erstgeburt muss man auslösen.
Zusätzlich zu ihrem Wert
soll der Besitzer ein Fünftel mehr zahlen.
Kauft jemand seine Tiere nicht selbst zurück,
sollen sie ohne Aufschlag verkauft werden.
28Ein weiterer Sonderfall ist es,
wenn jemand dem Herrn seine Beute verspricht.
Etwas, das dem Untergang geweiht ist,
ist immer besonders heilig und gehört dem Herrn.
Es darf niemals verkauft oder ausgelöst werden.
Das gilt für Menschen, Tiere und Landbesitz.
29Kein Mensch, der dem Untergang geweiht ist,
darf freigekauft werden.
Er muss sterben.
30Der zehnte Teil der Ernte gehört dem Herrn:
der zehnte Teil von allem,
was auf den Feldern und auf den Bäumen wächst.
Er ist heilig für den Herrn.
31Will jemand von seinem Zehnten etwas auslösen,
soll er zusätzlich zum Wert ein Fünftel mehr zahlen.
32Das gilt auch für jedes zehnte Tier.
Alle Rinder, Schafe und Ziegen
sollen mithilfe des Hirtenstabes abgezählt werden.
Jedes zehnte Tier
ist als heilig für den Herrn auszusondern.
33Man darf dabei keinen Unterschied machen
zwischen den guten und den schlechten Tieren.
Man darf die Tiere nicht tauschen.
Tut das doch jemand, gelten beide Tiere als heilig:
das ursprüngliche Tier und das getauschte.
Es gibt dann kein Recht auf Rückkauf.
34Dies sind die Gebote,
die Mose an die Israeliten weitergeben sollte.
Der Herr selbst
hatte sie ihm auf dem Berg Sinai gegeben.