Anweisungen für das Sabbatjahr
1Der Herr sprach auf dem Berg Sinai mit Mose.
Er forderte ihn auf,
2mit den Israeliten zu reden und ihnen auszurichten:
Ihr werdet bald in das Land kommen,
das ich euch geben will.
Dann soll das Land wie an einem Sabbat ruhen
zu Ehren des Herrn.
3Sechs Jahre lang sollt ihr eure Felder bestellen
und Samen aussäen.
Sechs Jahre sollt ihr eure Weinberge pflegen
und die Ernte einbringen.
4Aber im siebten Jahr soll das Land Ruhe haben.
Das soll ein Sabbatjahr sein zu Ehren des Herrn.
Bearbeitet weder eure Felder noch eure Weinberge!
5Ihr dürft nicht einmal das ernten,
was von selbst nachwächst.
Ihr dürft auch nicht die Trauben lesen,
die ohne Pflege an den Weinstöcken wachsen.
Denn das Land soll für ein Jahr wie am Sabbat ruhen.
6Ihr dürft nur gerade das einsammeln,
was ihr in der Ruhezeit des Landes zum Essen braucht.
Das gilt für alle, die in euren Haushalten wohnen:
für eure Sklaven und Sklavinnen
und für eure einheimischen und fremden Lohnarbeiter.
7Was auf eurem Land von selbst wächst,
soll alle ernähren – auch euer Vieh und die Tiere, die darauf leben.
Anweisungen für das Jubeljahr
8Nach sieben Sabbatjahren kommt ein besonderes Jahr.
Zähle also 7 Mal 7 Jahre.
Das sind 49 Jahre mit 7 Jahren der Ruhe.
9Am zehnten Tag des siebten Monats des 50. Jahres
soll das Widderhorn geblasen werden.
Es soll am Versöhnungstag im ganzen Land erklingen.
10Dieses Jahr soll für euch heilig sein.
Das heißt: Ruft die Freilassung aller Sklaven im Land aus!
Denn es ist für euch ein Jubeljahr.
Jeder soll zu seiner Familie zurückkehren dürfen
und dort seinen Besitz zurückerhalten.
11Jedes 50. Jahr soll für euch ein Jubeljahr sein.
Ihr sollt in diesem Jahr weder säen
noch das ernten, was von selbst wächst.
Ihr sollt auch nicht die Trauben lesen,
die ohne eure Pflege an den Weinstöcken wachsen.
12Denn es ist das Jubeljahr, und es soll für euch heilig sein.
Geht aufs Feld und esst, was dort wächst.
13Im Jubeljahr soll jeder seinen Besitz zurückerhalten.
14Keiner übervorteile einen anderen aus seinem Volk!
Beachtet den Zeitpunkt des Jubeljahres,
wenn ihr etwas kauft oder verkauft:
15Kaufst du Land von jemandem aus deinem Volk,
richtet sich der Kaufpreis nach dem letzten Jubeljahr.
Er soll es dir zu einem Preis verkaufen,
der sich an der Anzahl der Ernten orientiert:
Wie viele Ernten sind es bis zum nächsten Jubeljahr?
16Sind es noch viele Ernten, ist der Kaufpreis hoch.
Sind es nur noch wenige Ernten, ist er niedrig.
Denn er verkauft dir nur die Anzahl der Ernten,
die das Stück Land hervorbringen wird.
17Keiner übervorteile einen anderen aus seinem Volk!
Denn ich bin der Herr, euer Gott.
18Haltet euch an meine Ordnungen und Vorschriften,
befolgt sie und handelt danach!
Dann werdet ihr im Land leben
und dort Ruhe und Frieden haben.
19Das Land wird euch reiche Ernten schenken.
Ihr werdet euch satt essen
und könnt in Ruhe und Frieden leben.
Ein möglicher Einwand gegen diese Anweisungen
20Ihr fragt euch: »Was sollen wir im siebten Jahr essen?
Wir dürfen ja nicht säen und nicht ernten!«
21Ich sorge für euch schon im sechsten Jahr:
Ich segne euch und das Land,
damit die Ernte für drei Jahre reicht.
22Wenn ihr im achten Jahr wieder sät,
werdet ihr noch von der alten Ernte zu essen haben.
Sogar bis ins neunte Jahr werden die Vorräte reichen.
Ihr werdet von der alten Ernte essen,
bis ihr im neunten Jahr wieder ernten könnt.
Anweisungen für den Verkauf von Landbesitz
23Grundbesitz darf nicht endgültig verkauft werden,
denn das Land gehört mir.
Ihr seid nur seine vorübergehenden Bewohner.
Ihr seid für mich wie die Fremden, die bei euch leben.
24Für allen Grundbesitz im Land gilt:
Wenn er verkauft wird,
gibt es immer ein Recht auf Rückkauf.
25Es kann der Fall eintreten,
dass jemand aus deinem Volk verarmt
und seinen Grundbesitz verkaufen muss.
Dann soll sein nächster Verwandter kommen
und für ihn als Löser eintreten.
Er soll das Land zurückkaufen,
das sein Verwandter verkauft hat.
26Hat jemand keinen Löser, aber wieder genug Geld,
soll er das Land selbst zurückkaufen.
27Dabei wird der Betrag mit jedem Jahr geringer,
weil die Jahre seit dem Verkauf angerechnet werden.
Sobald er den Restbetrag aufbringen kann,
gehört sein Grundbesitz wieder ihm.
28Kann er diesen Betrag trotzdem nicht aufbringen,
soll das verkaufte Land weiterhin beim Käufer bleiben.
Erst im Jubeljahr wird das Land wieder frei
und kehrt zum ursprünglichen Besitzer zurück.
29Anders liegt der Fall,
wenn jemand ein Wohnhaus in einer Stadt verkauft.
Eine Stadt ist ein Ort mit einer Mauer darum herum.
Dann ist das Recht auf Rückkauf zeitlich befristet:
Bis zu einem Jahr nach dem Verkauf
kann der Verkäufer sein Wohnhaus wieder zurückkaufen.
30Kauft er das Haus innerhalb dieser Frist nicht zurück,
gehört es endgültig dem Käufer.
Er und seine Nachkommen dürfen es für immer behalten.
Das Jubeljahr ändert diese Besitzverhältnisse nicht.
Das gilt für Häuser in Ortschaften,
die von einer Mauer umschlossen sind.
31Für die Häuser in Dörfern ohne Stadtmauer
gilt das Recht auf Rückkauf wie beim Grundbesitz:
Sie können jederzeit ausgelöst werden
und werden im Jubeljahr wieder frei.
32Eine Ausnahme gilt für die Städte der Leviten:
Leviten besitzen ja nur die Häuser in den Städten,
in denen sie wohnen.
Deshalb sollen sie immer das Recht haben,
ihre verkauften Häuser zurückzukaufen.
33Kann einer der Leviten sein Haus nicht zurückkaufen,
gilt die Regelung des Jubeljahres:
Dann gehört es wieder seinem ursprünglichen Besitzer.
Denn die Häuser in den Städten
sind der einzige Besitz der Leviten.
Das unterscheidet sie von allen anderen Israeliten.
34Dasselbe gilt für das Weideland,
das zu den Städten der Leviten gehört:
Es kann nicht dauerhaft verkauft werden.
Denn es gehört den Leviten für immer.
Rechtsschutz für Israeliten in Not
35Du sollst jemanden aus deinem Volk unterstützen,
wenn ihm Folgendes passiert:
Er verarmt und kann nicht mehr für sich selbst sorgen.
Dann sollst du ihn unterstützen
wie die Fremden, die bei dir wohnen.
36Du sollst von ihm keine Zinsen verlangen
und ihm keinen Aufschlag berechnen.
Lass dich von Ehrfurcht gegenüber deinem Gott leiten
und lass deinen Mitmenschen leben!
37Du sollst ihm Geld nicht gegen Zinsen leihen.
Auch bei den Nahrungsmitteln
sollst du ihm keinen Aufschlag berechnen.
38Ich bin der Herr, euer Gott.
Ich habe euch aus Ägypten geführt,
um euch das Land Kanaan zu schenken.
Ich will euer Gott sein.
39Wenn jemand aus deinem Volk so sehr verarmt,
dass er sich selbst als Sklave verkaufen muss, gilt:
Du darfst ihn nicht als Sklaven arbeiten lassen!
40Du sollst ihn wie einen Lohnarbeiter behandeln,
der mit dir in deinem Haushalt lebt.
Bis zum Jubeljahr soll er für dich arbeiten.
41Dann soll er freigelassen werden.
Er und seine Familie dürfen gehen
und in ihr altes Leben zurückkehren.
Zu Hause soll er wieder zurückerhalten,
was seinen Vorfahren gehört hat.
42Denn die Israeliten sind meine Knechte.
Ich habe sie aus Ägypten geführt,
deshalb darf niemand anders sie besitzen.
Niemand darf sie wie Sklaven verkaufen.
43Niemand darf sich als ihr Herr aufspielen
und ihnen Gewalt antun.
Lass dich von Ehrfurcht gegenüber deinem Gott leiten!
44Ihr braucht Sklaven und Sklavinnen?
Dann sollt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen.
Von denen könnt ihr Sklaven nehmen.
45Ihr könnt auch die Kinder der Fremden kaufen,
die bei euch im Land leben.
Die Fremden wohnen mit ihren Familien bei euch
und bekommen Nachwuchs.
Diese Kinder dürft ihr als Sklaven nehmen.
46Ihr könnt sie euren Kindern vererben.
Sie gehen dauerhaft in deren Besitz über.
Ihr Leben lang sollen sie für euch arbeiten.
Anders verhält es sich mit den Israeliten,
die zum selben Volk gehören wie ihr:
Ihnen gegenüber dürft ihr euch nicht als Herren aufspielen
und ihnen keine Gewalt antun.
47Es kann der Fall eintreten,
dass ein Fremder, der bei euch lebt, reich wird.
Gleichzeitig verarmt jemand aus deinem Volk
und muss sich selbst verkaufen.
Er verkauft sich an den Fremden in seinem Umfeld
oder an jemanden aus dessen Familie.
48Wenn einem Israeliten das passiert,
dann soll es ein Recht auf Freikauf geben.
Zum Auslösen des Israeliten sind verpflichtet:
zuerst dessen Brüder,
49dann seine Onkel und Cousins
und schließlich die weiter entfernten Verwandten.
Falls der Betroffene den Betrag aufbringen kann,
kann er sich auch selbst freikaufen.
50So berechnet sich der Kaufpreis,
den der Mann erhält, wenn er sich selbst verkauft:
Es zählen die Jahre zwischen Verkauf und Jubeljahr.
Für jedes Jahr wird der Lohn eines Arbeiters gerechnet.
51Soll er freigekauft werden,
muss nur ein Teil des Kaufpreises erstattet werden:
Sind es noch viele Jahre bis zum Jubeljahr,
ist der Preis für den Freikauf hoch.
52Sind es nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr,
ist der Preis für den Freikauf niedrig.
53Ein Israelit soll wie ein Lohnarbeiter behandelt werden.
Während all der Jahre soll er bei dem Fremden leben.
Der darf sich aber nicht als Herr über ihn aufspielen
und darf ihm keine Gewalt antun.
Wenn er es doch tut, darfst du nicht tatenlos zusehen!
54Wird er all die Jahre nicht ausgelöst,
soll er im Jubeljahr freigelassen werden.
Er und seine Familie dürfen dann gehen.
55Denn die Israeliten gehören mir.
Sie sind meine Knechte,
die ich aus Ägypten geführt habe.
Ich bin der Herr, euer Gott.