Bestimmungen für das Zusammenleben
Bestimmungen zum Asyl bei Totschlag
1In dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt,
soll es drei Asylstädte geben:
Der Herr, dein Gott, wird die Völker vertreiben,
deren Land er dir gibt.
Du wirst es in Besitz nehmen
und in ihren Städten und Häusern wohnen.
2Dann sollst du drei Städte auswählen.
Sie sollen in dem Land liegen,
das der Herr, dein Gott, dir gibt,
um es in Besitz zu nehmen.
3Diese Städte sollen für alle gut erreichbar sein.
Deshalb sollst du das Land in drei Bezirke einteilen,
das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt.
Denn jeder soll dort Zuflucht finden können,
der einen anderen getötet hat.
4Wer jemanden totgeschlagen hat, darf dorthin fliehen
und bleibt unter folgender Bedingung am Leben:
Er hat den anderen nicht vorsätzlich getötet
und hat ihn vorher nicht gehasst.
5Ein Beispiel:
Jemand ist mit einem anderen in den Wald gegangen,
um Holz zu fällen.
Er holt mit der Axt aus, um einen Baum zu fällen.
Dabei löst sich das Eisen vom Holzstiel der Axt
und trifft den anderen so, dass er stirbt.
Dann soll er in eine dieser Städte fliehen
und am Leben bleiben.
6Es darf nicht sein, dass der Weg zu weit ist.
Sonst könnte derjenige den Totschläger verfolgen,
der zur Blutrache verpflichtet ist.
Er könnte ihn einholen und ihn erschlagen,
obwohl dieser gar nicht des Todes schuldig ist.
Denn er hat das Opfer vorher nicht gehasst.
7Also weise ich dich an:
Wähle die drei Asylstädte gut aus!
8Irgendwann wirst du drei weitere Städte brauchen:
Zuvor wird der Herr, dein Gott, dein Gebiet erweitern,
wie er es deinen Vorfahren geschworen hat.
Er gibt dir das ganze Land,
das er deinen Vorfahren versprochen hat.
9So wird es geschehen,
wenn du alle seine Gebote befolgst,
auf die ich dich heute verpflichte.
Das tust du, indem du den Herrn, deinen Gott liebst
und auf seinen Wegen gehst – jeden Tag.
Dann sollst du noch einmal drei Städte auswählen,
zusätzlich zu den anderen drei.
10So kannst du verhindern,
dass unschuldiges Blut vergossen wird –
in deinem Land,
das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt.
Sonst hast du Schuld an dem Blutvergießen.
11Dieses Recht auf Schutz gilt in folgendem Fall nicht:
Ein Mensch hasst einen anderen Menschen,
lauert ihm auf, überfällt ihn und erschlägt ihn.
Er ist ein Mörder und des Todes schuldig!
Trotzdem flieht er in eine dieser Städte.
12Dann sollen die Ältesten seiner Heimatstadt
eine Abordnung in die Stadt schicken.
Sie sollen ihn von dort wegholen und dem übergeben,
der zur Blutrache verpflichtet ist:
Er soll sterben.
13Du sollst kein Mitleid mit ihm haben.
Du sollst in Israel dafür sorgen
dass kein unschuldiges Blut vergossen wird.
Es wird zu deinem Besten sein.
Regel zum Schutz der Grundstücksgrenzen
14Du darfst die Grenzen der Grundstücke nicht verändern,
die deine Vorfahren festgelegt haben.
Du wirst sie als Erbbesitz bekommen,
in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt.
Dieses Land wirst du bald in Besitz nehmen.
Regeln für Zeugenaussagen bei Gericht
15Die Aussage eines einzigen Zeugen
darf nicht ausschlaggebend sein bei einem Urteil –
egal, ob es sich um ein Verbrechen handelt,
ein Vergehen oder eine andere Tat.
Erst durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen
wird die Sache entschieden.
16Folgender Fall:
Einer tritt als Zeuge gegen einen anderen auf.
Er behauptet, der andere habe gegen Recht verstoßen.
17Dann sollen die beiden, die einen Rechtsstreit haben,
vor den Herrn treten –
vor die Priester und die Richter,
die dann dort sein werden.
18Die Richter sollen genau ermitteln.
Dabei stellt sich heraus: Der Zeuge lügt
und hat seinen Bruder zu Unrecht beschuldigt.
19Dann sollt ihr ihn für das Vergehen bestrafen,
das er seinem Bruder anhängen wollte.
So sollt ihr das Böse aus eurer Mitte entfernen.
20Alle anderen sollen von diesem Vorfall erfahren.
Das wird sie abschrecken.
Dann wird es niemand mehr wagen,
eine solche Bosheit in Israel zu begehen.
21Du darfst kein Mitleid mit einem solchen Menschen haben!
Beim Strafmaß gilt der Grundsatz:
Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn,
Hand für Hand und Fuß für Fuß.