Deutsche Bibelgesellschaft

Auszubildende, religiöse Bildung

(erstellt: Februar 2025)

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1. Auszubildende und Arbeitsmarkt

1.1. Auszubildende – Name und Zahlen

Die Bezeichnung ‚Auszubildende/ Auszubildender‘ ist die moderne und zeitgemäße Bezeichnung für meist junge Erwachsene, die einen Ausbildungsberuf in Theorie und Praxis erlernen (umgangssprachlich ‚eine Lehre machen‘). Früher wurden Auszubildende – etwas verniedlichend – ‚Lehrlinge‘ (auch ‚Lehrbub‘ oder ‚Lehrmädchen‘) oder ‚Stift‘ genannt, was bis heute noch so im Handwerk üblich ist, sofern der Begriff des ‚Lehrlings‘ im „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“ (HwO) vom Gesetzgeber noch so vorgegeben ist (HwO, 2024). Die Ausbildung findet in Deutschland im sogenannten ‚Dualen System‘ statt, d.h. der praktische Teil der Ausbildung findet im Lehrbetrieb statt und der theoretische Teil in einer berufsbildenden Schule (→ Ausbildung).

In Deutschland gab es im Jahr 2022 – Tendenz abnehmend – 1.260.000 Auszubildende.

Abb. 1.: Anzahl der Auszubildenden in Deutschland von 1950 bis 2023

1.2. Auszubildende zwischen Marktinklusion und dem „Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife“

Von der betrieblichen Seite werden die jungen Menschen als Auszubildende treffend durch den sogenannten „Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife“ (2009), der von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben wurde (Bundesagentur für Arbeit, 2009), bei ihrer Bewerbung begutachtet. Dieser Katalog beschreibt die vielfältigen Anforderungen, die an die jungen Erwachsenen bzw. Jugendlichen gestellt werden: Hier werden schulische, fachliche und auch personale Kompetenzen formuliert, die von Auszubildenden heute erwartet werden und die sie im Blick auf ihre umfassende berufliche Handlungsfähigkeit schon ‚mitbringen‘ sollen (vgl. dazu auch Obermann, 2018, 152f.). Der Kriterienkatalog zieht, um kriteriengeleitet feststellen zu können, warum einem jungen Menschen seine Ausbildungsreife attestiert oder eben auch nicht attestiert werden kann, neben der ‚Ausbildungsreife‘ auch die ‚Berufseignung‘ und die (mitunter lokale) ‚Vermittelbarkeit‘ mit heran, um so dem einzelnen Jugendlichen gerecht (→ Bildungsgerechtigkeit) zu werden (Bundesagentur für Arbeit, 2009, 13; zur Grafik: 12).

Abb. 2: Kriterienkatalog Ausbildungsreife

Insgesamt zeigt sich das hohe Niveau und die Vielfalt an Eignungen, die junge Menschen mitbringen müssen, um in das System der Berufsausbildung, d.h. in den ersten Arbeitsmarkt, eintreten zu können (→ Berufsorientierung). Im Gegensatz zu dieser Marktinklusion für die nichtstudienbasierte Ausbildungsberufe (durch meist nichtstudienberechtigte Schulabsolventinnen und -absolventen) steht die Regelinklusion bezüglich des Eintritts in das Universitätssystem bzw. in das System des Studiums für die studienberechtigten Anwärterinnen und Anwärter. Die folgende Grafik zeigt, dass die Marktinklusion nicht nur mit mehr und höheren Auflagen einhergeht, sondern auch die Option des Scheiterns mit inkludiert (Ulrich, Vortrag bibor, 2012; siehe zudem: Eberhard/Ulrich, 2010b, 133-164).

Abb. 3: „Regelinklusion“ und „Marktinklusion“

Zudem ist die Chance zum erfolgreichen Einstieg in den Markt durch die Ausbildung von vielen Faktoren bestimmt, die außerhalb der Befähigungspotentiale der jungen Menschen liegen, nämlich z.B. der Region, in der sie wohnen, ihrem familiär-sozialen Hintergrund oder dem Klang ihres Namens mit einem vermeintlichen Rückschluss auf ihre Herkunft und eventuelle Migrationsgeschichte, wie folgende Grafik zeigt (Ulrich, Vortrag bibor, 2012; siehe zudem: Eberhard/Ulrich, 2010a, 10-14).

Abb. 4: Bedingungsfaktoren Berufseinstieg

1.3. Auszubildende und Berufsimage

Untersuchungen des BIBB zeigen, dass für Jugendliche drei Aspekte wesentlich sind für ihre Berufswahl: der Spaß am Beruf, die Möglichkeit der Zukunftssicherung durch den Beruf und das Image des Berufes. Im Blick auf Letzteres haben die unterschiedlichen Berufe bei Jugendlichen je ein eigenes Image mit je spezifischen Zuschreibungen, wie folgende Grafik exemplarisch zeigt (Scholz/Eberhard/Ulrich, 2009, 11):

Abb. 5: Berufsimage bei zwei beispielhaften Berufen

Für die Berufswahl ist damit neben den eigenen Fähigkeiten und den eigenen Berufsvorstellungen auch das jeweilige Berufsimage – und damit eine Setzung Dritter – mit entscheidend für die Wahl eines Ausbildungsberufes. Das Berufsimage kann auf der einen Seite die Berufswahl positiv beeinflussen, wenn der und die Auszubildende durch den Beruf ein positives Image zugespielt bekommt und das Image gut und einfach in das Selbstkonzept zu integrieren ist. Auf der anderen Seite kann ein negatives Berufsimage die Berufswahl erschweren, wenn sich der und die Auszubildende trotz beruflichem Negativimage für den negativ konnotierten Beruf entscheiden will und entscheidet. Die Berufswahl wird zu einer Zumutung für die eigene Identität (→ Identität, religiöse): Der und die Auszubildende muss sich mit dem Negativimage auseinandersetzen, es in ihr bzw. sein Selbstbild integrieren und mitunter die Berufswahl erklären oder gar verteidigen (vgl. insgesamt Obermann, 2018, 19 sowie Obermann, 2013, 212-216).

2. Auszubildende und religiöse Bildung

2.1. Auszubildende als Subjekte religiöser Bildungsprozesse

Die Auszubildenden selbst sind Maß und Orientierung aller didaktischen und religionspädagogischen Konzeptionen und Operationalisierungen im Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen. Dabei gilt es die Auszubildenden konsequent als junge Erwachsene wahrzunehmen, die weitgehend alle in je spezifischen Umbruchssituationen leben: dem Umbruch in eine eigenverantwortliche Existenz, ins Erwachsenenalter, in die finanzielle Unabhängigkeit und/ oder in eigenständige sowie eigenverantwortliche Partner- und Familienstrukturen. Die Auszubildenden stehen damit als junge Erwachsene vor der Herausforderung, ihre Lebensträume und -wünsche zu realisieren (vgl. ausführlicher Obermann, 2018, 136f.). Der Religionsunterricht findet im Dualen System im Klassenverband statt, das heißt interreligiöse Anteile sind auf Grund der plural-heterogenen Lerngruppen sehr hoch (→ Interreligiöses Lernen, → Interreligiöses Lernen, Berufsbildende Schule).

2.2. Auszubildende, Anerkennung und religiöse Bildung

Junge Erwachsene und Jugendliche müssen sich wie gezeigt (siehe 1.2) auf und im (Arbeits)Markt bewähren, um zunächst eine Ausbildung beginnen und danach auch erfolgreich abschließen zu können. Sowohl der „Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife“ wie auch die Markinklusion sind für sie eine große Herausforderung und konfrontieren die Auszubildenden immer wieder neu mit dem Thema der Anerkennung – denn erst wenn ihre Ausbildungsreife anerkannt wird und sie die Marktinklusion bewältigt haben, sind sie Teil des Ausbildungssystems, d.h. sind sie anerkannt als Einsteigerinnen und Einsteiger im Arbeitsmarkt. Vollständig anerkannt sind sie dort allerdings erst nach erfolgreicher Prüfung am Ende der Ausbildung.

So sehr die Auszubildenden auf der einen Seite erleben, dass sie durch ihre aktiv eingebrachte Leistung im Rahmen der Marktinklusion Anerkennung erfahren, gewinnen sie auf der anderen Seite durch ihre Integration in den Markt auch Anerkennung durch den Markt: Nicht durch eine Erwerbstätigkeit allein, aber deutlich vermittelt die Ausbildung „Wertschätzung, Teilhabe, Teilnahme, ein Verhältnis zur natürlichen Umwelt und der eigenen Leiblichkeit und das Gefühl sinnvoller Lebensgestaltung“ (Meireis, 2008, 522; vgl. dazu insgesamt 521f.). Das Thema Anerkennung ist für Auszubildende damit nicht nur eine Herausforderung als gewissermaßen ‚Bringschuld‘ wie auch ein Gewinn zugleich, sondern ein Thema, das die Auszubildenden als Person insgesamt betrifft und beschäftigt. Sofern das Thema Anerkennung auch ein genuin theologisches Thema ist – z.B. in christlicher Perspektive durch den Topos der Rechtfertigung oder in jüdisch-christlich-muslimischer Perspektive durch die Rede vom Menschen als einem Geschöpf Gottes oder Gottes Barmherzigkeit –, eröffnet sich mit diesem Thema eine Relevanz theologischer Rede für die Auszubildenden. Religionspädagogisch wird das relevant, wenn es gelingt, die Bedeutung der theologischen Rede von Anerkennung in eine für die Auszubildenden verstehbare Beziehung zu ihren eigenen beruflichen Anerkennungserfahrungen zu setzen. Zudem gewinnt die theologische Rede von Anerkennung eine praktische Relevanz für den berufsbezogenen Religionsunterricht, wenn die Auszubildenden erfahren, dass der Religionsunterricht selbst als Ort der Anerkennung erfahrbar wird.

2.3. Auszubildende, christliches Berufsethos und religiöse Bildung

Aus christlicher Sicht sind die Auszubildenden als junge Erwachsene durch das theologische Verständnis von Arbeit und Beruf herausgefordert, ihr berufliches Wirken auch exzentrisch dahingehend zu reflektieren, dass ein theologisch geprägtes Berufsethos bei der Frage nach dem Sinn von Arbeit den Nächsten und die Mitwelt in den Fokus rückt. Diese Fokussierung von sich weg auf den Nächsten inklusive der Berücksichtigung der Tierwelt im Sinne einer allumfassenden Mitwelt – für die Auszubildenden sicher ein Perspektivwechsel – erfolgt mitunter spannungsreich zum bisherigen Denken und Handeln der Auszubildenden. Von daher wird die Berücksichtigung (Ausrichtung) des Nächsten und der Mitwelt als ein Sinn bzw. ein Ziel beruflichen Handelns nur gelingen, wenn diese für die Auszubildenden plausibel wird. Allein dann werden die jungen Erwachsenen adaptieren können und wollen, wie die Fokussierung auf den Nächsten und die Natur in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld aussehen und gelingen könnte. Dieser Perspektivwechsel hat zudem eine hohe Relevanz für die berufliche Handlungsfähigkeit der Auszubildenden, sofern der Blick auf den Nächsten und die Mitwelt Tugenden impliziert und erworbene Dispositionen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten fördert: z.B. Selbstverantwortung, Empathie, Kommunikation, Freundlichkeit, Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Ehrgeiz oder Perspektivenübernahme (vgl. dazu ausführlicher Obermann, 2018, 136f.).

2.4. Materiale und kategoriale Berufsbezüge als hermeneutischer Zugang für Auszubildende zur Religion im Beruf

„Der Beruf ist für Auszubildende die Größe und Instanz, die besonders deutlich in dieser Phase ihr ganzes Leben bestimmt und von daher selbst als Modus der Lebensgestaltung und Weltbegegnung zu reflektieren ist“ (Obermann 2018, 28). Von daher ist es für Auszubildende wesentlich, dass sie mit ihrer Beruflichkeit im Religionsunterricht vorkommen, sollen sie diesen als relevant wahrnehmen und erfahren, dass religiöse Bildung einen Beitrag leistet zur Erlangung einer umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit. Ein Berufsbezug (vgl. zum Folgenden ausführlich bei Obermann, 2018, 99-104) ist dabei grundsätzlich jeder Zusammenhang (Bezug), der einerseits zwischen dem Beruf, dem Berufsethos oder einzelnen beruflichen Tätigkeiten und andererseits den religiösen Traditionen, Riten oder Einstellungen besteht. Es ist damit das Ziel religiöser Bildung in beruflichen Schulen, die unterschiedlichen Bezüge von Beruf und Religion mit den Auszubildenden zu reflektieren, indem durch hermeneutische Verstehensprozesse die Auszubildenden aus ihrer Beruflichkeit heraus Aspekte und Momente von Religion in ihrem (Arbeits)Leben entdecken können. Folgende Berufsbezüge sind dabei zu unterscheiden:

Bei materialen Berufsbezügen reflektieren die Auszubildenden berufliche Handlungsmuster, berufsethische Einstellungen, wirtschaftliche Haltungen oder verwendete Materialien im Blick auf eine inhaltlich-materiale Verbindung zur biblischen und/oder theologischen Tradition. Die materialen Berufsbezüge sind konstitutiv durch Stichwortbezüge und/oder Assoziationen bestimmt.

Beim material-assoziativen Berufsbezug lernen die Auszubildenden, sich die beruflichen Erfahrungen assoziativ über ein Material oder ein Medium zu erschließen. Sie nehmen die unmittelbare Verbindung zwischen ihrer Berufsgruppe oder ihrer beruflichen Tätigkeit zu einer heiligen Schrift, einer religiös motivierten ethischen Entscheidung oder zu Erwartungen kirchlicher Arbeitgeber wahr und können diese erläutern (hierzu gehören z.B. inhaltliche Verbindungen des Berufs der Zimmerin bzw. des Zimmerers zur Tradition der Kranzreden, der Baustoff Holz bei Schreinerinnen und Schreinern zur Schöpfungsverantwortung oder Zusammenhänge vom Tourismus zur Gastfreundschaft).

Beim material hermeneutischen Berufsbezug erwerben die Auszubildenden die Kompetenz, berufliche Erfahrungen mit Hilfe eines Symbols, einer ritualisierten Handlung oder einer ethischen Herausforderung zu erschließen, sodass sie ihre beruflichen Tätigkeiten unter der Perspektive von Symbolen, ritualisierten Handlungen und ethischen Herausforderungen wahrnehmen, interpretieren und handlungsorientiert umsetzen können (hierzu gehören z.B. die Bedeutung der Hände für Handwerksberufe oder die Interpretation ritueller Kommunikation in Kundengesprächen).

Bei kategorialen Berufsbezügen lernen die Auszubildenden, die sachlich-inhaltlichen Zusammenhänge von Beruf und von Religion wahrzunehmen, die z.B. bestimmt sind von der persönlichen Entwicklung und Sozialisation der Auszubildenden, ihren berufsbiographischen Aussichten oder ihrer vom Beruf abhängigen persönlichen Lebensplanung. Fundamental-kategoriale Berufsbezüge nehmen das Subjekt der Auszubildenden als Maß beruflicher Bezüge in doppelter Weise in den Blick: Beim kategorial-identitätsstiftenden Berufsbezug reflektieren die Auszubildenden, wie sich ihr Selbstkonzept im Horizont ihrer Ausbildung gestaltet und entwickelt, wenn sie den wechselseitigen Bezug von Religion und Beruf als wesentliche Deutungskategorie ihres Lebens wahrnehmen und Aspekte des Selbstkonzepts unter religiösen Gesichtspunkten reflektieren und mögliche Konsequenzen erörtern (dabei geht es z.B. um das Wahrnehmen und Interpretieren der Wechselwirkungen zwischen Beruf, Religion und Selbstkonzept bei existentiellen Fragen wie ‚Wer bin ich?‘, ‚Werde ich in und mit meiner beruflichen Tätigkeit meine Lebensziele verwirklichen?‘ oder ‚Wie wirken sich Anerkennung und Leistung in meinem Beruf aus?‘).

Beim kategorial-transzendierenden Berufsbezug erschließen sich Auszubildende mögliche Zugänge und Deutungsoptionen für mögliche Transzendenzerfahrungen, indem sie Zusammenhänge zwischen konsistenten und kontingenten Erfahrungen anhand religiöser Deutungsmuster entdecken: Die Auszubildenden reflektieren, ob und wie sie möglicherweise eigene Berufserfahrungen als ein Vertrauen auf eine transzendente Wirklichkeit wahrnehmen können mit einer Relevanz für ihren Beruf, sofern sie eine unverfügbare Kraft oder ein unverfügbares Vertrauen voraussetzen (das geschieht z.B. bei Gerüstbauern beim Nachdenken über das absolute Zutrauen in die Tragfähigkeit des Gerüstes und dem unbedingten Vertrauen auf die kollegiale Hilfe oder bei der Überzeugung der Versicherungskauffrau, dem Kunden mit einer Lebensversicherung zugleich ein Zutrauen in die Zukunft zu übergeben).

3. Religiöse Bildung in der Berufsausbildung – Fazit

Religiöse Bildung für Auszubildende geschieht im Kontext der Ausbildung im Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG in den beruflichen Schulen. Im Rahmen der Subjektorientierung ist es zunächst wichtig, sich die im Vergleich zu Allgemeinen Schulen deutlich andere Situation von Auszubildenden im beruflichen Ausbildungssystem einerseits wie auch der berufsorientierten Religionspädagogik andererseits bewusst zu werden. Den Berufsschulreligionsunterricht besuchen junge Erwachsene, die mit dem Beginn ihrer Berufskarriere vor neuen fachlichen sowie auch persönlichen Herausforderungen stehen, worauf die berufsorientierte Religionspädagogik eingehen muss: Entscheidend für eine gelingende Berufsorientierung des Religionsunterrichts an berufsbildenden Schulen ist dabei die Reflektion der Bezüge von Religion und Beruf. Diese sogenannten Berufsbezüge gilt es für die Lehrkraft in ihren unterschiedlichen Modi wahrzunehmen, zu reflektieren und religionspädagogisch zu operationalisieren. Dies ist die Basis, dass auch die Auszubildenden die Modi der Berufsbezüge im Blick auf ihre berufliche Situation und beruflichen Anforderungen einerseits sowie ihre religiöse Sozialisation andererseits reflektieren können. Neben der Kommunikation traditioneller religiöser Themen – wie z.B. religiöse Feste in den Religionen oder Fragen nach Jenseitshoffnungen in Judentum, Christentum und Islam – leistet der Religionsunterricht an beruflichen Schulen vor allem durch die Kommunikation der Berufsbezüge einen spezifischen Beitrag zur Erlangung einer umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit.

Literaturverzeichnis

  • Bundesagentur für Arbeit (Hg.), Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife, Berlin/Nürnberg 2009. Online unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015275.pdf, abgerufen am: 17.12.2024.
  • Bundesagentur für Arbeit (Hg.), Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland, Berlin/Nürnberg 2009. Online unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015275.pdf, abgerufen am: 03.12.2024.)
  • Eberhard, Verena/Ulrich, Joachim Gerd, Ins „Übergangssystem“ oder ersatzweise in geförderte Berufsausbildung. Regionale Unterschiede im Umgang mit Bewerberinnen und Bewerbern ohne betriebliche Lehrstelle, in: BWP 39 (2010a) 6, 10-14.
  • Eberhard, Verena/Ulrich, Joachim Gerd, Übergänge zwischen Schule und Berufsausbildung. in: Bosch, Gerhard/ Krone, Sirikit/ Langer, Dirk (Hg.), Das Berufsbildungssystem in Deutschland. Wiesbaden, 2010b, 133-164
  • Gronover, Matthias u.a. (Hg.), Neue Zeit- und Organisationsmodelle für den RU, Befunde und Perspektiven für den Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen, (Glaube – Wertebildung – Interreligiosität. Berufsorientierte Religionspädagogik 29, Münster 2023.
  • Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist. Online unter: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html, abgerufen am: 03.12.2024.
  • Kleinert, Sebastian/Meyer-Blanck, Michael/Obermann, Andreas (Hg.), Wünsche, Ziele und Atmosphäre im Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen. Eine kombinierte Lehrer:innen-Schüler:innen-Umfrage, Glaube – Wertebildung – Interreligiosität 26, Münster 2023.
  • Meireis, Torsten, Tätigkeit und Erfüllung. Protestantische Ethik im Umbruch der Arbeitsgesellschaft, Tübingen 2008.
  • Obermann, Andreas, Christologie unterrichten als Hermeneutik der Jesusgeschichte. Didaktische Überlegungen zum Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen, Glaube – Wertebildung – Interreligiosität Bd. 28, Münster 2023.
  • Obermann, Andreas, Religion trifft Beruf. Zur Didaktik des Berufsschulreligionsunterrichts (Glaube – Wertebildung – Interreligiosität. Berufsorientierte Religionspädagogik 14), Münster 2018.
  • Obermann, Andreas, Im Beruf Leben finden. Allgemeine Bildung in der Berufsbildung – didaktische Leitlinien für einen integrativen Bildungsbegriff im Berufsschulreligionsunterricht (ARP 55), Göttingen 2013

Abbildungsverzeichnis

  • Abb. 1.: Anzahl der Auszubildenden in Deutschland von 1950 bis 2023, Statistisches Bundesamt, o.O. 2024. Online unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/156916/umfrage/anzahl-der-auszubildenden-in-deutschland-seit-1950/, abgerufen am 03.12.2024.
  • Abb. 2: Kriterienkatalog Ausbildungsreife, Bundesagentur für Arbeit (Hg.), Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland, Berlin/Nürnberg 2009, 12. Online unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015275.pdf, abgerufen am: 06.12.2024.
  • Abb. 3: „Regelinklusion“ und „Marktinklusion“, Ulrich, Joachim G., Das „Übergangssystem“ von der Schule in den Beruf – Fakten und Tendenzen (Vortrag bibor), 2012.
  • Abb. 4: Bedingungsfaktoren Berufseinstieg, Ulrich, Joachim G., Das „Übergangssystem“ von der Schule in den Beruf – Fakten und Tendenzen (Vortrag bibor), 2012.
  • Abb. 5: Berufsimage bei zwei beispielhaften Berufen, Scholz, Selina/Eberhard, Verena/Ulrich, Joachim Gerd, Image als Berufswahlkriterium. Bedeutung für Berufe mit Nachwuchsmangel, in: BWP 38 (2009) 3, 11.

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