Deutsche Bibelgesellschaft

Evangelische Kirchen in der Weimarer Republik, kirchengeschichtsdidaktisch

(erstellt: Februar 2025)

Permanenter Link zum Artikel: https://bibelwissenschaft.de/stichwort/400060

Digital Object Identifier: https://doi.org/10.23768/wirelex.400060

1. Einleitung

Mehr Umbruch geht kaum. Was die deutschen evangelischen Kirchen mit dem Beginn der Weimarer Republik (1919-1933) erlebten, kann als Epochenwende par excellence bezeichnet werden. Vierhundert Jahre lang, sozusagen von ihrer Geburt an, hatten sie an der Brust der Monarchie gehangen, waren von dieser genährt und beschützt worden – und nun wurde diese komfortable, nahrhafte Verbindung durch die Ausrufung der Republik und die damit einhergehende Abschaffung des deutschen Kaiserreichs über Nacht gekappt.

Darauf waren die protestantischen Kirchen nicht vorbereitet gewesen. Sie fanden sich ab 1919 in einem demokratisch verfassten Staat wieder, der – aus ihrer Sicht – nicht der ihre war und auch nie der ihre werden sollte.

Damit sind zwei Stichworte gefallen, die die Aktualität des Themas markieren. Zum einen: Epochenwende. Auch die Gegenwart wird man mit ihrer rasanten Erosion traditioneller Kirchlichkeit als Epochenwende bezeichnen dürfen. Epochenwenden sind in der 2000-jährigen → Kirchengeschichte tatsächlich nichts Außergewöhnliches – was in der gegenwärtigen Situation beruhigen kann, aber nicht muss.

Das andere Stichwort lautet: → Demokratie. Auch die Demokratie ist mittlerweile umstritten, hat an Akzeptanz verloren und ihr Weiterbestehen scheint nicht mehr so selbstverständlich wie noch vor 20 Jahren. Werden – überspitzt formuliert – Kirchen und Demokratie in Deutschland in absehbarer Zeit Hand in Hand das Weite suchen? Oder kann man von den Kirchen etwas erwarten, was zur Stabilisierung der Demokratie beiträgt? Wir werden später auf diese Fragen zurückkommen.

2. Die evangelischen Kirchen in der Weimarer Republik

In der Geschichtswissenschaft ist es üblich, die Weimarer Republik in drei Phasen einzuteilen. Gem. Peukert kommt nach einer Phase, die er als Weichenstellungen 1918-1923 bezeichnet, eine trügerische Stabilisierung 1924-1929, gefolgt von einer totalen Krise 1930-1933 (vgl. Peukert, o.S.). Eine solche Dreiteilung bietet sich – mit etwas anderer Begrifflichkeit – auch für die protestantische Kirchengeschichte der Weimarer Republik an.

2.1. Krisenjahre

Von einer Epochenwende war oben die Rede – und der Begriff ist mit Bedacht gewählt. Die evangelischen Kirchen waren von ihren Anfängen her auf das Engste mit den protestantischen Fürstenhäusern verbunden gewesen; man hatte sich gegenseitig gestützt und legitimiert und dieses enge Miteinander als gottgewollt empfunden. Gleichsam über Nacht fand diese Symbiose im November 1918 ihr Ende. Stärkste politische Kraft war nunmehr die Sozialdemokratie, der man eine besondere Kirchennähe nicht nachsagen konnte. In den Kirchenleitungen war man vor diesem Hintergrund in hohem Maße alarmiert.

Im Januar 1919 fanden die Wahlen zur Nationalversammlung statt. Die SPD ging aus diesen Wahlen als stärkste Partei hervor, verfehlte aber eine absolute Mehrheit. Im Anschluss begannen Verhandlungen über die Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche. Die SPD, die einen Kulturkampf vermeiden wollte, zeigte sich bei diesen Verhandlungen kompromissbereit, was dazu führte, dass die Weimarer Verfassung für die protestantische wie auch für die katholische Kirche ausgesprochen vorteilshaft ausfiel. Nach Kurt Nowak bedeuteten die gefundenen Regelungen „einen nahezu vollständigen Sieg über die kirchen- und religionspolitischen Vorstellungen der Sozialdemokratie“ (Nowak, 1981, 73).

Wenige Zeit später, Anfang September 1919, traten die evangelischen Kirchenleitungen in Dresden zum ersten evangelischen Kirchentag (→ Deutscher evangelischer Kirchentag) zusammen. Man hätte an dieser Stelle dankbar auf die gelungenen Verhandlungen mit der SPD zurückblicken können. Aber das tat man nicht. Der damalige Präsident des preußischen Oberkirchenrates, Reinhard Möller, begrüßte die Anwesenden stattdessen mit folgenden Worten: „Die Herrlichkeit des deutschen Kaiserreichs, der Traum unserer Väter, der Stolz jedes Deutschen ist dahin. Mit ihr der hohe Träger der deutschen Macht, der Herrscher und das Herrscherhaus, das wir als Bannerträger deutscher Größe so innig liebten und verehrten. […] Wir können nicht anders als hier feierlich es bezeugen, welcher reiche Segen von den bisherigen engen Zusammenhängen von Staat und Kirche auf beide – auf den Staat und die Kirche – und durch beide auf Volk und Vaterland ausgegangen ist“(zit. nach Scholder, 1986, 5).

Nun muss man aus diesen Worten keine Gegnerschaft, gar Feindschaft zur Weimarer Republik herauslesen. Aber als eine in Richtung SPD versöhnlich ausgestreckte Hand kann man solche Worte mitnichten bezeichnen – wohl eher als ein Schlag in deren Gesicht.

Allzu weit war und blieb in der evangelischen Kirche eine Geisteshaltung verbreitet, die die Weimarer Republik und ihre demokratische Verfassung für das Ergebnis eines „verräterischen, gewaltsamen Sturzes der Monarchie und damit der von Gott gesetzten Obrigkeit“ (Lepp, 2019, 40) hielt. Und so war spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht ernsthaft zu erwarten, dass diese Kirchenleitungen – anders als die der katholischen Kirche – je eine Stütze der Weimarer Demokratie werden könnten.

Nun war es eine Sache, sich mit den neuen demokratischen Machthabern zu arrangieren. Eine andere war es, für die eigene Institution eine neue Verfassung zu finden. Genau das aber war nach dem Wegfall der bisherigen Strukturen nötig geworden. Im Raum standen damals Forderungen, nun auch in den Kirchen eine umfassende Demokratisierung einzuleiten. Martin Rade, damals Herausgeber der einflussreichen „Christlichen Welt“, plädierte bspw. für die Bildung von Volkskirchenräten, auf dass „die Pastorenkirche der Laienkirche, die Konsistorialkirche der Gemeindekirche“ (Scholder, 1986, 11f.) weiche. Durchgesetzt haben sich solche Forderungen nicht. Am Ende gab es dann zwar in allen Landeskirchen synodale Elemente, aber ein wirklicher Machtfaktor wurden sie nirgends (Scholder, 1986, 40).

Theologisch orchestriert wurden diese Krisenjahre von dem Denken des Schweizer Pfarrers Karl Barth. Während sich die gängige protestantische Theologie weiterhin als Wahrerin von Sittlichkeit und unverzichtbaren religiösen Werten betrachtete, sprach Barth – angesichts der vormaligen Zustimmung namhafter deutscher Theologen zum verheerenden Weltkriegsgeschehen – von deren völligem Versagen (Anselm, 2019, 126). In dem „Bewusstsein, nun etwas radikal Neues schaffen zu müssen“ (Anselm, 2019, 129), entwickelte Barth eine Theologie der Krise, die nicht mehr auf eine wertebasierte Verbesserung menschlichen Handelns aus war, sondern konstatierte, dass Gott die radikale Infragestellung des Menschen sei.

2.2. Annäherungen

Ab Mitte der 1920er Jahre konsolidierte sich die Weimarer Republik für einen kurzen Zeitraum. Das hatte zu tun mit der Wahl Paul von Hindenburgs zum Reichspräsidenten im Jahre 1925, aber auch mit einer gewissen wirtschaftlichen Beruhigung. Auch die protestantischen Kirchen nutzten diesen Zeitraum für eine Neuorientierung.

Ende 1926 trat der Berliner Generalsuperintendent Otto Dibelius mit einer Schrift an die Öffentlichkeit, die einen enormen Widerhall finden sollte. Hatte man sich im Raum der evangelischen Kirche mit einer Akzeptanz der neuen politischen Verhältnisse bislang schwergetan, plädierte Dibelius dafür, die neue Situation als Chance zu begreifen. Die Novemberrevolution deutete er als „befreiendes Gewitter“, durch das die Kirche erstmalig in ihrer Geschichte unabhängig geworden sei. Nun beginne ein Jahrhundert der Kirche – so der Titel seiner Schrift. Die Aufgabe der Kirche sah Dibelius darin, in dem nunmehr religionslosen Staat „christliche Normen zu begründen und zu verteidigen“ (Scholder, 1986, 43).

Damit war ein neuer Ton gesetzt. Tatsächlich begann nun eine Zeit, in der die Kirchenleitungen sich mühten, „mit der Republik in ein Verhältnis kooperativer Loyalität zu gelangen“ (Nowak, 1981, 172). Ein wichtiges Zeugnis dieser Annäherung ist die sog. Vaterländische Kundgebung des Königsberger Kirchentages aus dem Jahre 1927. In dieser damals vielbeachteten Proklamation hieß es unter anderem: „Da die jetzige deutsche Staatsform auf Grund der Verfassung zu Recht besteht, ist es … Christenpflicht, sich ihr unter- und einzuordnen“ (zit. nach Nowak, 1981, 177). Ebenso ist hier der preußische Kirchenvertrag vom Mai 1931 zu nennen, der „eine erhebliche Klimaverbesserung zwischen Kirche und Staat“ (Nowak, 1981, 185) bedeutete. Man darf freilich annehmen, dass die tiefsitzenden antidemokratischen Ressentiments in den evangelischen Milieus trotz solcher Entwicklungen fortbestanden. Das zumindest legen die nachfolgenden Ereignisse nahe.

2.3. Niedergang

Die Phase der Annäherung war von kurzer Dauer. Eine Weltwirtschaftskrise ungeheuren Ausmaßes erschütterte ab 1929 Politik und Gesellschaft, sorgte für den Aufstieg radikaler Parteien und blieb auch im Raum der Kirche nicht ohne Folgen. Das entscheidende Datum ist hier der 14. September 1930. An diesem Tag fanden die Wahlen zum Reichstag statt. Die NSDAP erzielte bei diesen Wahlen ein Ergebnis, das – zu Recht – als Erdrutschsieg bezeichnet wird und das sich bezeichnender Weise insbesondere dem Wahlverhalten evangelischer Milieus verdankte (Scholder, 1986, 161f.).

Geradezu fieberhaft setzte man sich nun in protestantischen Kreisen mit der Frage der Vereinbarkeit von Christentum und Nationalsozialismus auseinander, ohne dabei jemals zu einer so klaren Haltung zu finden, wie es der katholischen Kirche gelang.

Die Vermutung liegt nahe, dass sich die evangelische Kirche hierbei auch deshalb so schwertat, weil die ideologischen Überschneidungen mit der NS-Bewegung nicht unerheblich waren: Das fängt an bei der Gegnerschaft zu Republik und Demokratie und führt über die Glorifizierung von Volk und Volkstum bis hin zu einem auch im Protestantismus tief wurzelnden, weil sich auf → Martin Luther berufenden → Antijudaismus (Scholder, 1986, 124f.; Kühl-Freudenstein, 2003, 30f.).

Wirklich überraschend war es daher nicht, dass die nationalsozialistisch orientierte Glaubensbewegung Deutschen Christen – kurz zuvor gegründet – bei den Kirchenwahlen in Preußen im Mai 1932 ebenfalls ein Ergebnis erzielen konnte, das man als Erdrutschsieg bezeichnen muss.

Was nun folgte, war ein Kampf um den Erhalt kirchlicher Eigenständigkeit, der unter dem Begriff → Kirchenkampf in die Geschichte eingegangen ist. Auf eine Beteiligung der evangelischen Kirche beim Kampf um den Erhalt von Republik und Demokratie wartete man indes vergebens.

3. Religionsdidaktische Perspektiven

Bei einer Behandlung der Evangelischen Kirchen in der Weimarer Republik im Religionsunterricht empfiehlt es sich, sich an der in diesem Artikel empfohlenen Dreiteilung zu orientieren, also zunächst die sich an die revolutionären Umwälzungen anschließenden Krisenjahre zu thematisieren, in denen die evangelischen Kirchen dem neuen demokratisch verfassten Staat ausgesprochen reserviert gegenüberstanden. Als Quellentext besonders geeignet ist hier die obig in kurzen Auszügen zitierte Rede des preußischen EOK-Präsidenten Möller auf dem Evangelischen Kirchentag in Dresden im September 1919, weil sie einen ungewöhnlich tiefen Blick in die damalige Gemütslage protestantischer Milieus erlaubt.

In einem zweiten Schritt ist die Phase der Annäherung zu behandeln, also die Jahre 1925 bis 1929. Eine bemerkenswerte Quelle aus diesem Zeitabschnitt stellt m.E. die oben erwähnte Schrift von Dibelius (Jahrhundert der Kirche) dar, nicht nur, weil sie dokumentiert, wie die neuen politischen Verhältnisse nun als Chance begriffen wurden, sondern weil das von ihm ausgerufene ‚Jahrhundert der Kirche‘ in unseren Tagen nun tatsächlich zu Ende geht und man sich fragt, was für ein Jahrhundert nun wohl kommen mag. Letztgenannter Aspekt kann – insbesondere mit Schüler/-innen an weiterführenden Schulen – im Religionsunterricht diskutiert werden.

Für die dritte Phase (Niedergang) empfiehlt sich eine eingehende Beschäftigung mit der im Frühjahr 1932 gegründeten Glaubensbewegung Deutsche Christen, die – wie oben beschrieben – nach den preußischen Kirchenwahlen im Mai 1932 ein starker Machtfaktor geworden war. Hierfür bietet sich insbesondere eine Auseinandersetzung mit deren zehn Richtlinien vom Mai 1932 an, in denen es u.a. heißt: „Wir sehen in Rasse, Volkstum und Nation uns von Gott geschenkte und anvertraute Lebensordnungen. […] Daher ist der Rassenvermischung entgegenzutreten.“ Analysiert werden sollte hier auch das zahlreich vorhandene Bildmaterial, zum Beispiel DC-Fahnen und Plakate, auf denen Kreuz und Hakenkreuz kunstvoll ineinander verwoben sind, Pfarrer im SA-Spalier und anderes mehr.

Gesondert thematisiert werden sollte – idealerweise phasen- und fächerübergreifend – der kirchliche Antijudaismus. Erinnert sei daran, dass sich die DNVP mit ihren nicht nur völkisch-nationalen, sondern eben auch dezidiert antisemitischen Positionen bei der evangelischen Pfarrerschaft besonderer Beliebtheit erfreute (Nowak, 1986, 101f.) Die Weimarer Jahre waren eben nicht nur eine Zeit turbulenter Um- und Abbrüche, sondern auch eine Zeit bemerkenswerter Kontinuitäten, und hier sind die antijüdischen Ressentiments im Protestantismus sicherlich ein besonders wirkmächtiges Kontinuum gewesen.

4. Ausblick und Desiderate

Das Lernpotential, das eine Beschäftigung mit der evangelischen Kirche in der Weimarer Republik bietet, ist hiermit nicht erschöpft.

Biehl hat vor etlichen Jahren konstatiert, dass bei kirchengeschichtlichen Themen „Ziele und Inhalte den Bedürfnissen und Interessen der Heranwachsenden und den gesellschaftlichen Erfordernissen und Konflikten entsprechen müssen“ (Biehl, 1973, 7). Eine solche Entsprechung „mit gesellschaftlichen Erfordernissen und Konflikten“ ist bei dem Thema Kirchen in der Weimarer Republik evident. Es geht dabei um unsere Staatsform, um die Demokratie. Diese ist in Deutschland in den letzten Jahren unter einen solchen Druck geraten, dass ihr Fortbestand nicht mehr selbstverständlich ist.

Bedenkenswert ist, was in diesem Zusammenhang der Soziologe Hartmut Rosa sagt. „Demokratie bedarf eines hörenden Herzens, sonst funktioniert sie nicht. Ein solches hörendes Herz fällt aber nicht vom Himmel, überhaupt ist diese Haltung in einer Aggressionsgesellschaft besonders schwer einzunehmen. Meine […] These lautet, dass es insbesondere die Kirchen sind, die über Narrationen, über ein kognitives Reservoir verfügen, über Riten und Praktiken, über Räume, in denen ein hörendes Herz eingeübt […] werden kann“ (Rosa, 2023, 55f.). Folgt man Rosa, dann kommt den Kirchen bei der Stabilisierung bzw. Wahrung der Demokratie eine besondere Rolle zu (was bereits der Titel seiner Schrift nahelegt: Demokratie braucht Religion).

Die Weimarer Jahre belegen – umgekehrt – die Plausibilität von Rosas These. Die Weimarer Republik ist auch an der Unfähigkeit der protestantischen Kirchenleitungen zugrunde gegangen, den demokratischen Machthabern offen (Rosa würde sagen: mit hörendem Herzen) zu begegnen. Diese Gegenüberstellung zwischen Rosas Thesen und den Ereignissen in der Zeit der Weimarer Republik könnte im Religionsunterricht mit Schüler/-innen diskutiert und ausgehend davon die Kirchengeschichte zu einem Anlass für die Beschäftigung mit Gegenwarts- und Zukunftsfragen werden (→ Kirchengeschichtsdidaktik). Letztlich sollten die Weimarer Jahre im Religionsunterricht (→ Religionsunterricht, evangelisch; → Religionsunterricht, katholisch) nicht länger lediglich als ein Propädeutikum des Kirchenkampfes behandelt werden, sondern unter der Zielsetzung der demokratischen Sensibilisierung ein deutlich größeres Gewicht bekommen. Die (oben nur in kurzen Auszügen wiedergegebene) Rede, die der preußische Oberkirchenrat Reinhard Möller 1919 auf dem Dresdner Kirchentag gehalten hat, wäre hierbei ebenso ein Schlüsseldokument wie etliche Beiträge von Martin Rade in der Christlichen Welt, in denen er – vergeblich – für eine Stärkung der Demokratie eintrat. Nicht zuletzt ist hier auch an einen Vergleich mit der Haltung der katholischen Kirche zur Weimarer Demokratie zu denken, die sich damals – bekanntlich – ganz anders als die evangelische positionierte.

Der Philosoph Otfried Höffe kommt in seiner unter dem Titel ‚Ist Gott demokratisch?‘ vorgelegten Studie zu dem Schluss, dass die „Demokratie mit ihrer Religionsfreiheit jeder Religionsgemeinschaft […] politische Chancen gewährt und gewährleistet, die andere Staatsformen kaum bieten und auf jeden Fall nicht überbieten können“ (Höffe, 2022, 225). Die evangelische Kirche in Deutschland hat lange gebraucht, dies zu er- und dann zu bekennen. Der Religionsunterricht bietet ein Feld, nun auch entsprechend zu handeln.

Literaturverzeichnis

  • Anselm, Reiner, Theologische Signatur, in: Hermle, Siegfried/Oelke, Harry (Hg.), Kirchliche Zeitgeschichte, evangelisch, Bd. 1: Protestantismus und Weimarer Republik (1918-1932), Leipzig 2019, 124-147.
  • Biehl, Peter, Kirchengeschichte und themenorientierter Religionsunterricht, in: Biehl, Peter u.a. (Hg.), Kirchengeschichte und Religionsunterricht, Stuttgart/München 1973.
  • Höffe, Otfried, Ist Gott demokratisch? Zum Verhältnis von Demokratie und Religion, Stuttgart 2022.
  • Kühl-Freudenstein, Olaf, Evangelische Religionspädagogik und völkische Ideologie, Würzburg 2003.
  • Lepp, Claudia, Protestantismus und Politik, in: Hermle, Siegfried/Oelke, Harry (Hg.), Kirchliche Zeitgeschichte, evangelisch, Bd. 1: Protestantismus und Weimarer Republik (1918-1932), Leipzig 2019, 33-55.
  • Nowak, Kurt, Evangelische Kirche und Weimarer Republik. Zum politischen Weg des deutschen Protestantismus zwischen 1918 und 1932, Weimar 1981.
  • Peukert, Detlev J.K., Die Weimarer Republik, Frankfurt a. M. 1987.
  • Rosa, Hartmut, Demokratie braucht Religion, München 10. Aufl. 2023.
  • Scholder, Klaus, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1: Vorgeschichte und Zeit der Illusionen 1918-1934, Frankfurt a. M./Berlin 1986.

PDF-Archiv

Alle Fassungen dieses Artikels ab Oktober 2017 als PDF-Archiv zum Download:

VG Wort Zählmarke
Deutsche Bibelgesellschaftv.4.42.5
Folgen Sie uns auf: