Göttler, Joseph (1874-1935)
(erstellt: Februar 2025)
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1. Biographie
Joseph Göttler wurde am 9. März 1874 in Dachau als Sohn eines Tagelöhners und später selbständigen Landwirts geboren. Nach dem Besuch der Lateinschule in Scheyern und des Gymnasiums in Freising begann er 1893 die philosophischen Studien am Lyzeum in Freising. Nach der Zuerkennung eines Freiplatzes im Herzoglichen Georgianum wechselte er 1894 an die Universität München, wo er 1897 die theologischen Studien mit dem Abschlussexamen beendete. 1898 wurde er in Freising zum Priester geweiht und war in den darauf folgenden Jahren in der Seelsorge tätig. In dieser Zeit qualifizierte er sich auch für die angestrebte wissenschaftliche Tätigkeit. 1902 wurde er von der theologischen Fakultät der Universität München mit einer dogmengeschichtlichen Dissertation zum Doktor der Theologie promoviert, 1904 habilitierte er sich für das Fach Dogmatik und wurde Privatdozent der Fakultät. 1906 wurden ihm dort zusätzlich die zur Vorbereitung auf die Schulaufsicht eingerichteten Vorlesungen über bayerische Schulgesetze und Schulverordnungen übertragen, 1908 auch die Geschäftsführung des in der theologischen Fakultät angesiedelten pädagogischen Seminars und die Vorlesungen über Theorie der Pädagogik. 1909 wurde Göttler zunächst als Professor für Dogmatik, theologische Enzyklopädie und Methodologie an das Lyzeum in Freising berufen. Als 1911 an der theologischen Fakultät der Universität München ein außerordentlicher Lehrstuhl für Pädagogik und Katechetik als erster Lehrstuhl dieser Art in Deutschland errichtet wurde, wurde Göttler, der zuvor einen Ruf auf die pastoraltheologische Professur an der Universität Straßburg abgelehnt hatte, zum ersten Lehrstuhlinhaber mit Titel und Rang eines ordentlichen Professors berufen. 1914 wurde auch der Lehrstuhl zu einem ordentlichen Lehrstuhl angehoben.
Göttler war in der Zwischenzeit zu einem führenden Vertreter der sich im Münchener Katecheten-Verein formierenden katechetischen Reformbewegung geworden. Er wurde von den Kurskomitees mit der Herausgabe der Berichte der Münchener Katechetischen Kurse beauftragt, in denen in den Jahren 1905 bis 1910 Grundfragen der Reform erörtert wurden. 1909 wurden ihm und Heinrich Stieglitz (1868-1920) die Schriftleitung der Katechetischen Blätter, des Organs des Münchener Katecheten-Vereins, übertragen. Göttler nahm diese Aufgabe – nach dem Tod von Stieglitz in Alleinverantwortung – bis 1930 wahr und übte in diesem Zusammenhang einen gewichtigen Einfluss auf die weitere Entwicklung der katholischen Katechetik in diesem Zeitraum aus. 1912 war Göttler Mitglied des Präsidiums des (1.) Kongresses für Katechetik in Wien, 1927 Mitglied des den 2. Katechetischen Kongress in München (1928) vorbereitenden Arbeitsausschusses. Bei der Gründung des Vereins für christliche Erziehungswissenschaft im Jahr 1907 wurde Göttler zum Vorstand der süddeutschen Sektion, im Jahr 1918 zum Gesamtvorstand des Vereins gewählt. In den Jahren 1919 bis 1929 war er zugleich Herausgeber des Jahrbuchs des Vereins für christliche Erziehungswissenschaft,seit 1925 auch Beirat der Redaktion des Pharus. Katholische Monatsschrift für Orientierung in der gesamten Pädagogik. Als Mitglied des Kuratoriums des 1922 gegründeten Deutschen Instituts für wissenschaftliche Pädagogik (Münster) nahm er eine weitere wichtige Brückenfunktion zu den Netzwerken der katholischen Pädagogik wahr.
Aus der Lehr- und Forschungstätigkeit, aber auch aus der breiten Vortragstätigkeit im Rahmen pädagogischer und katechetischer Kurse erwuchsen zahlreiche Veröffentlichungen, die einen weiten Leserkreis erreichten. Die umfangreiche Liste der Publikationen Göttlers umfasst 8 Buchpublikationen, 44 Buchbeiträge, über 180 Zeitschriftenbeiträge und mehr als 380 Rezensionen. Von besonderem Gewicht sind dabei die im Kontext der regelmäßigen Vorlesungsverpflichtungen entstandenen und in wiederholten Neubearbeitungen veröffentlichten Buchpublikationen: System der Pädagogik (1. Aufl. 1915; 6. Aufl. 1932), Geschichte der Pädagogik (1. Aufl. 1921; 3. Aufl. 1935) und das religionspädagogische Hauptwerk Religions- und Moralpädagogik. Grundriß einer zeitgemäßen Katechetik (1. Aufl. 1923; 2. Aufl. 1931).
Nach 31 Jahren akademischer Lehrtätigkeit starb Joseph Göttler am 14. Oktober 1935 im Alter von 61 Jahren in München an den Folgen eines tragischen Verkehrsunfalls. Er wurde in seiner Heimat Dachau beigesetzt.
2. Christliche Erziehungswissenschaft
Göttler versteht die in der Tradition Otto Willmanns (1839-1920) auf einem christlichem Standpunkt entfaltete Erziehungswissenschaft als eine – in ihren weltanschaulichen und ethischen Grundlagen philosophisch und theologisch fundierte – eigengesetzliche und methodisch autonome normative Wissenschaft. Als praktische Geisteswissenschaft bezieht sie sich dabei auf die Praxis des erzieherischen Handelns. Das Ziel der Erziehung bestimmt die Aufgabe der Erziehung: „Erziehung ist die geistpflegende (gewöhnende, inspirierende, belehrende) Einwirkung der Erwachsenengeneration auf die nachwachsende, um diese zu selbständiger Lebensführung innerhalb der sie umschließenden Lebensgemeinschaften und damit auch zur Wahrung und Mehrung der die letzteren begründenden Werte zu befähigen“ (SP, 1920, 23). Sie befähigt den heranwachsenden jungen Menschen, selbstständig und eigenverantwortlich am sozialen, kulturellen und religiösen Leben teilzunehmen. Sie ist somit zeitlich begrenzt. Erziehungsziel und Lebensziel sind zu unterscheiden: „Die Erziehung hat ihr Ziel erreicht, wenn sie den Zögling befähigt, selbständig dieses Ziel zu erarbeiten. Endziel des Menschen und Erziehungsziel liegen in der gleichen Linie, aber nicht auf dem gleichen Punkte dieser Linie“ (UE, 1909, 66). Göttlers Verständnis der Erziehungsaufgabe spiegelt somit zentrale Motive der zeitgenössischen Sozial-, Kultur- und Wertpädagogik.
Pädagogik wird vor diesem Hintergrund definiert als „Wissenschaft der Erziehung“: als „die Gesamtheit der auf Erziehungsarbeit bezüglichen Erkenntnisse, gewonnen aus kritisch geprüften Quellen, dargestellt in möglichster Vollständigkeit, mit sachlicher Begründung, womöglich in logisch geordneter Abfolge aus wenigen obersten Grundsätzen (Axiomen)“ (SP, 1932, 1).
Quelle der Erziehungswissenschaft ist die „pädagogische Erfahrung in Vergangenheit und Gegenwart“ (SP, 1932, 4). Hilfswissenschaften sind zum einen Disziplinen, die „Tatsachen der Erziehung“ (SP, 1932, 5) und ihre Zusammenhänge untersuchen (Psychologie, Anthropologie, Logik, Ästhetik), zum anderen „Wertwissenschaften“ (SP, 1932, 6), welche die Begründung und Rechtfertigung der das erzieherische Handeln leitenden Wertorientierungen wissenschaftlich reflektieren (Metaphysik, Ethik, Theologie). Pädagogik ist unter diesen Prämissen eine „Weltanschauungswissenschaft“ (GG, 1922, 36), so dass „für einen auf christlichem Standpunkt stehenden Pädagogiker neben Erfahrung und Vernunft bzw. den darnach benannten Wissenschaften auch Offenbarung und Glaube als Quelle bzw. Organ pädagogischen Denkens in Frage kommen“ (SP, 1932, 6). Die Pädagogik ist somit für Göttler auch als Wissenschaft nicht voraussetzungslos: „Es ist nicht Sache der Pädagogik als Wissenschaft […] Weltanschauung erst zu geben, zu begründen. Sie setzt eine solche voraus, sie ist also voraussetzungsvoll, nicht voraussetzungslos“ (GG, 1922, 36).
3. Religions- und Moralpädagogik
Göttler konzipiert Katechetik als „Religions- und Moralpädagogik“. Sie ist „Theorie der religiös-sittlichen Jugendbildung“ (MRP, 1923, 2) und „Spezial- freilich auch Zentralkapitel aller Erziehung und erziehlichen Unterrichtes“ (MRP, 1923, V). Als Religions- und Moralpädagogik findet sie ihren wissenschaftlichen Standort in enger Beziehung einerseits zur Pädagogik, andererseits zur Pastoraltheologie: „Wo die Pädagogik (Theorie der Erziehung) auf christlicher und katholischer Weltanschauung aufgebaut wird, da werden die in der christlichen Offenbarung enthaltenen pädagogischen Prinzipien sowie die Erklärungen und Weisungen der Kirche von vornherein als Quellen (neben Geschichte und Erfahrung, Psychologie und anderen Disziplinen) mitberücksichtigt; es steht dann die ganze Pädagogik auf dem gleichen methodischen Standpunkt wie die Katechetik; letztere könnte ersterer unbedenklich eingebaut werden. Wo andererseits die ganze Pastoraltheologie wahrhaft psychologisch grundgelegt und durchgearbeitet wird, da müssen umgekehrt neben den geoffenbarten und kirchlichen Normen die Lehren der Geschichte und Erfahrung, die Forderungen der Psychologie und anderer nichttheologischer Wissenschaften beachtet werden. Eine Einordnung der Katechetik als Theorie der Kinder- und Jugendseelsorge in die Pastoraltheologie steht dann grundsätzlich nichts im Wege“ (MRP, 1923, 2). Aus praktischen Gründen spricht sich Göttler „mit Blick auf die Bedeutung, die dem Religionsunterricht innerhalb der modernen Erziehung zukommt und für den alle in der allgemeinen Didaktik zu entwickelnden Prinzipien gelten“ (MRP, 1923, 2/3), für einen Anschluss an die Pädagogik aus.
Er tritt in diesem Zusammenhang dafür ein, der pädagogischen und didaktischen Ausbildung der Katecheten einen gewichtigeren Stellenwert beizumessen. Bereits in einer Denkschrift vom 20. Juni 1911 legt er Vorschläge für eine organisatorische Erweiterung und Ausgestaltung des pädagogisch-katechetischen Seminars vor, das er zu einem pädagogischen Institut mit selbständiger Versuchs- und Übungsschule, mit Kindergarten und Internat ausbauen möchte (Grell, 1991, 232).
Auch für die religiös-sittliche Erziehung gilt. Sie ist zeitlich begrenzt und zielt auf eine selbstständige und eigenverantwortliche religiös-sittliche Lebensführung in Bindung an die im Gewissen als verbindlich erfahrene und anerkannte Autorität der Wahrheit: „Richtige rel.-sittl. Erziehung will ja […] nur den Willen frei machen zur Selbstbestimmung. Sie erstrebt zwar Willensfestigkeit (religiöse und sittliche Charaktere), aber auch Willensfreiheit, die zum Wesen wahrhaft religiösen und sittlichen Tuns gehört“ (MRP, 1923, 30/31). In diesem Zusammenhang können durch Erziehung – inspirierend, belehrend, übend – Dispositionen grundgelegt und entfaltet, sowie Werthaltungen angebahnt und gefestigt werden. Es geht um Gewissensbildung, nicht nur um Wissensvermittlung. Unterricht ist ein Mittel auf dem Weg zu diesem Ziel. Er muss als „erziehender Unterricht“ auf dieses Ziel bezogen sein und entsprechend gestaltet werden. Er wird aber nur dann reale erziehende Wirkungen erlangen, wenn er in umfassendere erziehende Zusammenhänge eingebettet ist. „Die rel.-sittliche Erziehungsarbeit kann nur gedeihen, wenn alle oder doch die wirksamsten der von den verschiedenen Erziehern und Erziehungsfaktoren ausgehenden Einflüsse harmonisch sind, die disharmonischen aber unwirksam gemacht werden“ (MRP, 1923, 59).
Vor diesem Hintergrund bestreitet Göttler die „Lehrbarkeit“ von Religion und Sittlichkeit, er bejaht jedoch ihre „Erziehbarkeit“ (MRP, 1923, 28). Er bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das (nachtridentinische) scholastische Axiom „gratia praesupponit naturam, non destruit, sed perficit“, das er auf die pädagogische Situation hin auslegt: „Die natürlichen Gesetze, nach welchen die Aufnahme von Erkenntnisstoffen von Seiten des jugendlichen Geistes sich vollzieht, nach welchen der jugendliche Wille sich entwickelt, sich entscheidet und festigt zum Charakter, diese Gesetze sind durch die übernatürliche Gnadenordnung […] keineswegs aufgehoben, Die Gnade hebt die Natur nicht auf, sondern baut sich auf derselben auf“ (PK, 1907, 60).
4. Erziehender Religionsunterricht
Die Perspektive eines erziehenden Religionsunterricht (→ Religionsunterricht, evangelisch
Die erziehliche „Konzentration“ des Religionsunterrichts verlangt eine Aufhebung der Spaltung des Faches in zwei Lehrgänge mit zwei verschiedenen Lehrpersonen (Biblische Geschichte/Lehrer; Katechismus/Geistlicher). Sie soll durch eine Integration der beiden Lehrgänge überwunden werden, die auf den jeweiligen Schulstufen unterschiedliche Akzente setzt: „Erst der biblischen Geschichte die Führung, dann dem Katechismus, nach dem psychologischen Grundsatz: Erst Anschauung, dann Abstraktion“ (EL, 1908, 49). Der Unterricht soll dabei in der Hand einer Lehrkraft liegen.
Die Sequenz der Inhalte ist über die Schuljahre hinweg so anzuordnen, dass sie der Sachlogik, aber zugleich auch den psychologischen und pädagogischen Voraussetzungen und Anforderungen der einzelnen Altersstufen angemessen Rechnung trägt. Göttler gelangt dabei zu folgender Stufung: 1. Schuljahr: religiös-sittlicher Anschauungsunterricht; 2./3. Schuljahr: biblischer Geschichtsunterricht (AT/NT); 4./5. Schuljahr: Hinführung zu den Sakramenten (Erstbeichte, Erstkommunion); 6./7. Schuljahr: systematischer Katechismusunterricht; Abschlussklassen der Volksschule / Religionsunterricht in den Fortbildungsschulen: populäre Apologetik und christliche Lebenskunde.
Auch bei der Vorbereitung und der Vertiefung des ersten Empfangs der Sakramente gilt der Grundsatz: „Jenes Alter ist das fruchtreichste, in welchem sich die beste Disposition erreichen läßt“ (FA, 1928, 179). Von daher tritt Göttler für die Erstbeichte und Erstkommunion im vierten Schuljahr und für die Verlegung der Firmung in die Zeit der Jugend ein. Firmvorbereitung (→ Firmung/Firmkatechese
Diesem „abschließenden Befestigungsunterricht“ (MRP, 1923, 89) in den Abschlussklassen der Volksschule und in der Fortbildungsschule soll dabei eine bevorzugte Aufmerksamkeit gelten, insofern er der den Übergang der Jugendlichen in die eigene Freiheit und Verantwortung begleitet. Seine Aufgabe besteht darin, „Hilfe zur rechten geistigen, hier besonders religiös-sittlichen Selbständigkeit zu geben, Anleitung zur Erarbeitung religiöser und sittlicher Überzeugung, die den bald beginnenden Anstürmen von innen und außen standhält“ (RF, 1916, 12). Bildungsziele dieses Unterrichts sind „überzeugte Glaubensfestigkeit“ und eine „sittliche Charakterfestigkeit“ (EL, 1908, 52). Daraus erwächst sein besonderes inhaltliches und methodisches Profil: die offene Information und die Auseinandersetzung mit den Anfragen und Einwänden gegen die christliche Glaubens- und Sittenlehre, sowie eine Orientierung im Sinne einer christlichen Lebenskunde für den individualethischen und sozialethischen Bereich des menschlichen Lebens und Zusammenlebens.
5. Wirkungsgeschichte
Göttler zählt zur ersten Generation katholischer Religionspädagogen, die im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts wichtige Anstöße für die Verwissenschaftlichung und Akademisierung der katholischen Katechetik gegeben und diese durch ihre Beiträge entscheidend geprägt und vorangebracht haben. Manifestierten sich diese Bemühungen zunächst im Münchener Katecheten-Verein und im Verein für christliche Erziehungswissenschaft, so kristallisierten sie sich in den 1920er Jahren zunehmend im Deutschen Institut für wissenschaftliche Pädagogik (Münster) und so in einem neuen Netzwerk von Akteuren. Die Auflösung des Vereins für christliche Erziehungswissenschaft im Jahr 1930 markiert in diesem Zusammenhang zugleich symbolisch das Ende einer Epoche.
Als profilierter Vertreter einer sowohl theologisch als auch pädagogisch grundgelegten wissenschaftlichen katholischen Religionspädagogik entwickelte Göttler seinen religionspädagogischen Ansatz im Rahmen des Konzepts einer „christlichen Erziehungswissenschaft“, das im Kontext des Paradigmas einer weltanschaulich und religiös nicht gebundenen Erziehungswissenschaft zunehmend ungleichzeitig und ortlos wurde. Wirkungsgeschichte entfaltete sein „System der Pädagogik“ im Zusammenhang der Lehrerbildung an katholischen Lehrerbildungsanstalten. Die letzte (12.) Auflage dieses Grundlagen- und Standardwerks einer „Katholischen Pädagogik“ erschien im Jahr 1964.
Theologische Neuorientierungen lösten in den 1930er Jahren den Ansatz des in seiner theologischen Grundlegung dem Paradigma und der inhaltlichen Systematik der neuscholastischen Theologie verpflichteten „erziehenden Religionsunterrichts“ durch den Ansatz einer „verkündenden Katechese“ (→ Kerygmatischer Religionsunterricht
Aufgrund seines theologischen Vorverständnisses des Zusammenwirkens von Natur und Gnade betont Göttler die Möglichkeit und die Notwendigkeit einer psychologisch fundierten religiösen Erziehung als Einübung im Glauben. Die theologische Kritik fragte in diesem Zusammenhang an, ob in einem solchen harmonisierenden Modell die bleibende und fundamentale Differenz zwischen „Erlösung und Erziehung, Heiligung und Bildung, Theologie und Pädagogik“ (Schilling, 1970, 198) angemessen gewahrt werden kann.
Gleichwohl behält die von Göttler im Grundsatz formulierte Aufgabe einer sowohl theologischen als auch pädagogischen Grundlegung der Religionspädagogik auch unter veränderten Bedingungen des Verhältnisses von Theologie und Erziehungswissenschaft eine bleibende Aktualität und eine bleibende Dringlichkeit.
Literaturverzeichnis
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