Kaschrut (Jüdische Speisegesetze)
Andere Schreibweise: Kashrut (engl.)
(erstellt: Februar 2026)
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1. Allgemeines
Die Bezeichnung „Kaschrut“ betitelt die jüdischen Speisegesetze. Das Wort leitet sich, genauso wie das Adjektiv „koscher“ von der hebräischen Wurzel כשר (kšr) ab, mit der Bedeutung „tauglich/passend sein“.
2. Grundlegende Prinzipien
Die Speisevorschriften des Judentums sind im Detail äußerst umfangreich und komplex, in den meisten Fällen lassen sie sich jedoch auf drei Grundprinzipien zurückführen (Abb. 1):
(1) Nur bestimmte Tiere und ihre Erzeugnisse gelten als erlaubt („koscher“), im Gegensatz zu verbotenen Tieren bzw. deren Erzeugnissen („nicht koscher“, oder „trefe“ bzw. „treif“).
(2) Es ist verboten, Blut zu konsumieren.
(3) Es existiert eine strenge Trennung zwischen Milchprodukten und Fleischprodukten, deren gleichzeitiger Genuss nicht gestattet ist.

3. Biblische Grundlagen der Speisegesetze
In dem in der Bibel geschilderten paradiesischen Urzustand wird von den Menschen noch kein Fleisch gegessen, nur ausgewählte Pflanzen und Früchte sind als Speisen erlaubt (Gen 1,29
Die Unterscheidung, welche Tiere als rein und welche als unrein gelten, erfolgt biblisch vornehmlich in Lev 11, wobei die Vorschriften in Dtn 14,3-21
Dass milchige und fleischige Lebensmittel nicht vermischt werden dürfen, führt man auf folgenden Vers zurück: „Das Junge einer Ziege sollst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.“ Dreimal ist jener Satz in der Tora zu finden: in Ex 23,19
Auch für den Genuss von pflanzlichen Lebensmitteln gibt es einige Grundsätze, die bereits biblisch festgeschrieben sind. Die Regulierungen betreffen vor allem den Genuss von Erstlingsfrüchten (→ Erstlinge / Erstgeburt
Gesonderte Speisevorschriften bestehen für das Pessachfest, (→ Passa [AT]
In den Prophetenbüchern wird wiederholt auf aktiv praktizierte Speisegesetzmäßigkeiten verwiesen (Jes 66,17
4. Kaschrut in der jüdischen Traditionsliteratur
In der jüdischen Traditionsliteratur wurden die in der Bibel verankerten Speisevorschriften umfassend interpretiert und detailliert ausgearbeitet. Im → Talmud
5. Begründungsversuche
Die Bibel hält im Buch Levitikus fest: „Denn ich bin der HERR, euer Gott. Erweist euch als heilig und seid heilig, weil ich heilig bin. Verunreinigt euch daher nicht selbst durch alle diese Kleintiere, die auf dem Boden kriechen“(Lev 11,44
6. Die Speisegesetze
6.1. Koschere Tiere
Folgende Merkmale gelten nach den biblischen Gesetzen als Kriterien zur Unterscheidung reiner und unreiner Tiere. Säugetiere müssen sowohl Wiederkäuer sein als auch gespaltene Hufe haben. Rinder und Ziegen erfüllen diese Voraussetzungen und gelten als koscher. Das Schwein ist kein Wiederkäuer und ist daher nicht zum Verzehr freigegeben. Auch andere Landtiere, deren Fleisch in der nicht-jüdischen Umwelt als Speisen verarbeitet wird, sind im Judentum traditionell unrein, wie Hasen, Kamele oder Pferde. Die Giraffe hingegen erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen und ist ein koscheres Tier. Es gibt jedoch keine jüdische Tradition, in der Giraffenfleisch tatsächlich gegessen wird.
Für Wassertiere gilt die Regel, dass sie Flossen und Schuppen haben müssen, um als koscher klassifiziert zu werden. Dazu zählen zum Beispiel der Hering, der Lachs, der Thunfisch oder der Karpfen. Unrein sind jegliche Arten von Meerestieren, wie Garnelen oder Muscheln, aber auch Aale, Welse oder Haie. Wale lagen zwar nie in Reichweite der biblischen Verfasser, zählen aber theoretisch als Säugetiere zu den Paarhufern. Da sie jedoch nicht wiederkäuen, sind sie nicht für den Verzehr geeignet.
Für Vögel nennt die Tora keine klaren Merkmale, sondern zählt nur eine Reihe an Arten auf, die als unrein gelten. Zum Teil lassen sich die hebräischen Bezeichnungen nicht eindeutig einer konkreten Vogelart zuordnen. Die Liste der erlaubten Vögel beruht daher auf der Tradition. Hierzu zählen Hühner, Gänse, Enten und Tauben. Grundsätzlich verboten sind fleisch- oder aasfressende Vögel wie auch andere Karnivore.
Der Bibel nach sind Insekten unkoscher, einige Heuschreckenarten sind jedoch zum Verzehr erlaubt. Bienen sind nach dieser Regel selbst unrein, der von ihnen produzierte Honig ist jedoch als Sammelprodukt (im Gegensatz zum Ausscheidungsprodukt), abweichend von der sonstigen Tradition, dass Erzeugnisse nicht-reiner Tiere auch unrein sind, koscher.
Damit die auf diese Weise als rein festgelegten Tiere tatsächlich gegessen werden dürfen, muss ihre Unversehrtheit festgestellt werden und eine regelkonforme Schächtung stattfinden.
6.2. Blut und Schlachtung
Die verschiedenen Vorschriften zur Schlachtung von Lebewesen im Judentum stehen in Zusammenhang mit dem Verbot, → Blut
Nach der Schächtung findet eine routinemäßige Kontrolle des Kadavers statt („Bedika“, Überprüfung). Damit das Tier als koscher gilt, muss seine Unversehrtheit festgestellt werden. Durch die Fleischbeschau sollen körperliche Anomalien, bspw. hervorgerufen durch Krankheiten, identifiziert werden. Auf diese Weise entdeckte Krebsgeschwüre oder ähnliche Abweichungen machen das Fleisch unrein und verhindern eine Freigabe zum Verzehr. Nach der Überprüfung erfolgt die Reinigung des Fleisches („Nikur“, Reinigung). Dazu zählt das Entfernen verbotener Körperteile wie dem Ischiasnerv („Gid ha-Nasche“) und dem Muskel oberhalb des Hüftgelenkes. Ebenso zur Speise verboten sind bestimmte tierische Fette („Chelev“), die beispielsweise an Niere, Darm und Magen vorkommen.
Fleisch muss nach den Anforderungen der Kaschrut immer gut durchgebraten sein („well done“). Ein rohes oder halb-rohes Steak, bei dem Blutüberreste serviert werden, ist daher nicht koscher.
6.3. Milchig - Fleischig - Parve
In der jüdischen Küche herrscht eine strikte Trennung zwischen Milch- („chalawi“, milchig) und Fleischprodukten („bessari“, fleischig). Die beiden Kategorien dürfen nicht vermischt werden, weder im Verzehr, noch im Herstellungsprozess von Speisen. Je nach Tradition müssen bis zu sechs Stunden zwischen der Einnahme von fleischigen und milchigen Lebensmitteln liegen. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen. Nicht nur entfallen der Gebrauch von Käse, Sahne oder Butter in Kombination mit nicht-vegetarischen Lebensmitteln (Fisch ausgenommen), da hier eine direkte Mischung milchiger und fleischiger Lebensmittel stattfindet, sondern auch aufeinanderfolgende Gänge in einem Menü sind entweder nur chalawi oder nur bessari.
Koschere Küchen sind zur Einhaltung der Trennung von Milchigem und Fleischigem vollständig geteilt. Im Idealfall ist die gesamte Einrichtung doppelt vorhanden, inklusive zweier Spülbecken, Kühlschränke und Backöfen. Üblicherweise markiert die Farbe Rot Gegenstände aus dem fleischigen Bereich, während Blau milchige Utensilien auszeichnet. Koschere Restaurants sind normalerweise entweder Fleischrestaurants oder auf milchige Speisen spezialisiert, da die vollständige Trennung der Produktkategorien in einer professionellen Küche mit unterschiedlichen Bestellungen anders nur schwer gewährleistet werden kann.
Neben milchigen und fleischigen Lebensmitteln gibt es eine dritte, neutrale Kategorie („parve“). Speisen, die parve sind, beispielsweise Eier oder die meisten Gemüse- und Getreidesorten, können sowohl mit milchigen, als auch mit fleischigen Lebensmitteln konsumiert werden. Außerdem als parve gilt Fisch, wobei hier der gemeinsame Verzehr mit Fleisch ausgeschlossen ist. Auch Honig ist ein neutrales Produkt.
6.4. Zusätzliche Regulierungen
Selbst wenn alle oben aufgeführten Grundregeln der jüdischen Speisegesetze erfüllt sind, gelten für viele Produkte weitere spezifische Bestimmungen, die in der Herstellung und Verarbeitung beachtet werden müssen, damit ein Lebensmittel abschließend als koscher zertifiziert werden kann. Während Gemüse und Pflanzen zum Beispiel prinzipiell koscher sind, muss vor der Weiterverarbeitung eine Überprüfung auf Insektenbefall durchgeführt werden. Eine Verunreinigung durch kleine Lebewesen muss ausgeschlossen sein, erst dann erfolgt eine Freigabe zum Verzehr. Weiter ist es bei manchen Produkten notwendig, dass zentrale Produktionsschritte von einer jüdischen Person durchgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für die Herstellung von Wein (s.u. 6.5.1.). Für Pflanzen, die in Israel wachsen, gelten zusätzliche Regeln. Hier muss alle sieben Jahre ein Sabbatjahr („Schmita“; → Brache / Brachjahr
6.5. Besondere Lebensmittel und Produkte (Auswahl)
6.5.1. Wein
Da Wein sowohl im Judentum als auch in anderen Religionen rituelle Bedeutung zukommt, unterliegt seine koschere Zubereitung besonderen Regeln, die seine Reinheit garantieren sollen. Diese beginnt mit dem korrekten Anbau der Trauben, zieht sich über den gesamten Herstellungsprozess, bei dem bestimmte Arbeitsschritte traditionell von einem praktizierenden Juden durchgeführt werden müssen, und endet mit dem korrekten Ausschank. Nur wenn der Wein das Zertifikat „mevuschal“ („gekocht“) besitzt, darf er von einer nicht-jüdischen Person ausgeschenkt werden. Auf diese Weise soll eine Vermischung mit nicht-jüdischen Weinen, deren Gebrauch zum „Götzendienst“ vorgesehen sein könnte, kategorisch ausgeschlossen werden.
6.5.2. Gelatine
Wenn in der Produktion Schweinegelatine verwendet wird, ist das entsprechende Lebensmittel, auch Süßigkeiten wie Gummibärchen, treif. Gelatine aus koscheren Tieren oder pflanzlichen Ersatzstoffen ist hingegen gestattet.
6.5.3. Kerzen
Auch nicht-Lebensmittel können im erweiterten Sinn als koscher oder nicht-koscher bezeichnet werden. Kerzen zum Beispiel sind koscher, wenn sie eine stabil brennende Flamme haben. Heute trifft dies für alle kommerziell hergestellten Arten von Kerzen zu. Historisch gab es hier im Zusammenhang mit den Schabbat-Geboten Diskussionen zum Verbot verschiedener Herstellungsmaterialien.
6.5.4. Pergament
Bestimmte rituelle Schriftstücke, wie die Torarolle, werden im Judentum auf Pergament geschrieben. Dieses muss aus koscheren Tieren gewonnen sein.
6.5.5. Kleidung
So wie es verboten ist, milchige und fleischige Speisen zu mischen, ist es streng orthodox nicht erlaubt, Wolle und Leinen zu verweben („Scha‘atnes“). Das Verbot geht auf die Bibelstellen Lev 19,19
7. Feiertage und besondere Anlässe
7.1. Schabbat
Unter das Arbeitsverbot am Schabbat fällt das Verbot zu kochen. Speisen werden am Vortag vorgekocht und im Anschluss warmgehalten. Moderne Öfen haben hierfür eine eigene Schabbat-Schaltung. Traditionelle Gerichte für Schabbat sind auf diese Zubereitungsweise ausgelegt (z.B. „Tscholent“, ein Eintopfgericht). Auch kalte Speisen können gereicht werden (z.B. „Gefilte Fisch“). Zu keinem Zeitpunkt darf Elektrizität oder Feuer entfacht bzw. gelöscht werden.
7.2. Pessach
Besondere Speisegesetze gelten an Pessach. Zu diesem Fest ist es eine Woche lang verboten, Gesäuertes („Chametz“) zu essen. Selbst der Besitz von Chametz ist untersagt. Dies betrifft die meisten gewöhnlichen Sorten von Brot, aber beispielsweise auch Nudelprodukte. Streng religiöse Jüdinnen und Juden, die der aschkenasischen Tradition folgen, essen an Pessach außerdem keine Hülsenfrüchte und Nüsse („Kitnijot“). Damit entfallen zusätzlich Reis und Mais, aber auch Produkte wie Erdnussbutter oder Marzipan. Als Ungesäuertes gelten Matzen, die innerhalb weniger Minuten nur aus Wasser und Mehl gebacken werden, sodass keine Zeit für den Säuerungsprozess bleibt. Eine koschere Küche muss für Pessach ausführlich gereinigt werden, damit keine Überreste von Chametz verborgen bleiben. Im Idealfall ist ein eigenes Geschirr-Set zu verwenden. Andernfalls muss das Geschirr gemeinsam mit dem Ofen, dem Spülbecken und allen Ablagen rituell gereinigt werden („Kaschern“, s.u. 9.).
7.3. Andere Feiertage
An anderen Feiertagen gelten die Speisegesetze unverändert. Zu manchen Festen ist der Konsum besonderer Lebensmittel gebräuchlich. So werden an Schawuot traditionell Milchprodukte gegessen und an Chanukka ölhaltige Speisen. Darüber hinaus gibt es einige festgeschriebene Fasttage. An Jom Kippur und Tischa be-Av darf vom Vorabend des Tages bis zum Abend weder gegessen, noch getrunken werden. Die Fastdauer beträgt 25 Stunden. An vier weiteren Tagen beginnt das Fasten erst am Morgen des Fasttages und ist daher kürzer. Die vier kurzen Fasttage sind Assara be-Tevet, Ta’anit Esther, Schiwa Assar be-Tammus und Zom Gedalja.
8. Koscher-Zertifikate
Auf kommerziellen Verpackungen wird die Reinheit der Lebensmittel durch einen sogenannten „Hechscher“ zertifiziert. Dabei handelt es sich um einen Stempel oder Aufdruck, der angibt, dass ein Produkt koscher ist. Hierfür wird der Herstellungsprozess durch einen „Maschgiach“ kontrolliert. Ein Rabbinat zertifiziert die Einhaltung der Kaschrut. Dabei gibt es unterschiedliche Strengegrade. Durch den Zusatz „le-Mehadrin“ wird ausgedrückt, dass die jüdischen Speisegesetze über das Notwendige hinaus eingehalten wurden. Gelegentlich findet sich auf Produkten der Zusatz „le-Pessach“, wodurch ausgeschlossen wird, dass Bestandteile enthalten sind, deren Verzehr an Pessach verboten ist. Häufig wird angegeben, ob das Produkt milchig, fleischig oder parve ist.
9. Kaschern
Es ist möglich, Geschirr und Küchengeräte rituell zu reinigen. Dies ist nötig, wenn ein Gegenstand, der zuvor mit fleischigen Speisen in Kontakt war, nun für milchige Speisen verwendet werden soll und umgekehrt. Auch im Zusammenhang mit Pessach kann eine eigene Reinigung notwendig sein. Dies betrifft neben Besteck und Geschirr auch Backöfen, Kühlschränke und Spülbecken. Der Vorgang selbst wird als „kaschern“ bezeichnet.
10. Persönlicher Umgang mit den Kaschrut
Die konkrete Umsetzung der Kaschrut im Alltag jüdischer Menschen ist sehr individuell. Persönliche jüdische Identität und das Maß der Einhaltung der Speisegesetze kann, muss jedoch nicht aneinander geknüpft sein. Ein Zusammenhang besteht oftmals zur Zugehörigkeit zu einer bestimmten jüdischen Strömung. Im (ultra-)orthodoxen Judentum werden die Kaschrut prinzipiell streng und zum Teil sogar über das notwendige Maß hinaus befolgt. Liberale jüdische Strömungen, wie sie aus den Reformbestrebungen vornehmlich im 19. Jahrhundert hervorgingen, verstehen die Speisegesetze hingegen nicht in vollem Umfang als bindend und verweisen auf den zeitgenössischen Entstehungskontext der Bibel (Nachama/Homolka/Bomhoff, 399f.; Plaut, 100f.). Viele, insbesondere säkulare Jüdinnen und Juden beachten die jüdischen Speisegesetze gar nicht. Andere jüdische Menschen haben sich Teile der Kaschrut als ihre persönliche Tradition angeeignet und verzichten zum Beispiel nur auf Schweinefleisch, während sie andere verbotene Arten essen, oder trennen zwar Milchiges von Fleischigem in einem einzigen Gericht, halten aber keinen zeitlichen Abstand zwischen einer Milch- und einer Fleischspeise. Es gibt zudem individuell umgesetzte Bestrebungen, die Kaschrut mit modernen Konzepten von Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zu verbinden („Öko-Kaschrut“).
11. Kaschrut und andere Lebensmitteldiäten
Für moderne Verbraucherinnen und Verbraucher bestehen einige Zusammenhänge zwischen den jüdischen Speisegesetzen und den Kategorien „vegetarisch“, „vegan“ oder auch „laktosefrei“, auch wenn es keine exakte Gleichsetzung der verschiedenen Diäten gibt. Wenn ein koscheres Menü milchig ist, ist mit Sicherheit kein Fleisch enthalten, auch nicht in Form von tierischen Fetten etc. Fisch hingegen kann mit milchigen Speisen kombiniert werden. Ein fleischiges, koscheres Menü umgekehrt ist gesichert laktosefrei. Speisen, die parve sind, sind immer fleischlos und enthalten auch keine Milchzusätze, da aber Fisch, Eier und Honig dieser neutralen Kategorie angehören, können jene Inhaltsstoffe enthalten sein. Vegane Lebensmittel, die grundsätzlich tierische Bestandteile ausschließen, sind oft, aber nicht prinzipiell koscher, da auch der Herstellungsprozess für die Kaschrut von Bedeutung sein kann (z.B. Wein). Viele israelische Gerichte sind traditionell vegan oder vegetarisch (bzw. parve, z.B. Hummus, Falafel, Schakschuka).
Jüdische und islamische Speisegesetze unterscheiden sich ebenfalls in mehreren Aspekten, auch wenn beide strikt das Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch praktizieren. Zu den Differenzen zählt die Auswahl der Tiere für die Schlachtung, die Schlachtmethode, die Lebensmittelverarbeitung und -lagerung sowie das Verbot von Alkohol im Islam. Laut islamischem Recht darf Fleisch nur dann verzehrt werden, wenn die Schlachtung nach den Vorschriften der Scharia erfolgt ist, während im Judentum die Halacha (→ Talmud
Literaturverzeichnis
1. Lexikonartikel
2. Weitere Literatur
- Fleischmann, L., 2009, Heiliges Essen. Das Judentum für Nichtjuden verständlich gemacht, Frankfurt am Main
- Kraemer, D., 2007, Jewish Eating and Identity Through the Ages (Routledge Advances in Sociology 29), New York
- Levinger, J., 2008, Maimonides’ Guide of the Perplexed on Forbidden Food in the Light of his own Medical Opinion, in: Kraemer, J.L. (Hg.), Perspectives on Maimonides. Philosophical and Historical Studies, Oxford/Portland, 195-208
- Nachama, A. / Homolka, W. / Bomhoff, H., 2015, Basiswissen Judentum, Freiburg u.a.
- Plaut, W.G. / Böckler, A., 2016, Die Tora. In jüdischer Auslegung, Bd. 3: Wajikra. Levitikus, München
- Rosenblum, J.D., 2010, Food and Identity in Early Rabbinic Judaism, New York
- Rosenblum, J.D., 2016, Jewish Dietary Laws in the Ancient World, New York
- Yanklowitz, S., 2019, Kashrut and Jewish Food Ethics (Jewish Thought, Jewish History: New Studies), Boston
Abbildungsverzeichnis
- Abb. 1: Übersicht „Was ist koscher?“; Plakat in der Zwi-Perez-Chajes-Schule der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) in 1020 Wien, Simon-Wiesenthal-Gasse 3. © Wikimedia Commons (CC-BY-SA 3.0), Autor: Dnalor_01.
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