Auslösung von Gelübden und Weihegaben
1Und der Herr sprach zu Mose: 2Sprich zu den Israeliten und sage ihnen: Wenn jemand dem Herrn einen Menschen geweiht hat und sein Gelübde erfüllen will, 3soll der Wert eines Mannes zwischen zwanzig Jahren und sechzig Jahren fünfzig Schekel Silber sein, nach dem Schekel des Heiligtums. 4Ist es aber eine Frau, soll der Wert dreissig Schekel sein. 5Und zwischen fünf Jahren und zwanzig Jahren soll der Wert einer männlichen Person zwanzig Schekel sein, der einer weiblichen Person aber zehn Schekel. 6Und zwischen einem Monat und fünf Jahren soll der Wert eines Knaben fünf Schekel Silber sein, der Wert eines Mädchens aber drei Schekel Silber. 7Und im Alter von sechzig Jahren oder darüber soll der Wert eines Mannes fünfzehn Schekel sein, der einer Frau aber zehn Schekel. 8Ist aber jemand zu arm, um den üblichen Wert zu zahlen, soll er den Menschen vor den Priester treten lassen, und der Priester soll ihn einschätzen. Der Priester soll ihn einschätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde abgelegt hat.
9Und handelt es sich um Vieh, von dem man dem Herrn eine Opfergabe darbringen darf, so soll alles heilig sein, was man davon dem Herrn gibt. 10Man soll es nicht auswechseln und nicht austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Tauscht jemand aber dennoch ein Tier gegen ein anderes aus, soll das eine wie das andere heilig sein. 11Handelt es sich aber um unreines Vieh, von dem man dem Herrn keine Opfergabe darbringen darf, soll man das Tier vor den Priester stellen. 12Und der Priester soll es einschätzen, nach seinen Vorzügen und Mängeln, und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13Will er es aber zurückkaufen, soll er dem Schätzwert noch ein Fünftel hinzufügen.
14Und wenn jemand dem Herrn sein Haus als heilige Gabe weiht, soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln schätzen. Wie der Priester es schätzt, dabei soll es bleiben. 15Will aber jemand das Haus zurückkaufen, das er geweiht hat, so soll er noch ein Fünftel des geschätzten Preises hinzufügen, dann gehört es wieder ihm.
16Und wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes dem Herrn weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: fünfzig Schekel Silber für die Aussaat von einem Chomer Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jobeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er sein Feld aber nach dem Jobeljahr, soll ihm der Priester den Preis berechnen nach den Jahren, die noch bis zum nächsten Jobeljahr bleiben, und es soll etwas vom Schätzwert abgezogen werden. 19Und will jemand das Feld zurückkaufen, das er geweiht hat, soll er noch ein Fünftel des geschätzten Preises hinzufügen, dann wird es wieder sein Eigentum. 20Und wenn er es nicht zurückkauft, das Feld aber einem anderen verkauft wird, so kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jobeljahr frei, ist das Feld dem Herrn heilig, wie ein geweihtes Feld. Es wird Eigentum des Priesters.
22Weiht er dem Herrn aber ein Feld, das er gekauft hat, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23so soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwerts bis zum Jobeljahr berechnen, und er soll den Wert am selben Tag bezahlen. Das Feld ist dem Herrn heilig. 24Im Jobeljahr fällt das Feld an den zurück, von dem er es gekauft hat, dem das Land als Eigentum zusteht. 25Jeder Schätzwert aber soll nach dem Schekel des Heiligtums angesetzt werden. Zwanzig Gera soll der Schekel sein.
26Eine Erstgeburt vom Vieh aber, die als Erstlingsgabe dem Herrn gehört, darf niemand weihen. Ob Rind oder Schaf, sie gehört dem Herrn. 27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es aber nicht zurückgekauft, soll es zum Schätzwert verkauft werden.
28Alles der Vernichtung geweihte Gut aber, das jemand für den Herrn der Vernichtung weiht, von all dem, was ihm gehört, von Menschen und Vieh und vom Feld aus seinem Besitz, darf nicht verkauft und nicht zurückgekauft werden. Alles der Vernichtung geweihte Gut ist dem Herrn hochheilig. 29Kein Mensch, der der Vernichtung geweiht wird, kann losgekauft werden. Er muss getötet werden.
30Und jeder Zehnte des Landes, vom Saatertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehört dem Herrn. Er ist dem Herrn geweiht. 31Will aber jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, soll er noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen. 32Und jedes zehnte Tier vom gesamten Zehnten an Rindern und Kleinvieh, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll dem Herrn geweiht sein. 33Man soll nicht unterscheiden zwischen einem guten Tier und einem schlechten, und man soll sie nicht austauschen. Tauscht man sie aber dennoch aus, so soll das eine wie das andere geweiht sein. Es kann nicht zurückgekauft werden.
34Das sind die Gebote, die der Herr auf dem Berg Sinai Mose für die Israeliten gab.