Über Sühne bei unbekanntem Täter
1Wenn man auf dem Boden, den der Herr, dein Gott, dir gibt, damit du ihn in Besitz nimmst, einen Erschlagenen findet, der auf dem Feld liegt, und man nicht weiss, wer ihn erschlagen hat, 2dann sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Strecke bis zu den Städten im Umkreis des Erschlagenen messen. 3Und in der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen die Ältesten eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet wurde und die noch nicht im Joch gezogen hat. 4Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen zu einem Bach, der nicht versiegt, an dem kein Ackerbau getrieben und an dem nicht gesät wird, und dort am Bach sollen sie der Kuh das Genick brechen. 5Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten, denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und mit dem Namen des Herrn segnen, und nach ihrem Spruch soll bei jedem Rechtsstreit und in jedem Fall von Körperverletzung verfahren werden. 6Und alle Ältesten jener Stadt, die am nächsten bei dem Erschlagenen wohnen, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der am Bach das Genick gebrochen wurde, 7und sie sollen bezeugen und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts gesehen. 8Schaffe Sühne für dein Volk Israel, das du, Herr, erlöst hast, und lass nicht unschuldig vergossenes Blut in der Mitte deines Volkes Israel bleiben. Dann ist die Blutschuld für sie gesühnt. 9So kannst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, wenn du tust, was recht ist in den Augen des Herrn.
Familienrechtliche Bestimmungen
10Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt und du Gefangene machst bei ihnen 11und du dann unter den Gefangenen eine schöne Frau siehst und sie lieb gewinnst und sie dir zur Frau nehmen willst, 12dann führe sie in dein Haus, und sie soll ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und sie soll in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen. Danach darfst du zu ihr gehen und ihr Mann werden, dann wird sie deine Frau. 14Wenn du aber keinen Gefallen mehr an ihr findest, sollst du sie freilassen, wenn sie es will, aber für Geld verkaufen darfst du sie nicht. Du darfst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du ihr Gewalt angetan hast.
15Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die geliebte und die ungeliebte, und der Erstgeborene ist das Kind der ungeliebten, 16dann darf er, wenn er seinen Söhnen als Erbbesitz zuteilt, was er besitzt, nicht dem Sohn der geliebten Frau das Recht des Erstgeborenen zusprechen, zum Nachteil des Sohnes der ungeliebten, der der Erstgeborene ist. 17Sondern den Erstgeborenen, den Sohn der Ungeliebten, soll er anerkennen und ihm von allem, was er besitzt, zwei Teile geben, denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, ihm steht das Recht der Erstgeburt zu.
18Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf seinen Vater und auf seine Mutter nicht hört und ihnen, auch wenn sie ihn züchtigen, nicht gehorchen will, 19dann sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn hinausführen zu den Ältesten seiner Stadt und an das Tor seines Ortes. 20Und sie sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Unser Sohn da ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer. 21Dann sollen ihn alle Männer seiner Stadt zu Tode steinigen. So sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. Ganz Israel aber soll es hören und sich fürchten.
22Und wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und er getötet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23darf sein Leichnam nicht über Nacht am Pfahl hängen bleiben, sondern du musst ihn noch am selben Tag begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst deinen Boden nicht unrein machen, den der Herr, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt.