3. Mose 2
b) Vorschriften in betreff der Speisopfer
1»Wenn aber jemand dem HERRN ein Speisopfer als Opfergabe darbringen will, so muß seine Gabe aus Feinmehl bestehen, das er mit Öl übergießen und zu dem er Weihrauch hinzufügen muß. 2Wenn er es dann den Söhnen Aarons, den Priestern, gebracht hat, soll der Priester eine Handvoll davon nehmen, nämlich von dem dargebrachten Feinmehl und Öl samt dem ganzen zugehörigen Weihrauch, und der Priester soll den zum Duftopfer bestimmten Teil auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN. 3Was dann von dem Speisopfer noch übrig ist, soll Aaron und seinen Söhnen gehören als etwas Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
4Willst du aber als Opfergabe eines Speisopfers etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so muß es aus Feinmehl bereitet sein: ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen oder ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen. – 5Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muß es aus ungesäuertem, mit Öl gemengtem Feinmehl bereitet sein. 6Wenn du es dann in Stücke zerbrichst und Öl darübergießest, so ist es ein Speisopfer. – 7Soll deine Opfergabe aber ein in der Pfanne (oder: im Topf) bereitetes Speisopfer sein, so muß es aus Feinmehl mit Öl hergestellt sein.«
Allgemeines über die Zubereitung und Darbringung der Speisopfer
8»Du sollst dann das Speisopfer, das aus diesen Zutaten bereitet ist, dem HERRN hinbringen, und zwar übergebe man es dem Priester, damit der es an den Altar trage. 9Der Priester soll dann von dem Speisopfer den zum Duftopfer bestimmten Teil abheben und diesen auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Feueropfer zu (oder: von) lieblichem Geruch für den HERRN. 10Was dann von dem Speisopfer noch übrig ist, soll Aaron und seinen Söhnen gehören als etwas Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN. – 11Kein Speisopfer, das ihr dem HERRN darbringt, darf aus Gesäuertem hergestellt sein; denn aller Sauerteig und aller Honig – davon dürft ihr dem HERRN kein Feueropfer darbringen; 12als Erstlingsgabe dürft ihr sie dem HERRN darbringen, aber auf den Altar dürfen sie nicht zum lieblichen Geruch kommen. – 13Alle deine Gaben aber, die du als Speisopfer darbringst, mußt du gehörig salzen und darfst niemals das Salz des Bundes (vgl. 4. Mose 18,19) deines Gottes bei deinen Speisopfern fehlen lassen: zu all deinen Opfergaben mußt du auch Salz darbringen.«
Speisopfer von Getreide-Erstlingen
14»Willst du aber dem HERRN ein Speisopfer von den Erstlingsfrüchten darbringen, so mußt du am Feuer geröstete Ähren (oder) zerstoßene Körner von der frischen Frucht als Speisopfer von deinen Erstlingsfrüchten darbringen. 15Wenn du Öl daraufgießest und Weihrauch hinzufügst, so ist es ein Speisopfer. 16Der Priester soll dann den zum Duftopfer bestimmten Teil von ihm – von seinen zerstoßenen Körnern und von seinem Öl – samt dem ganzen zugehörigen Weihrauch in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Feueropfer für den HERRN.«
Die Heilige Schrift, übersetzt von Hermann Menge. Neuausgabe © 1949/2003 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Apokryphen aus: Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments, übersetzt von Hermann Menge © 1967, Württembergischen Bibelanstalt, Stuttgart