2. Mose 27
ff) Anweisung über den Brandopferaltar, den Vorhof und die Lieferung von Öl für den Leuchter
1»Den (Brandopfer-) Altar (vgl. 38,1-7) sollst du aus Akazienholz anfertigen, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit – viereckig (= quadratförmig) soll der Altar sein – und drei Ellen hoch. 2Die zu ihm gehörenden Hörner sollst du an seinen vier Ecken anbringen; sie sollen mit ihm aus einem Stück bestehen; und du sollst ihn mit Kupfer überziehen. 3Sodann verfertige die zugehörigen, zur Wegräumung der Fettasche dienenden Töpfe, sowie die zugehörigen Schaufeln, Becken, Gabeln und Pfannen; alle erforderlichen Geräte sollst du aus Kupfer herstellen. 4Weiter fertige ein Gitterwerk, netzartig, aus Kupfer für den Altar an, und setze an das Netzwerk vier kupferne Ringe an seine vier Ecken, 5und bringe es unterhalb der Einfassung des Altars von unten auf an, so daß das Netzwerk bis zur halben Höhe des Altars hinaufgeht. 6Sodann fertige Tragstangen für den Altar an, Stangen von Akazienholz, und überziehe sie mit Kupfer. 7Diese seine Stangen sollen dann in die Ringe gesteckt werden, so daß sich die Stangen an den beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt. 8Du sollst ihn aus Brettern so herstellen, daß er inwendig hohl ist; wie man es dir auf dem Berge gezeigt hat, so soll man ihn anfertigen.
9Den Vorhof (vgl. 38,9-20) der Wohnung aber sollst du so herstellen: auf der Mittagseite, nach Süden zu, Umhänge für den Vorhof aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang, für die eine Seite; 10dazu zwanzig Ständer (oder: Säulen) nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen (oder: Sockeln, Fußgestellen); die Nägel und Ringbänder der Säulen müssen von Silber sein. 11Ebenso auf der nördlichen Langseite: Umhänge von hundert Ellen Länge; dazu zwanzig Ständer (oder: Säulen) nebst den zugehörigen zwanzig kupfernen Füßen; die Nägel und Ringbänder der Säulen müssen von Silber sein. 12Ferner auf der westlichen Breitseite des Vorhofs: Umhänge von fünfzig Ellen Länge; dazu zehn Ständer (oder: Säulen) nebst den zugehörigen zehn Füßen. 13Die Breite der östlichen Vorderseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen, 14und zwar fünfzehn Ellen Umhänge für die eine Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen, 15und ebenso fünfzehn Ellen Umhänge für die andere Seite mit ihren drei Säulen und deren drei Füßen. 16Am Eingang zum Vorhof aber soll sich ein Vorhang von zwanzig Ellen Breite befinden, aus blauem und rotem Purpur, aus Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirkerarbeit gefertigt; dazu vier Säulen nebst deren vier Füßen. 17Alle Säulen rings um den Vorhof sollen mit silbernen Ringbändern versehen sein, auch ihre Nägel von Silber, ihre Füße aber von Kupfer. 18Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen, die Breite je fünfzig und die Höhe fünf Ellen betragen, nämlich Umhänge von gezwirntem Byssus; ihre Füße aber sollen von Kupfer sein. 19Alle Gerätschaften der Wohnung für den gesamten Dienst an ihr, auch alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen von Kupfer sein.
20Sodann befiehl du den Israeliten, dir ganz reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu bringen, damit man beständig Lampen aufsetzen kann. 21Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, der sich vor (der Lade mit) dem Gesetz befindet, soll Aaron mit seinen Söhnen die Lampen zurechtmachen, damit sie vom Abend bis zum Morgen vor dem HERRN brennen. Diese Verordnung soll ewige Geltung für die Israeliten von Geschlecht zu Geschlecht haben!«
Die Heilige Schrift, übersetzt von Hermann Menge. Neuausgabe © 1949/2003 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Apokryphen aus: Die Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments, übersetzt von Hermann Menge © 1967, Württembergischen Bibelanstalt, Stuttgart