Die rote Kuh, das Reinigungswasser: 19,1–22
1Der HERR sprach zu Mose und Aaron: 2Das ist die Satzung in der Weisung, die der HERR hiermit gebietet: Sag den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, einwandfreie rote Kuh bringen, die noch nie ein Joch getragen hat. 3Übergebt die Kuh dem Priester Eleasar! Dann soll man sie vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten. 4Der Priester Eleasar nimmt mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und spritzt damit siebenmal gegen die Vorderseite des Offenbarungszeltes. 5Darauf verbrennt man die Kuh vor seinen Augen. Ihr Fell, ihr Fleisch und ihr Blut, alles soll man verbrennen, samt ihrem Mageninhalt. 6Der Priester nimmt Zedernholz, Ysop und Karmesin und wirft alles in das Feuer, in dem die Kuh verbrannt wird. 7Dann wäscht der Priester seine Kleider, badet seinen Körper in Wasser und kehrt nachher ins Lager zurück; der Priester bleibt aber bis zum Abend unrein. 8Derjenige, der die Kuh verbrannt hat, wäscht seine Kleider und badet seinen Körper in Wasser; er bleibt aber bis zum Abend unrein. 9Ein reiner Mann sammelt die Asche der Kuh und legt sie an einen reinen Ort außerhalb des Lagers. Sie wird für die Gemeinde der Israeliten zur Zubereitung des Reinigungswassers aufbewahrt. Es ist ein Sündopfer. 10Derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, wäscht dann seine Kleider, bleibt aber bis zum Abend unrein.
Für die Israeliten und für die Fremden, die bei ihnen leben, soll es als ewige Satzung gelten: 11Wer einen toten Menschen berührt, ist sieben Tage lang unrein. 12Am dritten Tag und am siebten Tag entsündigt er sich mit dem Reinigungswasser, dann wird er rein. Wenn er sich am dritten Tag und am siebten Tag nicht entsündigt, dann wird er nicht rein. 13Jeder, der einen toten Menschen, einen Verstorbenen, anrührt und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN verunreinigt. Ein solcher Mensch muss aus Israel ausgemerzt werden, weil er sich nicht hat mit dem Reinigungswasser besprengen lassen. Er ist unrein; seine Unreinheit haftet ihm immer noch an.
14Folgende Weisung gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der ins Zelt kommt oder der schon im Zelt ist, wird für sieben Tage unrein; 15auch jedes offene Gefäß, das keinen verschnürten Deckel hat, wird unrein. 16Jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen, einen Toten, menschliche Gebeine oder ein Grab berührt, wird für sieben Tage unrein.
17Für den Unreinen nimmt man etwas Brandasche vom Sündopfer, schüttet sie in ein Gefäß und gießt Quellwasser darüber. 18Ein reiner Mann nimmt Ysop, taucht ihn in das Wasser und bespritzt damit das Zelt sowie die Gefäße und die Menschen, die dort waren, oder den, der Gebeine, einen Erschlagenen, einen Toten oder ein Grab berührt hat. 19Der Reine bespritzt den Unreinen am dritten und am siebten Tag und entsündigt ihn am siebten Tag. Dann wäscht der Betreffende seine Kleider und badet seinen Körper in Wasser; am Abend ist er dann rein. 20Wer aber unrein geworden ist und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch ist aus der Mitte der Versammlung auszumerzen; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt. Er hat sich nicht mit dem Reinigungswasser besprengen lassen; er ist unrein. 21Das soll bei den Israeliten als ewige Satzung gelten. Auch wer das Reinigungswasser verspritzt hat, wäscht seine Kleider; wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein. 22Alles, was der Unreine berührt, ist unrein. Jeder, der ihn berührt, ist bis zum Abend unrein.