Konzil von Konstantinopel (381), kirchengeschichtsdidaktisch
(erstellt: Februar 2025)
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1. Einleitung
Das Konzil von Konstantinopel (381) wird in der allgemeinen Wahrnehmung wahrscheinlich am ehesten mit dem Glaubensbekenntnis verbunden, das als das Nicaeno-Constantinopolitanum (= NC) Eingang in die christliche Theologiegeschichte gefunden hat und bis heute in der Liturgie der → Kirchen
Dabei hat die Synode über diesen Ausdruck des Glaubens hinaus noch weitere Akzente gesetzt, die kirchenhistorisch und systematisch-theologisch nachhaltige Prozesse angestoßen haben. Zum einen handelt es sich dabei um die ekklesiologische Aufwertung der Stellung des Bischofs von Konstantinopel, die bis heute das Gesicht insbesondere der orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition prägt. Zum anderen steht die präzisierende „Fortschreibung“ der Fides nicaena im Zentrum, des Glaubens des ersten reichsweiten Konzils der (ost-)römischen Reichskirche in Nicaea (325) (= N) (→ Konzil von Nicaea
2. Anlass und Verlauf des Konzils
Mit der Machtübernahme des letzten Kaisers, der das Römische Reich noch einmal gesamt regiert hat, Theodosius I. († 395), im Jahr 379 zeichnete sich eine pro-nizänische Wende in der (ost-)römischen Reichskirche ab, während dessen Vorgänger, Valens († 379), in der so genannten „Kontroverse um Arius“ noch die homöische Position (es wurde nur von einer Ähnlichkeit und nicht von einer Wesensgleichheit von Christus und Gottvater ausgegangen) vertreten hatte. So erklärte der Theodosius, zusammen mit seinen zu diesem Zeitpunkt noch mitregierenden westlichen Amtskollegen, in dem Edikt Cunctos Populos vom 28. Februar 380 (CodTheod. XVI,1,2) den Glauben der Bischöfe von Rom und Alexandria als verbindlich für alle Bürgerinnen und Bürger des Imperium Romanum (quamque pontificem Damasum sequi claret et Petrum Alexandriae episcopum virum apostolicae sanctitatis). Nach diesem sollte → Gott
Im Jahr darauf versammelten sich wahrscheinlich rund 150 Bischöfe, fast ausschließlich aus dem östlichen Mittelmeerraum, in Konstantinopel, der neuen Hauptstadt im Osten. Vermutlich verfolgte der Kaiser mit der Einberufung das Ziel, die „neu-nizänische“ Trinitätslehre nun auch synodal bestätigen zu lassen.
Diesem kaiserlichen Wunsch scheint die Synode dadurch entsprochen zu haben, dass sie ein Glaubensbekenntnis formulierte (siehe unten: 3.1.), das insbesondere die Göttlichkeit des → Heiligen Geistes
Darüber hinaus wählte die Synode nach dem Tod des Meletius von Antiochia († 381) den griechisch-kappadokischen Kirchenvater Gregorius von Nazianzus († 390), zu der Zeit kurzfristig Bischof von Konstantinopel, zum neuen Konzilsvorsitzenden; und das Konzil bestimmte in Canon 3, dass der Bischof von Konstantinopel über denselben Vorrang der Ehre (ta presbeia tēs timēs) nach dem Bischof von Rom verfügen solle; denn Konstantinopel sei „das neue Rom (dia to einai autēn nean Rōmēn)“.
3. Die Rezeption der Synode
3.1. Das Glaubensbekenntnis
In Bezug auf das Glaubensbekenntnis fällt auf, dass dieses erst rund 70 Jahre später, auf dem Konzil von Chalcedon (451), in dessen Konzilsakten zitiert wird. Bis dahin blieb es „praktisch unbekannt“ (Gemeinhardt, 2022, 283). Es scheint wahrscheinlich, dass die Teilnehmer der Synode von Chalcedon (451) nach einem Vorbild suchten, um zu belegen, dass „althergebrachte“ Glaubensformeln dann präzisiert werden dürften, wenn dies neue Herausforderungen verlangten. In einem solchen Sinne argumentierten die Teilnehmer des Chalcedonense jedenfalls: „Ferner bestätigt sie [sc. die Synode von Chalcedon (451)] wegen der Kämpfer gegen den Heiligen Geist [sc. wegen der so genannten Pneumatomachen] die Lehre über das Wesen des Geistes (peri tēs tou pneumatos ousias), die einige Zeit später von den 150 in der Kaiserstadt versammelten Vätern überliefert wurde. Sie [sc. die Väter] haben sie [sc. diese Lehre] allen bekannt gemacht, nicht um noch etwas einzuführen, was den früheren Lehren fehlte (oux hōs ti leipon tois prolabousin epeisagontes), sondern um deren Verständnis über den Heiligen Geist durch Schriftzeugnisse gegen alle zu verdeutlichen, die sein Herrsein zu bestreiten versuchten (alla tēn peri tou hagiou pneumatos autōn ennoian kata tōn tēn autou despoteian athetein peirōmenōn graphikais martyriais tranōsatres)“ (COD, 85).
Diese Berufung auf das Beispiel des Konzils von Konstantinopel (381) erschien wohl deshalb nötig, weil die kyrillische Synode in Ephesus (431) bestimmt hatte, dass kein neues Glaubensbekenntnis zu demjenigen des Konzils von Nicaea (325) angefasst werden dürfe (COD, 65). An dieser Position halten die östlichen christlichen Traditionen in Bezug auf den Wortlaut des Glaubenssymbols bis heute fest.
Insofern hat das Beispiel der Synode von Chalcedon (451) die westlich-lateinische Konzilstheorie vorbereitet, die dann von Autoren aus dem lateinisch-sprachigen Nordafrika wie Vigilius von Thapsus († ca. 490) weiter ausformuliert worden ist: „Sie [sc. die Gegner der Synode von Chalcedon] wissen nichts von der Regel und Gewohnheit der allgemeinen Konzile, auf neuen Synoden neue Dekrete – entsprechend der Notwendigkeit von neu auftretenden Häretikern (necessitas emergentium haereticorum) – so aufzustellen, dass unübertroffen (invicta) das bewahrt bleibe, was vorher auf den früheren Konzilen (antiquioribus conciliis) gegen die alten ‚Häretiker‘ (contra veteres haereticos) verkündet worden ist“ (PL 62, 135D).
Während das Bekenntnis des Konzils, das NC, in der Liturgie der östlichen Kirchen rasch einem festen Platz gefunden zu haben scheint, hat es im lateinischen Westen bis in das 11. Jahrhundert gedauert, bis es auch in den römischen Messritus aufgenommen worden ist. Als terminus ante quem für diese Hinzufügung in die römische Messliturgie gilt der Vorwurf des lateinischen Legaten Humbertus von Silva Candida († 1061) im Jahr 1054 gegenüber dem Patriarchen von Konstantinopel, die Griechen hätten das „Filioque“ aus dem Glaubensbekenntnis gestrichen (absciderunt a symbolo Spiritus sancti processionem a Filio, zit. n. Will 1861, 153 b14-16). Heute wird das NC in den katholischen Kirchen verwendet, um zum Ausdruck zu bringen, mit welchen Kirchen sich die Gottesdienstgemeinde in kirchlicher Gemeinschaft befindet.
Die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die im so genannten Konfessionellen Zeitalter aus der lateinischen Tradition des Westens hervorgegangen sind (also z.B. evangelisch-lutherische Kirchen; → Reformation
Ein weiterer Unterschied zwischen den Kirchen des Ostens und Kirchen des Westens besteht in dem „Filioque“, dem ab dem 11. Jahrhundert belegten lateinischen Zusatz, dass der Heilige Geist – nach Joh 15,26
Vor diesem Hintergrund ist auch auf katholischer Seite in den letzten zwanzig Jahren eine neue Dynamik in den Diskurs in der Problematik des „Filioque“ gekommen. So hat der Päpstliche Rat für die Einheit der Christen in seinem Dokument „The Greek and Latin Traditions regarding the Procession of the Spirit“ vom 13. September 1995 angeregt, die beiden Fassungen von NC, also die griechische wie die lateinische, als sich gegenseitig komplementär ergänzend zu verstehen („This legitimate complementarity, provided it does not become rigid, does not affect the identity of faith in the reality of the same mystery confessed“; zit. n. The Greek and the Latin Traditions Regarding the Procession of the Holy Spirit
Insofern verbindet das Glaubensbekenntnis des Konzils von Konstantinopel (381), das NC, zwar die meisten christlichen Traditionen, weist aber Unterschiede in seinem rezipierten Wortlaut und in seinem liturgischen Gebrauch auf.
3.2. Die Ehrenstellung des Bischofs von Konstantinopel
Wie hinsichtlich des Glaubensbekenntnisses, hat sich das Konzil von Chalcedon (451) auch in Bezug auf die Stellung des Bischofs der östlichen Kaiserstadt auf das Konzil von Konstantinopel (381) berufen (COD, 99-100); denn die Synode begründete die „Pentarchie“, die „Fünferherrschaft“, die aussagt, dass die eine katholische, d.h. allgemeine Kirche, gemeinsam von den Bischöfen von Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem gemeinsam geleitet werde (Cod. Iuris Civilis, Novellae 123; Schöll, 1904). Demnach suchte man wohl auch in dieser Frage nach einem Präzedenzfall – und fand diesen im Canon 3 der Synode von Konstantinopel (381), welche dem Bischof von Konstantinopel einen besonderen Ehrenrang einräumte: „Wir folgen in jeder Hinsicht den Entscheidungen der heiligen Väter und entscheiden in Kenntnis des soeben verlesenen Kanons der 150 gottgeliebten Bischöfe, die zur Zeit des großen Theodosius [...] im kaiserlichen Konstantinopel, dem Neuen Rom, versammelt waren, dasselbe auch unsererseits über die Vorrechte der heiligen Kirche von Konstantinopel (peri tōn presbeiōn tēs hagiōtatēs ekklēsias tēs autēs Kōnstantinoupolōs), dem Neuen Rom“ (COD, 99-100). Als nach einer weiteren Synode in Konstantinopel (536) die meisten Christinnen und Christen in Ägypten aus der (ost-)römischen Reichskirche ausgeschieden sind und die Koptische Kirche gebildet haben, verstärkte dieser Bezug auf die östliche Kaiserstadt die führende Rolle des Bischofs von Konstantinopel, der diese bis heute innerhalb der orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition ausübt. Insofern hat das Konzil von Konstantinopel (381) auch in dieser Frage Grundlagen gelegt, an denen östliche Traditionen des Christentums bis heute nicht rütteln.
3.3. Didaktische Vorschläge
Die aufgezeigte Polyphonie in der Rezeption des Konzils von Konstantinopel (381) eröffnet vielfältige Optionen für eine Thematisierung im Religionsunterricht – gerade auch in konfessionell-kooperativen (→ Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
In einem ökumenischen Umfeld könnte im Rahmen → forschenden Lernens
Methodisch ließe sich in solche Diskussionen durch Bildbetrachtungen (→ Kunst, kirchengeschichtsdidaktisch
In Bezug auf → biografisches Lernen
Schließlich bietet sich vielleicht die Optionen, ein ostkirchliches Kirchengebäude mit einer Ikonostase zu besuchen (→ Kirchenraumpädagogik/Kirchenpädagogik
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