Deutsche Bibelgesellschaft

(erstellt: Mai 2021)

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1. Die Lage des Ortes

Nuzi 01

Nuzi wird mit Yorġan Tepe identifiziert, einer Ortslage, die sich 17,5km südwestlich der Festung von Kerkuk befindet (Koordinaten: N 35° 21' 34'', E 44° 15' 18''). Der Ort liegt an keinem größeren natürlichen Wasserlauf, wird aber von einigen Kanälen erreicht; andere flossen nahe der Stadt (s. Fincke 1993, 203). Sie waren die Grundlage des landwirtschaftlichen Ertrags in Feldern und Gärten (s. ibid. 207), denn etwa ein Drittel der verfügbaren Fläche wurde bewässert (s. Müller 1994, 228). Für eine Übersicht über die naturräumlichen und anthropogenen Gegebenheiten s. Zaccagnini 1979 passim; Müller 1994, 2-3, 228-234 und passim.

Die Größe der Stadtbevölkerung in der Zeit der Nuzi-Texte lässt sich kaum schätzen, wird aber – da das Königreich Arrapḫa insgesamt keine große Bevölkerung gehabt haben dürfte (s. Müller 1999a, 223) – nicht sehr umfangreich gewesen sein. Mit Stein 2001b, 643 ist von ca. 1000-2500 Personen auszugehen.

2. Entdeckungsgeschichte

Nuzi 02

Der erste der (mittlerweile) sogenannten Nuzi-Texte wurde im Jahre 1896 von Theophilus G. Pinches, damals Assistant Curator am British Museum, als Nr. 21 in dem Band Cuneiform Texts from Babylonian Tablets in the British Museum II veröffentlicht. Dieser Text war im Jahr 1891 mit der Sammlungsnummer Bu[dge] 91-5-9, 296 inventarisiert worden; die jetzige Museumsnummer ist BM 80177 (s. Fincke 2009, 229). Es handelt sich um einen Text aus dem Archiv des Šurki-Tilla, Sohn von Teḫip-Tilla, das mittlerweile sicher in Nuzi lokalisiert werden kann; er belegt somit frühe unsystematische bzw. Raubgrabungen (s. Maidman 1976b, 130 Anm. 12).

Unter den zum damaligen Zeitpunkt bekannten akkadischen Keilschrifttexten stellte er eine Besonderheit dar, die Pinches dazu veranlasste, im Folgejahr einen ersten Bearbeitungsversuch zu publizieren (Pinches 1897, 589-593), in dem er vor allem auf die „strange names“ verwies; eine historische Einordnung konnte nur in groben Zügen erfolgen: Der Text sei älter als Tiglatpileser I. von → Assyrien, dessen Herrschaft mittlerweile einhellig auf 1114-1076 v. Chr. veranschlagt wird. Diese Einschätzung kann auch heute noch als grundsätzlich korrekt gelten.

Um das Jahr 1900 tauchten mehr und mehr „Nuzi-Tafeln“ bei Antiquitätenhändlern in Baghdad auf (s. Meissner 1902, 245). Sie gehen vermutlich überwiegend auf die unsystematischen Grabungen einer einzelnen Person aus Tarḫalan, Tar Khelan oder Tarkelan zurück, die ganze Eselsladungen von Tontafeln nach Baghdad verbracht haben soll (s. Corner apud Gadd 1926, 50). Nach Auffassung von Cyril J. Gadd stammen allerdings bereits einige 1894 im British Museum inventarisierte Stücke aus dieser Quelle.

Als Herkunftsort wurde ein Ruinenhügel namens Vyran-šehir (so Meissner 1902, 245), Wiran Shehri (so Corner apud Gadd 1926, 50) bzw. Viran Shehr (so Chiera / Speiser 1924-1925, 75) oder Wiran Shakar (so Chiera apud Lyon 1928, 5) genannt, der 10 Meilen (ca. 16km) südöstlich der heutigen Großstadt Kirkuk liegt (so Chiera / Speiser 1924-1925, 75); nach anderen Autoren ist die Entfernung 12 Meilen (ca. 19km) (so Corner apud Gadd 1926, 50) oder nur 8 Meilen (ca. 13km) (Lyon 1928, 1; Maidman 1995, 931). Dieser Ort liegt wenige Kilometer entfernt von dem Hauptfundort der sogenannten Nuzi-Texte.

Dieser Hauptfundort, der „main mound“ der Stadt Nuzi, hat in der Forschungsliteratur ebenfalls verschiedene Namen gefunden; u.a.: Jaglan Tepe (Weidner 1926, 23); Yalghan Tepe (Corner apud Gadd 1926, 50; Lewy 1938, 451; 1940, 29); Yargon Tepa (Lyon 1928, 1); Yargon Tepe (Weidner 1928-1929a, 122); Yorġantepeh (Deller 1978, 297); Yorgān Tepe (Fincke 1993: XII) oder Yorghun Tepe (Maidman 1995, 931). Die Identifizierung gilt seit 1926/1927 als gesichert (s. Grosz 1988, 10; Fincke 1993, 208).

Ein Großteil dieser Tafeln wurde durch das bzw. auf Geheiß des British Museum angekauft, andere gelangten in den Besitz des Musée du Louvre (Paris), der Hermitage (St. Petersburg) und in andere westliche, museale und private Sammlungen (s. Fincke 1993, XII; 1999, 13).

3. Die Namen des Ortes

Der älteste überlieferte Name des Yorġan Tepe lautet Gasur (s. dazu §20), wogegen Nuzi erst seit dem Anfang des 18. Jh.s v. Chr. belegt ist. Dieser Sachverhalt ist seit der Publikation des Textbandes HSS X mit überwiegend älteren Texten durch Theophile J. Meek unbestritten (s. Walker 1985, 26 zur Forschungsgeschichte). Die Gründe des Namenwechsels sind noch unklar, zumal eine Siedlungs- und kulturelle Kontinuität zwischen diesen Perioden als gesichert gelten darf; außerdem besteht auch eine bauliche Kontinuität an verschiedenen Stellen der Siedlung, u.a. im Bereich des Ištar / Teššup-Doppeltempels (s. Heinrich 1982, 221).

Dass der Namenwechsel mit der Ankunft einer größeren Gruppe von Sprechern des Hurritischen verbunden ist – so deutet es bspw. Novak 2007, 392 an –, ist zwar nicht auszuschließen, bleibt aber hypothetisch da a) sich schon in altakkadischer Zeit ein Bevölkerungsanteil mit hurritischen Personennamen erkennen lässt (s. Richter 2004, 296-297), zudem b) der Name Nuzi selbst nicht nachweisbar hurritischer Herkunft ist und c) vergleichbare bzw. ebenso begründete Umbenennungen gegenwärtig wohl nicht bekannt sind. Die Zurückhaltung, die schon bspw. Wilhelm 1982, 19 zeigt, ist weiterhin berechtigt.

Die vornehmlich in der etwas älteren Forschung gelegentlich favorisierte Normalisierung Nuzu (s. dazu u.a. Goetze 1943, 170 Anm. 1) hat sich nicht durchgesetzt, gemeinhin wird „Nuzi“ gewählt. Offensichtlich war „Nuzu“ aber diejenige Namensform, die in der hurritischen Umgangssprache der Bevölkerung verwendet wurde. Gleichwohl lassen die Ortsnamenbelege im engeren Sinn keine sichere Entscheidung zu (s. Lacheman 1941, 14-15; Fincke 1993, 199), wenngleich Speiser 1955 sich ausdrücklich für „Nuzi“ aussprach. Für eine umfassende, neuere Diskussion des Ortsnamens s. Wilhelm 2001, 636.

Die Etymologie des Namens Nuzi ist ebenfalls unbekannt. Aufgrund der für die zweite Hälfte des 2. Jt.s v. Chr. zu vermutenden Bevölkerungsstruktur ist zwar eine hurritische Herkunft nicht unwahrscheinlich (→ Hurriter), und eine dann zu vermutende Wurzel nuz- ist aus der Personennamengebung bekannt (s. Richter 2016, 475). Sie kann aber weder semantisch eingegrenzt noch gar lexikalisch gedeutet werden; schließlich bleibt es ungewiss, ob es sich um dieselbe Wurzel wie im Ortsnamen handelt.

Einen grundsätzlich anderen Ansatz schlägt Durand 1998, 375-376 vor: Demnach habe es eine als nuṣû oder nuzû benannte, nicht ethnisch, sondern sozial determinierte Bevölkerungsgruppe gegeben, die auch im altbabylonischen Reich von Mari aufgetreten sei und sich später in Yorġan Tepe angesiedelt habe, das zu dieser Zeit noch als Gasur bekannt gewesen sei. Dieser Ansatz wurde bisher weder kommentiert noch in größerem Umfang rezipiert.

4. Die Ausgrabungen in Yorġan Tepe

Die stetig zunehmenden Funde veranlassten Gertrude Bell (1868-1926), dem im Jahr 1925 von der University of Pennsylvania in Philadelphia her neu berufenen Annual Professor of the American Schools of Oriental Research in Baghdad, Edward Chiera (1885-1933), Ausgrabungen in der Region anzuraten. Tatsächlich war die Entdeckung weiterer Keilschrifttexte das erklärte Ziel der Grabungen (s. Chiera apud Lyon 1928, 3).

Es gelang ihm, ausgehend von den Antikenhändlern in Baghdad, die Spur dieser Tafeln bis in die Region von Kirkuk und das Dorf Tarkhalan (o.ä.) zu verfolgen. Er entschloss sich zu einer kurzen Grabung, die zu Beginn des Jahres 1925 stattfand; dabei erweiterte er den ca. 25-30 Jahre zuvor angelegten Bereich der Raubgrabungen (s. Gadd 1926, 51). Schon diese erste Untersuchung des Areals war – gemessen an der Zahl der Tontafelfunde – sehr erfolgreich, so dass es Chiera nach seiner Rückkehr in die USA gelingen konnte, die entscheidenden Stellen der Harvard University von einer Kooperation mit den American Schools of Oriental Research zur Ausgrabung des Tepe zu überzeugen und eine Finanzierung zu erlangen.

Die eigentlichen Grabungen wurden von Edward Chiera, Robert H. Pfeiffer und Richard F.S. Starr geleitet. Während Chiera und Pfeiffer selbst ausgewiesene Keilschriftkundler waren, wurde Starr durch die Philologen Henry L.F. Lutz (1929/1930 [1886-1973]) bzw. Theophile J. Meek (1930/1931 [1881-1966]) vor Ort in der Grabung unterstützt. Die Arbeiten wurden zunächst in den von Chiera untersuchten Arealen fortgeführt, im Weichbild der Stadt, bevor dann 1927/1928 die Ausgrabung des Haupthügels Yorġan Tepe begann (s. Maidman 1976a, 2-3).

Abgesehen von einigen wenigen Vorberichten (s. bspw. Pfeiffer 1929; Pfeiffer 1931), sind die Ergebnisse der Ausgrabung in dem voluminösen Werk von Starr veröffentlicht worden (Starr 1937; Starr 1939), das bis heute die Grundlage aller archäologischen Forschung zu Yorġan Tepe ist (zu einer Würdigung der Person s. Owen 1996). Starr war es offenkundig auch, der als einziger Mitarbeiter von Beginn an – seit der Grabung von Edward Chiera – an den Ausgrabungen teilnahm (s. Pfeiffer 1929, 2).

4.1. Erste Grabung 1925/1926. Durchgeführt ab November 1925 (s. Gadd 1926, 52) unter der Leitung von Edward Chiera durch das Iraq-Museum (Baghdad) und die American Schools of Oriental Research. Die dabei gefundenen Texte, darunter vor allem die des Teḫip-Tilla-Archivs, befanden sich zeitweise im Oriental Institute der Universität Chicago, wurden später aber an die irakischen Behörden übergeben.

4.2. Zweite Grabung 1927/1928 bis Vierte Grabung 1930/1931. Durchgeführt unter der Leitung von Edward Chiera (1927/1928), Robert H. Pfeiffer (1928/1929 [1892-1958]) und Richard F.S. Starr (1929/1930, 1930/1931 [1900-1994]) durch das Semitic Museum und das Fogg Art Museum der Harvard University sowie die American Schools of Oriental Research; in die Finanzierung brachten sich zeitweise auch das University of Pennsylvania Museum (Philadelphia) und das Peabody Museum der Harvard University (Boston) ein. Pfeiffer führte auf relativ kleiner Fläche eine Tiefgrabung durch, die Funde älterer Zeit – älter als die Späte Bronzezeit – ergab (s. Stein 1997, 172).

5. Stratigraphie

Die Besiedlung des Yorġan Tepe reicht bis in die späte Halaf- (ca. 5900-5300 v. Chr.) bzw. ‘Ubaid-Zeit (ca. 6500-4000 v. Chr.) zurück, auch Material des Uruk-Kulturhorizonts (ca. 4000-3000 v. Chr.) konnte gefunden werden. Ob Reste der Frühdynastisch I- und Frühdynastisch II-Zeit zutage kamen, ist nicht eindeutig: Die in der Forschung behandelten Schichten der Frühdynastischen Zeit zeigen keinen Hiatus zu den altakkadischen Schichten (ca. 2334-2154 v. Chr.) und müssen daher der Frühdynastisch III-Zeit zugewiesen werden. In altakkadischer Zeit lautete der Siedlungsname nicht Nuzi, sondern Gasur (s. §20). Das Ende dieser Periode ist unklar: Zerstörung und Auflassen der Siedlung oder fortwährende Besiedlung bis zum Wiedereinsetzen unzweideutig zuweisbarer Siedlungsreste während der sog. Ur III-Zeit (ca. 2112-2004 v. Chr.). Eine anschließende Kontinuität bis in die altbabylonische Zeit (ca. 2004-1595 v. Chr.) ist durch bauliche Reste im Bereich des Tempels gesichert. Die Stadt der „Nuzi-Texte“ fand sich in den oberen Schichten I-IV, wobei die Mehrzahl der Tontafeln in Schicht II zutage kam. Tontafeln wurden in allen Bereichen der Siedlung gefunden: dem Palast (s. bspw. Jas 2000, 216-219), dem Tempel (s. ibid. 219-225; Lion / Stein 2016) und den Privathäusern einschließlich der Residenzen nahe des Haupthügels.

6. Die archäologischen Funde und Befunde

Eine Darstellung der Grabungsfunde und ‑befunde kann an dieser Stelle nicht erfolgen, so dass nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann. Weitgehend unberücksichtigt bleiben bisher die wenigen Funde der Spätzeit, bspw. eines parthischen Gebäudes (um 200 n. Chr.), in dem Münzen gefunden worden sind, oder auch aus der Zeit der Sasaniden-Zeit (224-651 n. Chr.).

6.1. Allgemein, Stadtbild

Die topographischen Angaben insbesondere in Rechtsurkunden sind derart detailliert, dass auch aufgrund der Texte die Rekonstruktion eines Stadtbilds möglich erscheint (s. dazu Fincke 1993, XX-XXIV, 199-200; Bracci 2009). Mit Einschränkungen ist dies auch für Nachbarorte möglich (s. dazu Fadhil 1983; Fincke 1993; Müller 1994). Die Stadt Nuzi war mit einer Mauer umgeben, die etwa 44000m2 umschloss. In diese Mauer waren diverse Stadttore eingelassen (s. dazu Fincke 1993, 200; Negri Scafa 1998; Battini 2001; Wilhelm 2001, 638; zu den Torwächtern s. Fincke 1993, 206). Besondere Aufmerksamkeit erregten – von der Freilegung an – die Toilettenanlagen und Entwässerungsvorrichtungen im Bereich des Palastes (s. Weidner 1928-1929b, 253) sowie auch in Privathäusern und unter den Straßen (s. Wolf / Müller 1930-1931, 236; Hemker 1993 passim). In der Stadt lagen ein „großer“ und ein „kleiner“ Marktplatz (s. Fincke 1993, 200), doch sind die dort stattgehabten Aktivitäten im Detail unbekannt. Weitere Literatur: Battini 2009; Novak 1999.

6.2. Befunde und Funde

In der neueren Forschung stehen insbesondere Fragen zur Architektur bzw. zu einzelnen Gebäuden und Gebäudekomplexen – oft in Verbindung mit den darin gefundenen Texten – im Mittelpunkt. Dies betrifft insbesondere den Palast (s. dazu Friedmann 1982, 103-125; Abrahami / Lion 2012; Mönninghoff 2020) und die Tempel (s. dazu Bjorkman 1999 und Lion / Stein 2016), aber auch die Wohnhäuser bzw. Residenzen (s. Novák 1994; Battini 2012; Mönninghoff 2014), oft auch im Rahmen von Archivstudien.

Da die Nuzi-Texte in der Regel von den Geschäftsparteien und Zeugen gesiegelt wurden, steht ein großes Korpus von Siegelabrollungen zur Verfügung (s. dazu vor allem Rosansky 1984; Stein 1987; 1989; 1993a; 1993b; 2001a; 2001c; 2009a; 2009b; 2010; Stein apud Lion / Stein 2016, 226-358).

Darüber hinaus sei vor allem auf die aus altorientalischer Zeit seltenen Glasfunde verwiesen (s. zuletzt Shortland / Eremin / Degryse / Walton 2018).

7. Die Umgebung des Ortes

Mit Hilfe der topographischen Angaben in Urkunden unterschiedlichen Typs, darunter auch denjenigen von Straßenverbindungen, lässt sich die Umgebung der Stadt besser als diejenige irgendeiner anderen altorientalischen Siedlung anhand der Texte beschreiben. Dies betrifft sowohl nahegelegene Siedlungen und Gehöfte als auch die kleinteilige, anthropogene (Tennen [dazu s. Richter 1995], Brunnen usw.) und nichtanthropogene Topographie (dazu s. Zaccagnini 1979; Fincke 1993). Für die Straßenverbindungen und damit verknüpfte Fragen der historischen Geographie s. zuerst Oppenheim 1938, daneben insbesondere Zaccagnini 1979, 52-57; Fincke 1993, 202-203; Müller 1994, 187-208; 1999b; 2009; 2012.

Charakteristisch für die Topographie des Landes Arrapḫa sind die zahlreichen dimātu (Plural von dimtu), die unter den Siedlungen einen wesentlichen Anteil einnehmen (s. bspw. Zaccagnini 1979, 47-52; Fincke 1993 passim; Müller 1994, 163-186 und passim; Koliński 2001). Es handelt sich dabei um Anlagen mit (vermutlich) turmartigen Gebäuden, von denen ausgehend Land bewirtschaftet wurde; sie unterlagen, im Gegensatz zu „Städten“, einer besonderen Form der Verwaltung (s. Müller 1994, 222-223).

8. Weitere Fundorte von „Nuzi-Texten“

In der altorientalistischen Forschung werden üblicherweise alle spätbronzezeitlichen Texte, die aus Arrapḫe (oder Arrapḫa), Kurruḫanni und Nuzi stammen, sowie solche ungewisser Herkunft, die diesen in sprachlicher und typologischer Hinsicht angeschlossen werden können, als „Nuzi-Texte“ bezeichnet (s. Fincke 1993: XII). Bis sich aber Nuzi als Hauptfundort derartiger Tontafeln herauskristallisierte, fasste man die Tafeln auch als „Kerkuk-Tafeln“ zusammen (u.a. Weidner 1926, 24).

8.1. Arrapḫa (oder Arrapḫe) (heute Kirkuk)

Vermutlich schon vor 1912 (s. Grosz 1988, 13) und in den Jahren um 1915, sicherlich aber zwischen 1923 und 1925 fand man nach einem Erdrutsch am Tell inmitten der modernen Großstadt Kirkuk (Koordinaten: N 35° 28' 11'', E 44° 23' 44'') zahlreiche Tontafeln (s. Corner apud Gadd 1926, 51), die u.a. zum sogenannten Wullu-Archiv gehören (dazu s. Grosz 1988), das heute über diverse Museen und Sammlungen verstreut ist. Dies führte zu der früher oft verwendeten Bezeichnung „Kirkuk-Texte“, da zu diesem Zeitpunkt Kirkuk der einzige gesicherte Herkunftsort für derartige Texte war. Die alte Siedlung liegt zweifellos unterhalb der heute noch anstehenden Zitadelle, die etwa 400×500m misst (so Müller 2012, 188). Da systematische Grabungen auf dem Tell nicht möglich sind (s. Gadd 1926, 51-52), bleibt die Stadtgeschichte großteils unbekannt. Aus anderer Überlieferung ist aber erkennbar, dass Arrapḫa schon in der Zeit der III. Dynastie von Ur (ca. 2112-2004 v. Chr.) eine (auch) hurritischsprachige Bevölkerungskomponente aufwies (s. Qader 2013, 33-48).

Der Ort tritt in den Nuzi-Texten auch unter der Bezeichnung Āl ilāni „Stadt der Götter“ auf (s. Lacheman 1941, 12-14; Deller 1976, 35-38; Fincke 1993, 13), doch sind die Hintergründe dieser Benennung unklar (s. Fadhil 1983, 2; Qader 2013, 145-146 u.ö.). Eine besondere Häufung von kultischen Einrichtungen ist derzeit nicht erkennbar, s. aber Deller 1976, 37-38 für den textlichen Nachweis des Tempels des Wettergottes und der mehrerer Ištar-Gestalten: der Ištar Silakku, der „Ištar, Herrin des Landes“ und der „Ištar von Ninive“ (unsicher).

In Arrapḫa befand sich der Sitz des Lokalkönigs (s. Fincke 1993, XIII), dem u.a. die Stadt Nuzi selbst unterstand. Das Königreich Arrapḫa wiederum gehörte zu dem Machtkonglomerat Mitanni (s. Maidman 2010, 4), dessen politisches Zentrum vermutlich im Nordosten der heutigen Republik Syrien lag.

Der lokale König dürfte mehrfach auch in Belange der Stadt Nuzi eingegriffen haben. Unter anderem konnte er Ländereien vergeben (s. Dosch 1993, 69-71) und Abgabenbefreiungen verfügen (s. Maidman 2010, 175-176).

8.2. Sonstige Orte

Die Siedlung in Tell el-Faḫḫār liegt etwa auf halbem Weg zwischen Arrapḫa und Tell Ali (nach Müller 2009, 325 und 2012, 188; Koordinaten von Tell Ali: N 35° 22' 56'', E 43° 40' 57''), dem mutmaßlich alten Natmani (s. Müller 2009, 326-327). Die Identifizierung mit Kurruḫanni ist konventionell, in der Forschung aber umstritten (s. Koliński 2002 sowie die Übersicht bei Müller 2009, 328-339). Die zeitweise uneinheitlich beantwortete Frage nach der Zahl der am Ort gefundenen Tafeln kann mittlerweile wohl als geklärt gelten: Nach Koliński (2005, s.a. ders. 2002, 33-39) stammen insgesamt 645 Tontafeln und Fragmente vom Tell al-Faḫḫār. Eine Publikation der in Tell el-Faḫḫār gefundenen Tontafeln steht noch aus, sieht man von einigen Einzeltexten in verstreuten Publikationen ab (s. Fincke 1993, XIII Anm. 7).

Tontafeln, die weder durch Grabung noch durch prosopographische Anbindung an herkunftsbestimmte Nuzi-Texte zuzuordnen sind, können – außer aus Nuzi, Arrapḫa und Kurruḫanni – grundsätzlich aus jeder Siedlung stammen, die diesem Sprach- (Ḫurro-Akkadisch / Nuzi-Akkadisch) und Kulturraum (rechtliche Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Dispositionen, institutionelle Einrichtungen) zuzuweisen sind. Erwähnt werden darf insbesondere der Tell Ali, der vermutlich mit dem aus Nuzi-Texten bekannten Natmani (dazu s. Fadhil 1983, 126-128) identifiziert werden darf und aus dem ein etwas jüngeres, mittelassyrisches Archiv stammt (s. Ismail / Postgate 2008 [in dieser Zeit Atmannu]).

9. Politische Geschichte

Eine politische Geschichte der Stadt Nuzi bzw. des Kleinkönigreichs Arrapḫa kann derzeit, auch weil aus dessen Hauptort, dem heutigen Kirkuk, kaum Informationen vorliegen, nicht geschrieben werden, zumal es in anderen Quellen als den Nuzi-Texten nicht erwähnt ist (Fadhil 1983, 1).

Bisher ist wenig mehr bekannt als eine Reihe von Königsnamen (s. Qader 2013, 104-121), wobei allerdings einige, in älterer Forschung angenommene Herrscher (so bei Fadhil 1983, 1) zu streichen sind. Die Reihenfolge der Herrscher, ihre Regierungszeit und ihre Regierungsdauer sind nicht völlig gesichert: Itḫi-Tilla, Kipi-Teššup (beide ca. Mitte des 15. Jh.s v. Chr.) und sein Sohn Itḫi-Teššup (um 1430 v. Chr.), Ḫišmi-Teššup (Gemahl der Ammi-Naja) (14. Jh. v. Chr.) sowie, nicht völlig gesichert (s. Maidman 2010, 30-33), ein Muš-Teja – dies wohl Kurzform für Muš-Teššup (s. Wilhelm 1982, 70) –, der an das Ende der Überlieferung gehören könnte. Ohne sichere Einbindung ist derzeit auch Königin Tarmen-Naja (s. Chow 1973, 88-89). Die besondere Beziehung zwischen der herrscherlichen Namengebung und dem Namen des hurritischen Wettergottes Teššup (→ Teššub) ist wohl darauf zurückzuführen, dass Arrapḫa schon zu Beginn des 2. Jahrtausends v. Chr. einen Wettergott-Tempel besaß (s. Wilhelm 1982, 70-71).

Kipi-Teššup wird u.a. auf einer Tafel erwähnt, die die Mutter des Teḫip-Tilla, Winnirke, erwähnt, so dass ein Synchronismus mit dem äußerst umfangreichen Archiv des Teḫip-Tilla (und seiner Angehörigen) besteht. Der Sohn Itḫi-Teššup, Kurzname Itḫija, ist vor allem durch einen Brief bekannt, der mit dem Siegel des Königs von Mitanni Sauštattar (regierte um 1430 v. Chr.), Sohn von Parsatattar, versehen ist (s. Speiser 1929); allerdings kann dies, anders als lange angenommen, nicht als Anhaltspunkt einer Datierung angesehen werden (s. Stein 1989). Der einzige weitere König von Mitanni, der in Nuzi erwähnt wird, ist Parrattarna, womöglich der erste Träger dieses Namens, in der Zeit um 1470 v. Chr. (s. Wilhelm 1982, 39 und 140). Angehörige des lokalen Königshauses sind ebenfalls gelegentlich genannt. Unter ihnen sticht der Königssohn Šilwa-Teššup, eventuell Kind von Ḫišmi-Teššup und Ammi-Naja, hervor, dessen äußerst umfangreiches Archiv gegenwärtig bearbeitet wird (s. Wilhelm 1980; 1985; 1992 mit Stein 1993a; 1993b).

Das Königreich Arrapḫa wurde offenkundig von Assyrien erobert, Nuzi zerstört. Diese Zerstörung wird üblicherweise mit einer Eroberung durch den assyrischen König Aššur-uballiṭ I. (ca. 1353-1318 v. Chr.) erklärt (s. Fincke 2014, 27-28; Jakob 2017, 118), wobei sich das Ereignis nicht genauer datieren lässt, wenn auch Maidman (2011, 124) an die ersten Regierungsjahre dieses Königs denkt. In diesem Konflikt wurde das Königreich Arrapḫa durch Truppen aus Ḫanigalbat – ein anderer Name für Mitanni – unterstützt, eventuell auch durch solche aus Babylonien (dazu s. Maidman 2008, 93-98). Das Ereignis wird zwar in assyrischen Texten nicht erwähnt, lässt sich aber aus Nuzi-Texten mit relativer Sicherheit ableiten (s. Owen 1969, 52-53). Sogar Einzelheiten des militärischen Konflikts lassen sich rekonstruieren: Erwähnt sei die Schlacht bei Turša (wohl Tell Māḥūz) am Unteren Zab, für die es einen recht langen Text gibt, in dem die Kriegsgefangenen aufgelistet werden (Maidman 2010 Nr. 13); aus mehreren anderen Texten ist ersichtlich, dass „der Feind“ die (unlokalisierte) Stadt Zizza eingenommen hat, Gefangene machte und militärische Ausrüstung erbeutete. Die Zerstörung von Nuzi zeichnet sich auch im archäologischen Befund ab und wurde bereits in den ersten Grabungsmonaten erkannt (s. Chiera apud Lyon 1928, 5; Pfeiffer 1929, 6). Im Zerstörungshorizont von Tell al-Faḫḫār / Kurruḫanni fanden sich zahlreiche unbestattete Leichname (s. Müller 2009, 328).

Die Stadt Nuzi sollte nie wieder besiedelt werden und spielte demzufolge in der politischen und kulturellen Geschichte keine Rolle mehr, sie wurde vergessen. Die Region blieb aber besiedelt. Aus parthischer Zeit stammen einige Münzen und Gebäudereste, in sasanidischer Zeit wurden auf dem Yorġan Tepe Bestattungen durchgeführt, die vermutlich zu einem kleinen, nahegelegenen, aber unidentifizierten Dorf gehörten (s. Potts 1996, 326-328).

10. Gesellschaft

Fragen der Familienstruktur werden mittlerweile in nahezu allen größeren Studien zu Archiven oder Rechtsgeschäften angesprochen (s. vor allem Grosz 1988, 18-42). Die Beziehungen, auch die (gewohnheits)rechtlichen, zwischen den Familienmitgliedern untersucht Kwong 1976, 308-317.

Die Tafeln lassen verschiedene Gruppierungen der Bevölkerung möglich erscheinen. Einer zufolge gliederte sie sich in Palastangehörige (akkadisch arad ekalli), hohe Offiziere, freie Personen unterschiedlichen Status (Eigentümer von Land, Pächter, Personen ohne Landbesitz) und Sklaven (akkadisch ardu) (s. Zaccagini 1999, 95) oder, mit von Dassow (2009, 612-615), einfach in die großen Gruppen der Freien und Unfreien. Diese beiden Gruppen werden von Dosch 1993 genauer ausgeführt.

Zur gesellschaftlichen Oberschicht gehörten in Nuzi Prinzen, königliche Beamte, Schreiber, Schmiede, Ärzte und hohe Offiziere, namentlich die „Streitwagenfahrer“, akkadisch rākib narkabti (s. Dosch 2009, 72); allein diese verfügten über Pferde (s. Deller 1978, 305). Ihre hohe Stellung – nach Dosch (1993, 1) stellen sie sogar „die höchste soziale Schicht dar“ – zeigt sich auch darin, dass sie gelegentlich neben den „Söhnen des Königs“ auftreten und dies nicht als bloßer Titel, sondern Ausdruck einer tatsächlichen (genealogischen) Beziehung aufzufassen ist. Vielleicht waren den „Streitwagenfahrern“ auch das Richteramt und hohe Verwaltungsposten vorbehalten (so Deller 1978, 303).

Nur wenige Personen oder Berufe / Funktionen sind ausreichend gut belegt, um Studien zur Gesellschaftsstruktur zuzulassen. Insbesondere für Schreiber, zu einem geringeren Ausmaß auch für Richter und Torwächter, lässt sich feststellen, dass mehrere Mitglieder einer Familie dieselbe Funktion (oder: denselben Beruf) ausübten (s. Fincke 2015; vorsichtig Müller 1994, 1). In anderer Hinsicht bestehen grundsätzliche Divergenzen: Während bspw. Deller (1978, 303) ausführt, dass die Schreiber der Gruppe der „Streitwagenfahrer“ entstammten, stellt Negri Scafa (2002, 248) fest, dass sie aus allen sozialen Gruppen kamen.

Einen Überblick über die in Nuzi-Texten belegten Berufs- und Funktionsbezeichnungen bietet Fincke 1993, 424-427.

11. Verwaltung

Zentrum der politischen Macht scheint der sogenannte Palast gewesen zu sein, der sich inmitten der Stadtanlage befindet. Es handelt sich dabei sicherlich um die in den Texten als „Palast von Nuzi“, akkadisch ekallu, bezeichnete Anlage, die aber vielleicht nicht der (dauerhafte) Sitz eines Herrschers gewesen war – der lokale Herrscher residierte in Arrapḫa (heute Kirkuk) –, sondern vielmehr das Zentrum der herrscherlichen Verwaltung vor Ort, die an einen ḫazannu „Bürgermeister“ delegiert war (s. Maidman 1995, 935). Bezeichnenderweise wurde, obwohl insgesamt relativ viele Installationen festgestellt worden sind, kein Hinweis auf einen Thron gefunden (s. Heinrich 1984, 84). Aus diesem Grund hat Maidman (1995, 935-936) die Beschreibung „Government house“ vorgeschlagen. Dies kongruiert vielleicht mit der Feststellung, dass sich in verschiedenen Orten im Land Arrapḫa „Paläste“ fanden (s. Wilhelm 1982, 62, 64), woraus allerdings auch der Schluss gezogen wird, dass es mehrere Residenzstädte im Königreich Arrapḫa gegeben habe (so bspw. Müller 1994, 4; Wilhelm 2001, 637; Mönninghoff 2014, 223 Anm. 1). Der „Palast“ tritt in verschiedenen Kontexten auf, wobei aber nicht immer klar ist, ob derjenige vor Ort oder derjenige in Arrapḫa gemeint ist. Aus ihm ergingen Erlasse, wie es bspw. der Vermerkt tuppu annû ina Ibašši-ilwe ašar abulli ina arki šudūti ša ekalli šaṭir „Diese Tontafel ist in Ibašši-ilwe am Platz des Stadttores nach dem neuen Edikt des Palastes geschrieben“ (HSS IX Nr. 104: 25-28 [Lesung nach Fadhil 1983, 116]) überliefert. Der König konnte durch Edikte unmittelbar in das Wirtschaftsleben eingreifen (s. Zaccagnini 1977, 175-176).

Einige hohe Funktionäre, die dem König von Arrapḫa zuzuweisen sind, treten gelegentlich auf, u.a. der „Gouverneur“ (akkadisch šākin māti), der Streitfälle um Land beilegt (s. Maidman 2010, 135-141); seine Rolle und die anderer hoher Beamter sind aber dennoch recht unklar, mehr als eine Auflistung der jeweiligen Textinhalte scheint derzeit kaum möglich (s. Friedmann 1982, 140-174). Einige Aussagen sind aber über die „Kaufleute“ (akkadisch tamkāru) möglich, die ebenfalls dem „Palast“ zugeordnet sind (s. Zaccagnini 1977, 173, 178-180). Das Verhältnis zwischen dem König und der Stadtverwaltung behandelt Löhnert 2015.

Zwischen König und königlicher Verwaltung des Reiches Arrapḫa und den „Städten“ ist die Verwaltungseinheit „Bezirk“ (akkadisch ḫalṣu) angesiedelt, die bisher allerdings ebenfalls kaum beschrieben werden kann (s. Müller 1994, 224-225). Der „Bürgermeister“ der Stadt Nuzi, der evtl. auch der nahegelegenen Stadt Anzukalli vorstand, ist der einzige lokale Beamte, der in einer gewissen Häufigkeit genannt wird (s. Fincke 1993, 206); seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sind dennoch nicht zu beschreiben. Zur lokalen Verwaltung s. noch Zaccagnini 1988; 2003, 568-569.

12. Wirtschaft

Rückschlüsse auf das Wirtschaften erlauben archäologische Funde und Befunde sowie textliche Quellen.

Landwirtschaftliche Produkte, die durch Funde und Texte belegt sind, sind vor allem Gerste, daneben Weizen, Emmer und, zu einem geringeren Anteil, Hirse; unter den Gemüsesorten finden sich bspw. Bohnen, Eicheln, Erbsen und Kichererbsen sowie verschiedene Gewürzpflanzen, und zum Obst können Granatäpfel und Datteln gerechnet werden (s. Müller 1994, 226-228; Fincke 2000). Bei den Ausgrabungen wurden außerdem Reste von Ziegen, Schafen und Schweinen entdeckt, die zweifellos verzehrt wurden (s. Müller 1994, 225-226; Lion 2009).

Tierische Verarbeitungsprodukte, insbesondere Wolle und Textilien aller Art, sind inschriftlich breit dokumentiert, s. Fincke 1996, 278 (Decken); Schneider-Ludorff 1998; 1999; Abrahami 2014.

Die Späte Bronzezeit ist diejenige Periode der altorientalischen Kulturgeschichte, in der erstmals → Pferde und Pferdezucht in nennenswerter Dichte belegt sind. Hinsichtlich der Nuzi-Texte ist es von kulturhistorisch und forschungsgeschichtlich größter Relevanz, dass sich verschiedene Pferdebezeichnungen finden, die für die Frühgeschichte der Domestizierung des Pferdes ebenso aufschlussreich sind wie der Umstand, dass einige Bezeichnungen offenkundig indoarischer Herkunft sind (s. Wilhelm 1982, 26).

13. Religion und Kult

Trotz der insgesamt recht dichten Überlieferung sind die religiösen Vorstellungen und kultischen Aktivitäten, einschließlich des Kultpersonals, kaum bekannt, da (andernorts) relevante Textgattungen weitgehend fehlen (s. Deller 1976, 33): Kulttexte unterschiedlichen Inhalts (Rituale usw.), Inschriften (zu Bau- oder Renovierungsaktivitäten) oder Götterlisten. Die wenigen überhaupt für derartige Belange relevanten Texte beziehen sich zudem teilweise auf Orte in der (näheren) Umgebung, wofür insbesondere auf Deller / Fadhil 1972; Deller 1976 und Müller 1994, 211 zu verweisen ist.

Für die Stadt Nuzi selbst sind „die Kulte von vier namentlich bekannten Gottheiten nach[zu]weisen“, was damit zu korrespondieren scheint, dass „es vier Tempel oder Tempelkomplexe in Nuzi [gab]“ (Deller 1976, 41 mit Anm. 30): Bekannt sind die „Ištar von Nuzi“ und die „Ištar von Ninive“, der „Wettergott von Ḫalba (= Aleppo)“ und Bēlet-ekalli (d.h. „Herrin des Palastes“) (s. ibid.); bekannt ist außerdem ein Tempel des Nergal und der enigmatischen Gottheit Ḫarbaḫḫe (s. Fincke 1993, 200). Es ist aber möglich, dass die Beleglage unvollständig ist, und was bzw. wer sich hinter der Göttergruppe DINGIR.MEŠ, d.h. „die Götter“, verbirgt, bleibt ungewiss (s. Deller 1976, 41-42).

Architektonisch nachgewiesen ist ein Doppeltempel, der üblicherweise der Göttin Ištar und dem Gott Teššup zugewiesen wird; eine eindeutige, durch Textfunde gesicherte Zuordnung ist allerdings nicht möglich. Das Gebäude wurde zerstört (s. Maidman 1995, 936-937). Die dort gefundenen Tafeln betreffen weder religiöse Angelegenheiten noch den Kult oder die Tempelverwaltung, und die wenigen Hinweise, die darauf überhaupt vorliegen, entstammen Tafeln aus dem Palast (s. Lion apud Lion / Stein 2016, 10). Die im Tempel gefundenen Tafeln sind vielmehr private Rechts- sowie einige Verwaltungsurkunden (s. ibid. 10-11).

Sind somit die Hinweise auf offizielle Kulte begrenzt, so erlauben die privaten Rechtsurkunden, insbesondere die Testamente, einige Einblicke in die private Frömmigkeit bzw. die religiösen Gepflogenheiten von Familien und deren Umgang mit den „Hausgöttern“. Die entsprechenden Stellen wurden vor allem von Deller 1981 und van der Toorn 1994 behandelt.

14. Die großen Sammlungen

Die Zahl der aus dem Kunsthandel stammenden und der während regulärer Ausgrabungen gefundenen Tafeln und Tafelfragmente lässt sich derzeit nicht genau angeben. In der Forschungsliteratur findet man u.a.: über 4000 (Maidman 1976b, 127); etwa 5000 (s. Negri Scafa 1999, 63; Wilhelm 2001, 636); etwa 5000-6000 (Müller 1998, 15 Anm. 5); 6500-7000 (Jas 2000, 214); darunter sind (vermutlich) die 222 älteren Texte aus Gasur (dazu s. §20) subsummiert. Aus den drei Orten Arrapḫa, Kurruḫanni und Nuzi stammen „Some seven thousand tablets“ (Zaccagnini 2003, 565). Nicht alle Texte wurden in Nuzi geschrieben, vielmehr fanden sich dort – wie auch in Arrapḫa – Tafeln deponiert, die andernorts aufgesetzt worden sind.

Inzwischen sind etwa 70% des Textmaterials veröffentlicht; eine größere Zahl meist kleinerer und kleinster Fragmente, die im Oriental Institute (University of Chicago) und im Harvard Semitic Museum (Cambridge/Ma.), zweifellos aber auch andernorts, aufbewahrt werden, sind noch unpubliziert. Für die Geschichte und Zusammensetzung dieser beiden Sammlungen s. Gavin 1981 (Harvard), Maidman 1999 und 2005 (Chicago) bzw. Fincke 1999 (Harvard). Im Zuge einer Rückführung bzw. einer Fundteilung gelangten in das Iraq-Museum viele der zunächst in das Oriental Institute und das Harvard Semitic Museum verbrachten Tontafeln; außerdem befinden sich dort die Funde aus Kurruḫanni (s. Fincke 1993, XII-XIII).

Die nächstgrößere Gruppe von Nuzi-Texten ist heute im Besitz des British Museum (London); sie umfasst ca. 360 Tontafeln und Tontafelfragmente (s. Fincke 2014, 15).

Für eine Übersicht über die bis ca. 1992 bzw. 1998 erschienen Editionsbände und Einzeleditionen s. Fincke 1993, XXVI-XXX bzw. Negri Scafa 1999, 74-80. Seit 1993 sind die folgenden größeren Publikationen zu verzeichnen: Lacheman / Morrison / Owen 1993; Maidman 1994; Müller 1994; Lacheman / Owen 1995; Fincke 1996b; 1998; Müller 1998; Fincke 2002; Maidman 2003; Spering 2005; 2009.

15. Die Chronologie der Texte

15.1. Die absolute Datierung der Texte

Keiner der Nuzi-Texte ist, wie dies in Mesopotamien (Assyrien und Babylonien) üblich war, mit einem sogenannten echten Datum versehen, das eine absolute Datierung nach dem Jahr erlaubte; auch Tages- und Monatsangaben finden sich nicht. Da keine Jahreszählung auftritt – sei es eine Eponymendatierung (basierend auf dem Namen eines [oder mehrerer] hoher Würdenträger [Beispiele: līmu in Assyrien, Archonten im Griechenland, Konsuln im republikanischen Rom]), eine Ärendatierung (basierend auf einem bestimmten, oft politisch, religiös oder mythisch determinierten Zeitpunkt [Beispiele: Zählung der Herrschaftsjahre, Christlicher und Muslimischer Kalender]) oder eine Datierung nach Jahresnamen (basierend auf einem als besonders erachteten Ereignis (meist) des Vorjahres [Beispiel: Babylonien zwischen ca. 2300 und 1600 v. Chr.]) – und keine Person der Nuzi-Texte nachweislich in datierten Texten anderer Herkunft begegnet, können weder Einzeltexte noch Archive (unter Berücksichtigung prosopographischer Rekonstruktionen) oder der Textkomplex insgesamt genauer datiert werden. Ein lange als dezisiv erachtetes Siegel, das als Abrollung auf der in Nuzi gefundenen Tafel HSS IX Nr. 1 belegt ist und den Namen des ungefähr zeitlich einzuordnenden Mitanni-Königs Sauštatar nennt, kann, da es sich um ein dynastisches Siegel handelt, entgegen früherer Ansätze nicht mehr herangezogen werden (dazu s. Stein 1989; Fincke 1993, XIV).

Meist wird eine Datierung in das 15. und 14. Jahrhundert v. Chr. vorgenommen (so u.a. Goetze 1944, 164) oder, spezifischer, von der Mitte des 15. bis zur Mitte des 14. Jh.s v. Chr. (so Fincke 2014, 15) bzw. vom Ende des 15. bis zum Ende des 14. Jh.s v. Chr. (so Fincke 2015, 555) angenommen, zuweilen mit Angabe genauer Daten (u.a. 1450-1340 v. Chr. bei Zaccagnini 2003, 565), aber insgesamt streuen die Ansetzungen stark zwischen ca. 1600 und 1330 v. Chr. (s. die Übersichten bei Fincke 1993, XIII; Maidman 1995, 934).

15.2. Die relative Datierung der Texte

Der relativchronologische Rahmen reicht von den ältesten Texten, die von Apil-Sîn geschrieben worden sind (siehe unten), bis zur Zerstörung der Siedlung (Ende der Schicht I). Einige der ältesten Texte zeigen in Tafelformat und Duktus Parallelen zu altbabylonischen Tafeln aus Mesopotamien (s. Purves 1940, 171 u.ö.; Pfeifer 2009, 355-356), so dass die These aufgestellt wurde, dass „die Schreiber von Nuzi ... wahrscheinlich in der ersten Generation aus Babylonien eingewandert sind“ (Wilhelm 1970, 7-8) und „die meisten ... in der ersten, zweiten oder dritten Generation wahrscheinlich von genuinen Babyloniern abstammen“ (Wilhelm 1970, 7). Ein Indiz dafür sei es auch, dass „sich die älteste Schreibergeneration von den späteren Schreibern vor allem in der Orthographie deutlich abhebt“ (Wilhelm 1970, 11).

Zahlreiche Tafeln aus Nuzi sind mit einem Schreibervermerk versehen, der in der Regel den Schreiber, mittels des Zusatzes tupšarru (in unterschiedlichen Schreibungen) kenntlich gemacht, und dessen „Vater“ (= Ausbilder) nennt. Viele Texte, insgesamt etwa 900 (s. Friedmann 1987, 111), erlauben die Aufstellung eines über fünf Generationen reichenden „Stammbaums“ (dazu s. Wilhelm 1970, 10; Fincke 2015, 556), der auf einen gewissen Apil-Sîn zurückzuführen ist. Da er Lehrer–Schüler-Verhälnisse, nicht Vater–Sohn-Verhältnisse abbildet, kann er nur bedingt zur Textdatierung herangezogen werden, weil sich die Zeiträume der Tätigkeiten überschneiden (können) (s. Friedmann 1987, 111-112). Eine Unsicherheit besteht auch deshalb, weil die Länge einer Schreiberschülergeneration, vielleicht 20-30 Jahre, nicht genau einzuschätzen ist (s. Friedmann 1987, 111).

Andere Möglichkeiten der relativen Textdatierung sind gleichfalls ungenau bzw. noch nicht anhand des Gesamtkorpus überprüft worden. Hierzu zählen insbesondere die Paläographie der Keilschriftzeichen und die Untersuchung des Duktus, d.h. des Zeichengebrauchs (Schreibkonventionen), der Tafelgestaltung usw. (s. Maidman 1999, 32).

Gleichfalls unsicher bleibt die relative Chronologie, wenn sie anhand prosopographischer Daten sonstiger Personen erhoben werden soll, da deren Lebensdauer und der Generationenabstand unbekannt sind bzw. als unterschiedlich vorausgesetzt werden müssen. Auch die Verschränkung dieser Methode und der Berücksichtigung der Schreiber(generation) führt zu keinen klaren Ansetzungen. Die Problematik wird durch einige Urkunden verdeutlicht, die Mitglieder dreier oder vierer Generationen einer biologischen Familie nennen (s. Friedmann 1987, 111).

Immerhin ist es möglich, die Gesamtlaufzeit der Nuzi-Texte mithilfe der Generationenrechnung etwas einzugrenzen. Mehrere Autoren gehen von einer Laufzeit von 5-6 Generationen aus (so Maidman 1995, 934; Zaccagnini 2003, 565), wobei allerdings zu beachten ist, dass der Stammbaum der Familie Kizzuk in der gleichen Periode sieben Generationen umfasste (s. Fadhil 1983, 1).

Die Unsicherheit drückt sich auch in recht unterschiedlichen Angaben zur Gesamtlaufzeit in Zahlen aus, u.a.: ca. 100 Jahre (s. Fincke 1993, XIII; 2015, 555) bzw. knapp 100 Jahre (s. Müller 1998, 17).

15.3. Historische Nachrichten in Nuzi-Texten

Einige Urkunden enthalten scheinbar Daten, die auf den König (von Arrapḫa?), die lokale Wirtschaft oder lokale kultische Gegebenheiten rekurrieren; für eine Zusammenstellung s. Fincke 1993, 208. Gemessen an den Aussagen der Jahresdaten Babyloniens möchte man indes von Pseudodaten handeln, was auch deshalb wahrscheinlich ist, weil die Praxis der Datierung nach Jahresnamen in der Zeit der Nuzi-Texte in Babylonien längst aufgegeben war. Demgemäß versteht Müller (1998, 17) diese Angaben anders: Es handele „sich nicht um eigentliche Datierungen, sondern um Vermerke über den Anlaß, zu dem eine Verwaltungsmaßnahme ... getroffen wurde“.

Überlegungen zur lokalen Geschichte basieren teilweise auf dem vordergründig schwer erklärbaren Phänomen, dass Archive von nicht vor Ort ansässigen Personen in Nuzi aufgefunden worden sind. In einigen Fällen könnte dies auf Unruhen (dazu s. Lion 1995, 87) oder (die beginnenden) Auseinandersetzungen mit Assyrien zurückzuführen sein, vor denen die Tontafeln, die u.a. Rechtstitel begründen konnten, in Sicherheit gebracht worden sind.

16. Allgemeine Bemerkungen zu Nuzi-Tafeln

Die textliche Dokumentation aus Nuzi zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie einige der größten bisher überhaupt bekannten keilschriftlichen Privatarchive umfasst. Die Rekonstruktion der Archive beruht einerseits auf einer recht guten und zuverlässigen Fundbeobachtung einschließlich der Zuordnung der Tafelfunde auf Häuser und Räume, andererseits, dank der in der Regel angegebenen Vatersnamen, auf dem Auftreten von Leitfiguren (innerhalb einer Generation) und dem dadurch möglichen Aufstellen von Familienstammbäumen; mehrere Archive können über mehrere Generationen hinweg rekonstruiert werden.

Trotz dieser scheinbar günstigen Voraussetzungen sind zunächst kaum Archivstudien unternommen worden (s. Maidman 1976b, 127), was auch auf die Publikationspraxis zurückzuführen ist: nicht Archive, sondern Urkundengattungen waren Einteilungsprinzip der frühen Zeit. Erst in der jüngeren Forschung nehmen Archivstudien breiteren Raum ein bzw. dürfen inzwischen sogar als Standard der Nuzi-Forschung gelten. Einen Überblick über die Archive bieten u.a. Pedersén 1998, 15-28; Lion 1999.

17. Die wichtigsten Textgattungen

Einige Charakteristika finden sich bei nahezu allen Textgattungen und Einzeltexten: Die Nennung der handelnden oder betroffenen Personen samt der des Vaters und die Siegelung der Urkunden durch diese, (einige der) Zeugen und den Schreiber; dies ermöglicht die Aufstellung von Familienstammbäumen und damit eine relativchronologische Datierung. Häufig findet sich auch die Angabe des Ausstellungsortes der Tafel, zuweilen gepaart mit der eines Zeitpunktes; z.B.: tuppu annû ina arki šudūti šaṭir „diese Tafel ist nach dem (Erlass des) Edikt(s) geschrieben“.

17.1. Adoptionsurkunden. Zahlreich sind die sogenannten Adoptionsurkunden. Von einigen echten Adoptionen abgesehen (dazu s. Stohlman 1972; Dosch 1993, 116; Justel 2012), handelt es sich tatsächlich um Pseudoadoptionen (s.a. §19), deren Sinn und Zweck mit den Worten von Maidman 2010, 10 folgendermaßen umschrieben werden kann: „The seller of the land adopted the buyer as a son and ceded the land to him as an “inheritance share.” The buyer, in turn, tendered to his new father a “gift,” often corresponding to the going rate of the value of the land. This deal was interpreted as a circumvention of the inalienability of land by the device of bringing the buyer into the family circle by means of this adoption“; für eine ähnliche, auch forschungsgeschichtliche Übersicht s. Fincke 2010, 125-126. Hintergund ist die Praxis, dass Grundbesitz zwar vererbt, nicht aber (bzw. kaum jemals) verkauft werden konnte, wobei Grundstücksteilungen im Laufe der Zeit zu einer Aufsplitterung des Besitzes führten, der schließlich kaum mehr die Eigenbedarfssicherung ermöglichte (s. Müller 1994, 4). Der Adoptant, in der Regel wohl ein Angehöriger der Oberschicht (bzw. ein „Streitwagenfahrer“ [so Deller 1978, 303]), band dadurch Personen an sich, die aufgrund des Landbesitzes der lokalen Verwaltung gegenüber dienstverpflichtet waren. Diese Arbeitsverpflichtung (akkadisch ilku) diente im Wesentlichen „[der] Versorgung des Landes mit Nahrungsmitteln“ (Deller 1978, 303).

Tatsächlich konnten mit einer Adoption aber auch andere Absichten verfolgt werden. In Abhängigkeit von dem Geschlecht der oder des Adoptierten finden sich die Begriffe tuppi mārūti „Tafel der Sohnschaft“ und tuppi mārtūti „Tafel der Tochterschaft“. Daneben finden sich, abhängig von dem Zweck der Adoption im Rahmen einer Heirat, auch die Wendungen ana kall(at)ūti „als Schwiegertochter“ und ana mārtūti u kall(at)ūti „als Tochter oder Schwiegertochter“.

17.2. Prozessprotokolle. Recht zahlreich sind die Prozessprotokolle, deren Einleitung zufolge (dazu s. Hayden 1962, 22) eine Partei „gemeinsam mit“ der anderen „bei einem Prozess vor den Richtern aufgestanden ist“; eine andere Formulierung besagt, dass eine Partei gegen eine andere Klage erhob. Daran schließen sich üblicherweise in wörtlicher Rede die Aussagen der Kontrahenten an. Andere Aussageprotokolle, eingeleitet mit lišānšu / lišānša (o.ä.) „seine bzw. ihre Rede“ oder umma „folgendermaßen“, waren in diverse andere Rechtsgeschäfte integriert (u.a. Adoptionen, Darlehen, Käufe, Scheidung). Unter den Rechtspraktiken ist insbesondere das Flussordal zu erwähnen, über dessen Durchführung allerdings keine detaillierten Angaben vorliegen. Grund war nach den Worten von Wilhelm (1995, 71) „die Unmöglichkeit, eine richterliche Entscheidung auf der Grundlage positiver Evidenz herbeizuführen. Dies war der Fall, wenn Urkunde und Zeugen fehlten und Aussage gegen Aussage, oft in eidlicher Form, stand“. Am Ende des Prozederes steht demnach, dass der „als schuldig Befundene ... danach hingerichtet oder dem königlichen Urteilsspruch überantwortet wird, einmal auch seinen Grundbesitz verliert“ (ibid.).

17.3. Gesellschaftsverträge. Eine tuppi aḫḫūti, wörtlich „Tafel der Bruderschaft“, bezeichnet einen Gesellschaftsvertrag zwischen verwandten oder nichtverwandten, personen- und vermögensrechtlich gleichgestellten Partnern. Gegenstand ist die Teilung von Besitz, Ertrag oder Arbeit. Mit einer tuppi zitti „Tafel der Teilung“ konnte ein derartiger Gesellschaftsvertrag wieder aufgelöst werden (Dosch 1993, 92-114).

17.4. Tauschverträge. Mit tuppi šupe’’ulti „Tafel des Tausch“ sind in der Regel solche Tafeln überschrieben, die vom Tausch zwischen Immobilien (wie Häuser, Gärten, Land) oder Mobilien (wie Pferde, Gerste, Waffen, Sklaven) zwischen zwei Vertragsparteien handeln. Derartige Geschäfte, die eine nicht zu unterschätzende ökonomische Bedeutung hatten, dienten oft der Abrundung oder Vergrößerung bereits bestehender Besitztümer (s. Andrews 1995).

17.5. Immobilienabkommen. Tafeln mit der Überschrift tuppi tamgurti „Tafel der Übereinkunft“ handeln von Immobilien- oder Nicht-Immobiliengeschäften. Gegenstand ist die „Einigung“ von Vertragsparteien auf einen bereits bestehenden Rechtszustand, d.h. auch den Verzicht auf ältere (existente oder beanspruchte) Rechte und eine Bestätigung des neuen Status quo. Solche Vereinbarungen wurden offenbar insbesondere dann angestrebt, wenn der Gegenstand des Geschäfts erneut einer rechtlichen Veränderung unterliegt. Sie können daher einen Teil des Vorgangs der Klärung des Eigentums darstellen (Maidman 1976a, 134-135).

17.6. Eheverträge. Heiratsurkunden im eigentlichen Sinn haben die Überschrift tuppi riksi „Tafel des (Ehe)Vertrags“ und auch darüber hinaus einen recht stringenten Aufbau. Vermutlich in Abhängigkeit von den jeweiligen Bedingungen konnten verschiedene Personen als Vertragspartner auftreten; als Regelfall darf man wohl eine Vereinbarung zwischen den Vätern von Braut und Bräutigam annehmen.

17.7. Memoranda. Bei einer tuppi taḫsilti „Memorandum-Tafel“ handelt es sich, wie bei den lišānu-Tafeln, um einen Texttyp, der mit Rechtsstreitigkeiten verbunden ist. Das gemeinsame Merkmal beider ist das Fehlen eines Urteils. Solche Texte können bestimmte Schritte im Verlauf eines Prozesses vermerken oder sie können lediglich vermerken, dass ein Rechtsstreit anhängig ist (Maidman 1976a, 134).

17.8. Schuldurkunden. Mit einer tuppi tidennūti verpflichtet sich ein Schuldner (akkadisch tidennu) zur Begleichung einer Schuld (durch Kreditaufnahme) beim Gläubiger durch Ableistung eigener Arbeit oder der einer dritten Person (mithin eines Ersatzmannes); Gläubiger waren meist Angehörige der Oberschicht, nach Deller 1978, 303 gehörten sie zu den „Streitwagenfahrern“. Derartige Rechtsgeschäfte zeigen sich allerdings auch in anders eingeleiteten Urkunden (u.a. tuppi tidennu, umma u.a.m. [s. Eichler 1967 passim]). Wurde die Schuld nicht zu Lebzeiten des Schuldners beglichen, konnte sie den überlebenden Familienangehörigen – auch z.B. den Brüdern (s. Deller 1978, 300) – aufgetragen werden. Als Schuldner kommen dabei im Wesentlichen die Angehörigen der rākib narkabti „Streitwagenfahrer“ in Frage (s. Deller 1978, 303-304). Eine andere Form der tuppi tidennūti-Urkunden beinhaltet den Austausch von Feld gegen Mobilien. Diese beiden Arten der tidennūtu-Geschäfte weisen gemeinsame Merkmale auf, die sie als gegensätzliche Sicherheitsgeschäfte auszeichnen.

17.9. Testamente. Aus Nuzi, Arrapḫa und Kurruḫanni sind mehr als 40 Testamente bekannt, die zum größten Teil aus Privathäusern stammen; zwei Nuzi-Texte entstammen dem Tempelbereich, die Kurruḫanni-Texte wurden im sogenannten „Grünen Palast“ gefunden. Sie sind erkennbar anhand ihrer stets gleichen Einleitung: tuppi šīmti ša PN „Testamentstafel des PN“. Abgesehen von ihren spezifischen Regelungen weisen sie eine Reihe signifikanter Phrasen auf, außerdem – wie nahezu überall üblich – eine Zeugenliste, einen Schreibervermerk und die Angabe des Verschriftungsorts.

17.10. Darlehenstexte. Tontafeln, die ein Darlehen vereinbaren, zeigen einen vordergründig weniger stringenten Aufbau. Sie sind oft eingeleitet mittels umma PN „Folgendermaßen (erklärt) PN“ oder lišānšu ša PN „Erklärung des PN“. Verbindlich ist auch hier die Bezeugung, der Schreibervermerk und die Siegelung durch (nicht immer alle) Zeugen; am Schluss steht oft ein Publizitätsvermerk. Gegenstand von Darlehen waren landwirtschaftliche Produkte (Gerste, Weizen, Emmer), Tiere (Schafe, Ziegen, Rindvieh, Esel), Leder und Wolle, Metalle (Zinn, Kupfer, Bronze, Silber), Lehmziegel und Holz sowie Geräte und Werkzeuge; recht selten bezieht sich das Darlehensgeschäft auf Personen bzw. deren Arbeitsleistung. Der Zinssatz für landwirtschaftliche Produkte und Metalle betrug 50%, doch finden sich auch Darlehen, die keinen Zins vereinbarten (Owen 1969).

17.11. Verwaltungsurkunden. Die Verwaltungstexte wurden zum überwiegenden Teil im Palast sowie im Archiv des Königssohns Šilwa-Teššup nordöstlich des Haupthügels gefunden (s. Lion 1995, 82). Es handelt sich um Einnahme- und Ausgabelisten unterschiedlichen Inhalts, Verzeichnisse von Besitzständen, Rationenlisten (dazu s.a. Zaccagnini 1988) u.a.m.

17.12. Verschiedenes. Daneben existieren Texte unterschiedlichsten Inhalts, u.a. Briefe, Edikte (s. bspw. Zaccagnini 1977, 175 und die Zusammenstellungen bei Löhnert 2015, 337 und Lion apud Lion / Stein 2016, 211), Kaufurkunden (u.a. bzgl. Sklaven), Lehrverträge (s. Fincke 2018), Listen unterschiedlichsten Inhalts und Inventare, private Notizen oder Memoranden (s. bspw. Müller 1999a) und Schenkungen (tuppi makannūti). Darüber hinaus fanden sich nur eine herrscherliche Inschrift (s. Fadhil 1983, 1) sowie eine sonstige Ziegelinschrift (s. Wilhelm 2009).

Ausgesprochen selten sind im weiteren Sinne literarische, d.h. in einer Überlieferungstradition stehende Texte; u.a.: Lexikalische Listen (s. Lacheman 1939); Omentext (Erdbeben) (Lacheman 1937).

18. Ethnizität

18.1. Die Sprache der Texte

In sprachlicher Hinsicht erregte von Anbeginn an, abgesehen von den „strange names“ (s. §2), insbesondere die Tatsache Aufmerksamkeit, dass sich hier ein zuvor unbekannter „Dialekt“ des Akkadischen zeigt. Das Akkadische der Nuzi-Texte weicht von den gleichzeitigen mittelassyrischen und mittelbabylonischen Sprachstufen des Akkadischen in markanter Weise ab; lediglich einige Assyriasmen können festgestellt werden (s. Wilhelm 1970, 35-47). Die Abweichungen betreffen die Morphologie, insbesondere aber die Syntax. Im Laufe der Zeit hat sich dafür die Bezeichnung Ḫurro-Akkadisch durchgesetzt. Tatsächlich lassen sich zumindest einige Phänomene dieses „Dialekts“ mit großer Sicherheit auf Interferenzerscheinungen des Hurritischen zurückführen, das die Umgangssprache (resp. „Muttersprache“) zumindest eines Großteils der Bevölkerung gewesen sein dürfte.

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Ḫurro-Akkadische zwar vor allem aus Nuzi-Texten bekannt ist, dass aber auch andere Fundorte in den sogenannten Randgebieten Mesopotamiens (z.B. → Alalach [nahe Iskenderum, heutige Türkei]) Textfunde erbrachten, die gleiche bzw. vergleichbare sprachliche Aberrationen zeigen; auch deren Sprachform wird gemeinhin als Ḫurro-Akkadisch bezeichnet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht eine vergleichende Untersuchung jedoch ebenso aus wie auch eine Darstellung des Ḫurro-Akkadischen der Nuzi-Texte allein; nur Einzelaspekte sind behandelt worden. Grundsätzlich scheinen die Voraussetzungen für eine Grammatik des Ḫurro-Akkadischen der Nuzi-Texte jedoch günstig zu sein, da sich viele Texte bestimmten Archiven zuordnen lassen und zumindest viele (relativchronologisch) datieren lassen. Voraussetzung dafür wäre allerdings die Erarbeitung eines Keilschriftsyllabars, da die Nuzi-Texte deutliche Sonderentwicklungen erkennen lassen, die in Das Akkadische Syllabar (von Soden / Röllig 1991) nur unvollständig berücksichtigt worden sind.

Da der überwiegende Teil der Texte bestimmten Formularen folgt, lediglich die Aussagen in Prozessprotokollen sowie Briefe dürften (durch Urheber und / oder Schreiber) frei formuliert worden sein, sind die tatsächlichen Akkadisch-Kenntnisse der Schreiber und der Bevölkerung nur schwer einzuschätzen. Es ist immerhin auffallend, dass die gelegentlich auftretenden akkadischen Personennamen zuweilen sehr entstellt sind.

Die Bedeutung der Nuzi-Texte auch für Fragen der Hurritologie steht außer Frage. In erster Linie gilt dies für die zahlreichen hurritischen Lexeme in den akkadischen Texten, wofür keine neuere, systematische Darstellung als jene bei Gordon 1936 vorliegt. Soweit dieser Wortschatz in der philologischen und linguistischen Forschung behandelt wurde, ist er über das Bibliographische Glossar des Hurritischen zugänglich (Richter 2012; i.V.).

Es ist zwar vermutlich richtig, dass im Großraum Nuzi resp. im Königreich Arrapḫa auch kassitische und andere ethnolinguistische Gruppen (in nomadischer Lebensweise) ansässig gewesen sind (so Maidman 2010, 4), doch haben diese keinen feststellbaren Einfluss auf die lokale Sprachvariante gehabt. Eine gewisse Konzentration kassitischer Personennamen findet sich außerhalb der Stadt Nuzi bei einer Familie in Šuriniwe (s. Negri Scafa 2002, 249).

18.2. Die Sprache der Namen

18.2.1. Personennamen

Die Personennamen in allen Fundorten lassen erkennen, dass, sofern sie für die sprachliche und / oder ethnische Zuweisung ihrer Träger nutzbar gemacht werden dürfen, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hurritischsprachig war (s. Fincke 1993, XIII). Andere Personen trugen akkadische oder kassitische Namen, einige indoeuropäische und einige sind derzeit nicht sicher zuweisbar. Welche Lesung den gelegentlichen sumerographischen Namen unterlegt werden darf, ist unsicher bzw. nur im Einzelfall zu entscheiden (s. Negri Scafa 2002, 249-251), wenn auch die Möglichkeit besteht, dass Schreiber als Angehörige des höchsten Bildungsstandes tatsächlich sumerische Namen trugen (so Müller 1994, 1-2).

Die einzige größere Studie, auf einer allerdings aus heutiger Sicht begrenzten Materialbasis, ist immer noch Gelb / Purves / MacRae 1943. Trotz mancher Verbesserungen im Detail ist sie auch heute noch die unverzichtbare Grundlage für Namenstudien jeglicher Art. Die statistischen Aussagen zum Sprachgut der Namen dürften nach wie vor zutreffen: „Ethnically or linguistically the Nuzi names can be divided as follows: 1,500 Hurrian, 631 Akkadian (Babylonian and Assyrian), 23 Sumerian, 53 Kassite, 28 Indo-European. The rest, some 754 names (including the broken ones), cannot yet be assigned to any of these groups“ (ibid. 5).

18.2.2. Ortsnamen

Wohnstättennamen sind gelegentlich Primärtoponyme, häufig jedoch Zusammensetzungen, die einen Personennamen oder ein akkadisches oder hurritischen Nomen enthalten (s. Fincke 1993, XVIII-XIX). Dies könnte auf eine relativ späte Gründung (bzw. Benennung) zurückzuführen sein. Die Sprache der Primärtoponyme lässt sich nur in wenigen Fällen bestimmen oder wahrscheinlich machen.

19. Nuzi und das Alte Testament

Namentlich in den ersten Jahren und Jahrzehnten nach der Entdeckung der Nuzi-Texte wurden Stimmen laut, die Übereinstimmungen und Parallelen oder sogar Abhängigkeiten mit bzw. von der alttestamentlichen Überlieferung, insbesondere der Genesis, feststellten. Mit den Worten von Thompson 1974, 199: „The cuneiform tablets that have been excavated give evidence of family customs among the Hurrians living at Nuzi which were immediately thought to be remarkably similar to biblical customs, particularly those in Genesis, many of which, it was felt, could not be explained by later biblical practice. The similarity was thought to be so strong, and the agreement among scholars was so clearly unanimous, that it quickly became common opinion that the patriarchs must have lived according to Nuzi or Hurrian law.“ Wesentliche Impulse gingen dabei von einigen führenden Altorientalisten der Zeit und ersten Spezialisten für Nuzi-Texte aus, namentlich Ephraim A. Speiser (1902-1965) und Cyrus H. Gordon (1908-2001). Eine Frühdatierung der biblischen Erzählungen erschien ebenso denkbar wie der Beweis ihrer Historizität.

Konkret gehört hierzu vor allem der Brauch, durch Adoptionen Grundbesitz oder Vieh erlangen zu können (s. Eissfeldt 1960, 7), der Besitz der „Hausgötter“, akkadisch ilānu und hebräisch teraphim, durch den oder die rechtmäßigen Erben (s. Eissfeldt 1960, 7) sowie der „Brauch, daß eine kinderlose Ehefrau ihrem Manne eine ihrer Sklavinnen überläßt und daß der von dieser geborene Sohn dann rechtlich als Sohn der Herrin gilt“ (Eissfeldt 1960, 6-7).

Besonders wichtig erscheint Ersteres (s. §17.1). Aus größeren Familienarchiven, besonders jenem des Teḫip-Tilla, Sohn von Puḫi-šenni, ist ersichtlich, dass begüterte Personen häufig und von unterschiedlichsten Personen adoptiert wurden. Dies diente offenkundig der Abrundung oder Vergrößerung ihres Besitzes. In den entsprechenden Urkunden wird der akkadische Ausdruck mārūtu „Sohnschaft“ verwendet, in der Regel in der Wendung PN mār PN2 PN3 mār PN4 ana mārūti īpuš (o.ä.) „PN, Sohn von PN2, machte den PN3, Sohn von PN4, zur ‚Sohnschaft’“. Hier zeigt sich ein deutlicher terminologischer Unterschied zur Verwendung des Begriffs im Standard-Akkadischen, wo stattdessen ana mārūti leqû „zur Sohnschaft annehmen“ steht; beide Konstruktionen werden als „adoptieren“ verstanden. Wörtlich wäre für die Konstruktion der Nuzi-Texte modernsprachliches „zum Sohn machen“ angemessener. Angesichts des Zwecks dieser oft so genannten Pseudo-Adoptionen wäre eine umfassendere neuere Darstellung zu den dadurch begründeten erb- und familienrechtlich begründeten Verhältnissen zwischen dem Adoptanten und dem Adoptierten und zu den Auswirkungen auf familiäre Strukturen wünschenswert.

Dass bspw. laut Rut 4,1-2 Rechtsgeschäfte – hier die Vererbung eines Grundstücks – im Stadttor abgewickelt wurden (oder: werden konnten), wobei die (zufällig) anwesenden Männer als Zeugen dienten, erinnert an den häufig belegten, nicht aber auf Stadttore beschränkten Publizitätsakt der Nuzi-Texte (s. dazu Millard 1999).

Verschiedene Autoren erkannten zwar die Parallelen oder Übereinstimmungen zwischen den Rechtsgeschäften in Nuzi und den Patriarchenerzählungen der Genesis, äußerten sich aber zurückhaltend hinsichtlich einer direkten Abhängigkeit (u.a. Eissfeldt 1960, 5-8) bzw. der Berechtigung derartiger Überlegungen überhaupt (s. Locher 1986, 10 mit Anm. 25). Trotz der unzweifelhaften Bedeutung dieser Frage blieben aber systematische Darstellungen nahezu aus. Seitens der altorientalistischen Forschung wird die Frage kaum mehr betrieben (s. zuletzt die Stellungnahme von Eichler 1989). Auch im Bereich der alttestamentlichen Wissenschaft ist die These, dass es zwischen dem Alten Testament und Nuzi Verbindungen gibt, schon lange aufgegeben worden, da sie auf biblizistischen Prämissen beruhte und vor allem darauf zielte, das Alter und die Historizität der → Vätererzählungen zu belegen, von denen inzwischen deutlich ist, dass sie erst erheblich später entstanden sind (→ Pentateuchforschung).

20. Appendix: Gasur

Die Frage, ob der Ort als ga-su-luKI, ga-su-ru12KI und ga-šurx(ḪI×MAŠ)KI (für Belege s. Bonechi 1993, 153) – oder in einigen dieser Schreibungen – in den Texten aus dem westsyrischen → Ebla / Tell Mardīḫ (Koordinaten: N 35° 47' 56'', E 36° 47' 55'') auftritt, wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert (zustimmend u.a. Pettinato 1981; Astour 1987, 7; Archi 1989, 16 Anm. 11; ablehnend u.a. Bonechi 1993, 153; Scarpa 2013, 230-231). In jüngerer Zeit deutet sich ein erneuter Paradigmenwechsel an: Nach Maria G. Biga können ga-su-luKI und ga-su-ru12KI tatsächlich Gasur bezeichnen, wogegen ga-šurx(ḪI×MAŠ)KI eine Stadt zwischen Ebla und Mari (= Tell Hariri) bezeichnen dürfte (Biga 2014, 95). Eine endgültige Klärung ist gegenwärtig vermutlich nicht möglich.

Die Texte aus Ebla überliefern diverse Lieferungen nach Gasur, das demzufolge eine Stadt von einiger ökonomischer und politischer Bedeutung (Pettinato 1981, 304) gewesen zu sein scheint. Auf interne Strukturen der Stadt kann daraus nicht geschlossen werden.

Während einer Tiefgrabung in Yorġan Tepe wurden Schichten des 3. Jahrtausends v. Chr. und noch älterer Zeit erreicht. Dabei wurden u.a. 222 Urkunden, der Rest eines Archivs, das einem großen institutionellen Haushalt zuzuordnen ist, und eine Landkarte auf Ton gefunden, die etwa gleichzeitig zu den Ebla-Texten sind (s. Visicato 2000, 225-231): Sie werden mittlerweile in die späte altakkadische Zeit datiert, d.h. an das Ende der Regierung des Narām-Sîn (ca. 2254-2218 v. Chr.) und den Beginn der Regierung seines Sohnes Šar-kali-šarrī (ca. 2217-2193 v. Chr.); anfangs schwankten die Datierungsansätze stark (s. Thomsen 1931-1932, 135).

Die Texte gehören nicht nur in diese historische Periode, sondern sie zeigen auch, dass Gasur, dessen Name ungeklärt ist, Teil des akkadischen Reiches gewesen ist. Der Neffe des Šar-kali-šarrī, Dada, wird in einem Text erwähnt (s. Visicato 2000, 230), und Šar-kali-šarrī selbst scheint sich – wie schon sein Vater – in Gasur aufgehalten zu haben (s. Visicato 1998). Vielleicht wurde Gasur in dieser Zeit von Assur aus verwaltet, worauf die Phrase in a-šur3KI im-ḫur „in (Stadt) Assur empfangen“ (HSS X Nr. 160 Rs. III 6’ [s. Thomsen 1931-1932, 135]) hindeuten könnte. Hier ist wohl auch eine Inschrift des Herrschers (Eigentitel waklum „Aufseher“) Ititi von Assur relevant, die in diese Zeit gehört und Beute aus Gasur erwähnt (s. Grayson 1987, 7).

Der einzige vor Ort gefundene Text aus der Zeit der III. Dynastie von Ur (ca. 2112-2004), d.i. HSS X Nr. 228 (s. Meek 1935, VII; Molina 2008, 53 mit Anm. 117), erlaubt keine weiteren Rückschlüsse: Er enthält keinen Jahresnamen und lässt somit nicht auf eine politische Zugehörigkeit der Siedlung zur Zeit der Niederschrift schließen; die fünf Personennamen sind sumerisch und weisen dadurch Richtung Süden. Die Beziehungen zu Südmesopotamien bleiben aber dennoch unklar: Die Stadt wird offensichtlich lediglich einmal in einem südmesopotamischen Text, aus Girsu (modern Tello), genannt, der die Ausgabe von Gerste für „die Männer von Gasur“ festhält (TCTI 2, 2687 [datiert Šū-Sîn 5/00/00]).

Als Gasur, d.i. als Name ga-sur14(SAG) und in der Nisbe *gasurīum „gasuräisch, aus / von Gasur“ (rekonstruiert, s. Veenhof 1972, 190), begegnet der Ort noch in altassyrischen Texten, von denen einige vor Ort gefunden wurden (HSS X Nr. 223-227 und SCCNH 7 S. 66). Vermutlich gab es eine Niederlassung von Händlern aus Assur / Assyrien, die am Erwerb von Zinn und dem Handel von gasuräischen Textilien beteiligt waren (s. Larsen 1967, 154).

Zu einem nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkt (oder: Zeitraum) kommt der Name Gasur außer Gebrauch. Der bisher älteste Beleg für den Namen Nuzi ist offenbar in der Herkunftsbzeichnung einer Person namens Elap-Nawar zu sehen, der in Texten aus Mari (Tell Hariri) auftritt (siehe Richter 2016, 101). Der einzige, mutmaßlich altbabylonische Text, der vor Ort gefunden wurde (d.i. HSS X Nr. 229+230 [s. Meek 1935, VIII]), gibt leider keinen Aufschluss zu dieser Frage.

21. Bibliographische Hilfsmittel

Weitere Überblicke finden sich bei Maidman 1995; Stein 1997 und 2001b (archäologisch) sowie Wilhelm 2001. Eine Bibliographie für den Zeitraum von 1896 bis 1972 bieten Dietrich / Loretz / Mayer 1972.

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Abbildungsverzeichnis

  • Karte zur Lage von Nuzi. © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
  • Nuzi-Text BM 80177 (Abschrift). Mit Dank an © The Trustees of the British Museum; BM 80177 lizenziert unter Creative Commons-Lizenz, Attribution-Share Alike 4.0 International; Zugriff 7.5.2021

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