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(erstellt: April 2008)

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1. Begriff

Mazzebe 01
Der Begriff Mazzebe (hebr. maṣṣevāh, pl. maṣṣevôt; oft mit „Steinmal“ übersetzt) ist von der hebräischen Wurzel nṣb / jṣb „aufrichten / aufstellen“ abzuleiten und bezeichnet einen willentlich aufgerichteten, naturbelassenen oder behauenen Stein mit einer (auch im weiteren Sinne) religiösen Funktion. Im Unterschied zu einer Stele weist eine Mazzebe in der Regel keine ikonische Dekoration oder Inschrift auf. Dennoch werden die Begriffe Mazzebe und Stele (auch: Malstein, Kultstein, Pfeiler) in der Literatur häufig synonym gebraucht.

2. Altes Testament

Der Begriff maṣṣevāh (in der Septuaginta fast durchweg mit στήλη „Stele“ wiedergegeben) erscheint (mit Varianten) insgesamt 36-mal im Alten Testament und bezeichnet aufgerichtete Steine in unterschiedlicher Funktion.

1. In den Summarien der Königsbücher (→ Königsbücher) werden Mazzeben als illegitime kultische Objekte verstanden. Ihre Errichtung bzw. Beseitigung durch bestimmte Könige wird negativ bzw. positiv gewertet.

1Kön 14,23 erwähnt die Errichtung von Mazzebe und Kultpfahl (→ Aschera) in der Zeit des Rehabeam durch die Judäer; 2Kön 3,2 (Summarium zu Joram) berichtet über → Ahab, er habe eine Mazzebe des → Baal errichtet; 2Kön 10,26f berichtet über die Entfernung der Mazzebe des Baal durch → Jehu; 2Kön 17,9f geißelt die Errichtung von Mazzeben und Ascheren als Grund für den Untergang Israels 722 v. Chr.; 2Kön 18,4 berichtet die Zerstörung der Mazzeben und Ascheren durch → Hiskia; 2Kön 23,14 notiert dasselbe über → Josia. Auffälligerweise fehlen die Mazzeben im Summarium der Sünden → Manasses in 2Kön 21,2ff. Auch in der → Chronik sind die Mazzeben Zeichen der Abgötterei, die von den frommen Königen beseitigt werden: 2Chr 14,2 erwähnt die Entfernung der Mazzeben durch → Asa und 2Chr 31,1 deren Zerstörung im Auftrag Hiskias.

2. In den Rechtskorpora gilt die Mazzebe als nicht mit dem Jahweglauben zu vereinbarendes Kultsymbol.

Den zentralen Text, von dem auch die entsprechenden Belege im → deuteronomistischen Geschichtswerk abhängen, bietet das → Deuteronomium mit dem Verbot von Mazzeben und Kultpfählen (→ „Ascheren“) in Dtn 16,21-22 und begründet dieses damit, dass JHWH sie hasst. Dasselbe Verdikt gegen Mazzeben und Kultpfähle bieten Dtn 7,5 und Dtn 12,3. Nicht unmittelbar von Dtn 16 abhängig sind die Verdikte gegen Mazzeben im Bundesbuch Ex 23,24 und im Heiligkeitsgesetz Lev 26,1. Ex 34,12-13, Teil des privilegrechtlichen Korpus Ex 34,11-26, verpflichtet Israel, kein Bündnis mit den Vorbewohnern einzugehen und die Mazzeben und Kultpfähle umzuhauen.

3. In der prophetischen Literatur finden sich überraschenderweise kaum polemische Äußerungen über die Mazzebe als Kultobjekt.

In der prophetischen Literatur der vorexilischen Zeit finden Mazzeben nur in Hos 3,4 und Hos 10,1-2 Erwähnung, wobei lediglich Hos 10,1-2 unmittelbar mit der hoseanische Kultpolemik verbunden werden kann. Hos 3,4 kündigt dagegen für die kommende Unheilszeit an, dass es weder Könige noch Mazzeben geben wird. Spätexilisch benutzt Jer 43,13 den Begriff maṣṣebōt für die Obelisken der ägyptischen Sonnentempel. Unpolemisch gebraucht Jes 19,19 (vielleicht in der ägyptischen Diaspora) den Begriff Mazzebe für ein Steinmal Jahwes als Zeichen und Zeugnis an der Grenze zu Ägypten, wenn die Ägypter sich dereinst zu Jahwe bekehren werden. In Ez 26,11 steht Mazzebe unpolemisch für die Monumente der Stadt Tyrus, die durch Nebukadnezar zu Fall kommen werden. Einzig die Polemik in Mi 5,12f gegen die Mazzeben und Kultpfähle ist von den deuteronomisch-deuteronomistischen Verdikten abhängig, ist aber bereits ein bloßes Stereotyp und kaum gegen eine tatsächliche Praxis gerichtet.

4. In den Vätererzählungen der → Genesis, aber auch in anderen erzählenden Texten des Alten Testaments werden Mazzeben überwiegend unpolemisch erwähnt: a) als Kultobjekte, die die Gegenwart Gottes symbolisieren, b) als Vertragszeichen (→ Bund) und c) als Gedenksteine für Verstorbene.

a) Kultobjekte. Die Erzählung von → Jakob und der → Himmelsleiter in Gen 28 enthält eine Kultätiologie des Reichsheiligtums des Nordreichs in → Bethel. In Gen 28,18 und Gen 28,22 errichtet Jakob am Ort seiner Gotteserscheinung (→ Epiphanie) den Stein, auf den er im Schlaf seinen Kopf gebettet hatte, als Mazzebe. Auch Gen 31,13 nimmt hierauf Bezug. Der Stein ist gerade in Bethel – der Ortsname bedeutet „Haus Gottes“ – ein Symbol der Gegenwart Gottes.

b) Vertragszeichen. In Gen 31,45 und Gen 31,51-52 fungiert eine von Jakob aufgerichtete Mazzebe als Vertragszeuge zwischen ihm und Laban.

Eine sowohl kultisch-rituelle wie juridische Funktion haben die von Mose in Ex 24,4 aufgerichteten Mazzeben: Zum Anlass des Bundesschlusses errichtet Mose eine Ritualinstallation bestehend aus einem Altar und 12 Mazzeben, die die Stämme Israels symbolisieren.

c) Gedenksteine für Verstorbene.(Memoria). Als solche werden Mazzeben in Gen 35,20 und in 2Sam 18,18 erwähnt. In Gen 35,20 errichtet Jakob eine Mazzebe über dem Grab seiner verstorbenen Frau → Rahel an der Straße nach → Bethlehem. 2Sam 18,18 erwähnt eine im Königstal aufgestellte Mazzebe, die → Absalom nach seinem Namen nennt und „Denkmal Absaloms“ (hebr. jād, eigentlich „Hand“) genannt wird. Dieselbe Funktion hat das in Jes 56,4-5 genannte, aber nicht explizit als Mazzebe bezeichnete Monument „Mal und Name“ (jād wāšem) für die gottesfürchtigen Eunuchen. Wie 2Sam 18,18 und Jes 56,4-5 deutlich machen, dienen die Mazzeben als Gedenksteine, die den Namen des Toten lebendig erhalten sollten, auch wenn Nachkommen fehlen. Es ist denkbar, das der hinter 2Sam 18,18 stehende Brauch im (nicht lokalisierbaren) Königstal Gedenk-Mazzeben zu errichten, in Zusammenhang steht mit der Erwähnung eines „Tales der Stelen“ (‘mq jdt) auf einem Ostrakon aus Jerusalem (Renz / Röllig, HAE I: Jer(7):5).

3. Archäologische Funde

Bei der archäologischen Identifikation von Mazzeben ist der Fundkontext von größter Bedeutung, da stehenden Steinen, insbesondere in architektonischen Strukturen, eine unterschiedliche Funktion zukommen kann. In der Vergangenheit sind daher oft stehende Steine mit architektonischer oder anderer Funktion irrtümlich als Mazzeben angesprochen worden (z.B. Kenyon 1974, 138-140). Als Mazzeben sollten daher nur stehende Steine angesprochen werden, für die aufgrund ihrer Größe, ihres Aufstellungsortes und ihres Fundkontextes eine kultische Funktion wahrscheinlich gemacht werden kann. Dies sind insbesondere Mazzeben in eindeutigen Sakralbauten bzw. an Orten, die durch weitere Installationen und Beifunde als Kultplätze ausgewiesen sind (siehe Bloch-Smith 2005). Mazzeben als Bestandteil häuslicher Kultausübung können ausgeschlossen werden.

Neben unbehauenen oder nur grob bearbeiteten Mazzeben können oben abgerundete, sich verjüngende oder halbrunde Steinplatten, viereckige oder obeliskoide Stelen (mit Varianten) unterschieden werden (Graesser 1972, Fig. 2).

Stehende Steine mit gesicherter oder sehr wahrscheinlicher kultischer Funktion sind aus nahezu allen Kulturperioden Palästinas belegt (→ Religion Israels).

3.1. Neolithikum

Nicht ganz eindeutig ist eine als Kultraum interpretierte Struktur mit als Mazzebe angesprochenem stehenden Stein des präkeramischen Neolithikums (ca. 8500-6000 v. Chr.) aus Jericho (Kenyon 1981, 306f.; Pl. 173a). Deutlicher ist der Befund eines Freiluftheiligtums des keramischen Neolithikums (5600-4000 v. Chr.) aus Biq‘at ‘Uvdā im Süden des Wadi → Araba mit einem quadratischen Kultraum und einer größeren Anzahl von stehenden Steinen zwischen vier größeren Felsbrocken (siehe Weippert 1988, 116 und Abb. 2.25). Zahlreiche weitere Anlagen mit Mazzeben aus dieser Periode stammen aus dem Negev (Avner 1990).

3.2. Bronzezeit

Mazzebe 02
Aus der frühen Bronzezeit sind Mazzeben bislang nur im Negev nachgewiesen (Avner 1990). Aus der Mittelbronzezeit II B stammt eine Reihe von 10 Mazzeben von bis zu 3,25 m Höhe mit einem als Opferstelle gedeuteten Steintrog in der Mitte aus → Geser (Macalister 1912, I 105ff.; 1912, II 381ff.; Abb. 1).

Weitere Mazzebenreihen der Mittelbronzezeit sind aus → Megiddo Str. XII (Loud 1948, 87, Figs. 206-207) und Tel Kittān (= Tell Mūsā) Str. V (Eisenberg 1977; Keel / Uehlinger, 1998, Abb. 26a) bekannt, wobei eine der Stelen vom Tel Kittān grob herausgearbeitete weibliche Geschlechtsmerkmale aufweist (Abb. 2).

Mazzebe 03
Aus der Spätbronzezeit ist vor allem der Tempel in → Hazor mit der Figur eines sitzenden Herrschers, einem Löwenorthostaten und insgesamt 10 sorgfältig bearbeiteten Mazzeben, eine davon dekoriert mit Astralsymbolen (Mond) und zum Gebet erhobenen Armen, zu nennen (Yadin 1958, 83-92, Pl. XXVII-XXXI, CLXXX), sowie die Mazzebe aus dem Migdal-Tempel in → Sichem (Campbell 1993, 1352).

3.3. Eisenzeit

Aus der Spätbronzezeit II B bis zur frühen Eisenzeit (14.-12. Jh. v. Chr.) stammen die Mazzeben aus den beiden Freiluft-Heiligtümern des Kupferbergbau- und Verhüttungsgebietes im Timna-Tal in der Araba (Rothenberg 1973; 1993). Hier fanden sich → Kultinstallationen bestehend aus Mazzebenreihen mit Opfertrögen und Bänken für Votivgaben. Eine weitere Mazzebe mit vorgelagertem Altar fand sich im Eingang einer als Totenkultstätte gedeuteten Felshöhlung (Rothenberg 1973, 125-126).

Aus der frühen Eisenzeit (→ Eisenzeit I, 12. Jh. v. Chr.) stammt das offene Höhenheiligtum der so genannten → Bull-Site (Ḍahret eṭ-Ṭawīle) im samarischen Bergland (Mazar 1982). Ein hier gefundener großer Stein in einer als Kultinstallation gedeuteten Struktur ist möglicherweise als die Mazzebe der Kultstätte anzusprechen.

Ferner ist ein bananenförmiger Stein aus → Hazor (Stratum XI) als früheisenzeitliche Mazzebe (Mitte 11. Jh. v. Chr.) anzusprechen. Er wurde in einer Anlage (Locus 3283) gefunden, die aufgrund architektonischer Merkmale (Bank / Bamah) und der Keramikfunde (Kultständer, Gründungsdepositum mit Bronzefigurine) als Schrein zu interpretieren ist, und war gegenüber der östlichen Wand aufgerichtet (Ben-Tor 1996, 266-268). In einer weiteren, wohl als offener Kultplatz anzusprechenden Struktur der Eisenzeit I in Hazor wurde eine fast rechteckige Mazzebe mit vorgelagerter Opferplatte ausgegraben (Ben-Ami 2006); eine ähnliche Installation stammt von Tel Rechov (Mazar 1999, 23-28; → Rechob-Ort). Möglicherweise ebenso als Mazzebe anzusprechen ist der Fund eines großen Steines in der Umgebung (Locus 81) des Kultraums Locus 49 der Eisenzeit II A in Lachisch Stratum V (Aharoni 1975, 28-30, Pl. 3; 60). Bei den vielfach als Mazzeben angesprochenen Steinen aus der so genannten „cultic structure“ in → Taanach (Rast 1978, 23) und → Megiddo Locus 2081(Loud 1948, 45) handelt es sich hingegen vielmehr um Arbeitssteine oder Architekturelemente.

Bilderverbot 08

Wenn auch nicht unwidersprochen, so doch in ihrer kultischen Funktion deutlich, ist die fast 1 m hohe Kalkstein-Mazzebe aus der Kultnische im Festungstempel in → Arad (Aharoni 1967), der vom späten 10. bis zum 7. Jh. (Stratum XI-VII) bzw. wie neuere Untersuchungen (Herzog 2001) nahe legen, nur vom 9.-8. Jh. (Stratum X-IX), in Betrieb gewesen ist. Möglicherweise fungierten zwei später verbaute kleinere behauene Steine ebenfalls als Mazzeben (zur Diskussion siehe zusammenfassend Bloch-Smith 2005, 32-33).

Mazzebe 05

Außerhalb des Tempelkontextes sind Mazzeben in der Eisenzeit auch von kleinen Torheiligtümern bekannt. In → Bethsaida (8. Jh. v. Chr.) fand sich eine anikonische Stele am Tordurchgang neben einer Stele mit der stilisierten Darstellung des Mondgottes (→ Mond) auf einer Plattform mit Opfertrog (Bernett / Keel 1998).

Auf → Tel Dan konnten insgesamt drei Installationen mit Mazzeben am Stadttor von der Eisenzeit II B bis zur assyrischen Zeit nachgewiesen werden (Biran 1998). Eine Mazzebe mit Opfertrog ist auch aus dem inneren Torbereich vom Tell el-Fār‘a (Nord [Tell el-Fara]), Stratum VII b-e (10.-9. Jh.) belegt (Chambon 1984, Plan IV-VI).

Im edomitischen Bereich der Eisenzeit II C ist ein Heiligtum in Chorvat Qiṭmit [Chorvat Qitmit] belegt mit einer neben dem Eingang zum Schrein platzierten Mazzebe (Complex B, Beit-Arieh 1995, 303-310, fig 9.2).

Aus Grabkontexten sind aus Palästina bislang keine Mazzeben bekannt, sie sind eisenzeitlich jedoch in Jordanien im Kontext des Friedhofs vom Wādī Fīdān belegt (Levy u.a. 2005, 471-472, Fig. 23, 24, 38-40), wobei es sich um Objekte mit grob angedeuteten anthropomorphen Zügen handelt.

4. Religionsgeschichtliche Deutung

4.1. Mazzeben als Kultobjekt

4.1.1. Repräsentation einer Gottheit

Die Mazzebe als Kultobjekt im vorexilischen Israel gehört nach Ausweis sowohl der biblischen wie der archäologischen Befunde zum kanaanäischen bzw. gemein-westsemitischen Erbe Israels. Mazzeben in Heiligtümern sind insbesondere in Syrien und Phönizien von der Mittelbronzezeit (Ebla, Byblos) bis in die klassische Periode hinein gut belegt (s. Mettinger).

Nach → Philo von Byblos betrachtete man in Phönizien „beseelte Steine“ (lithoi empsychoi) als Gotteshäuser (baitylia, Diminutiv von bjt’; überliefert bei Euseb, Praeparatio Evangelica I 10,23; Text Kirchenväter 3). Wenn der Steintrog bzw. die Steinplatte vor der mittelbronzezeitlichen Stelenreihe von Geser und der spätbronzezeitlichen von Hazor der Darbringung oder Ablegung von Opfergaben diente, müssten die hinter ihnen aufgerichteten Steine Götter repräsentiert haben. Im früheisenzeitlichen Heiligtum von Hazor (Areal B, Stratum XI, Locus 3283) und im eisenzeitlichen Tempel von Arad spricht die zentrale Positionierung der Mazzeben dafür, dass die Steine die Funktion eines Gottesbildes hatten. Auch die Aufstellung von undekorierten Stelen mit einer dekorierten Stele im spätbronzezeitlichen Stelen-Tempel von Hazor und mit einer Stele des Mondgottes im eisenzeitlichen Tor von Bethsaida lässt vermuten, dass auch die undekorierten Stelen eine Gottheit bzw. deren Anwesenheit repräsentieren. Besondere Bedeutung kommt den Inschriften von Sfire zu (→ Inschriften von Sfire; KAI 223; TUAT I/2, 186). Auf drei Stelen steht der aramäische Text von Verträgen, die König Bar-Ga’jah von Ktk und König Mati‘il von Arpad im 8. Jh. v. Chr. geschlossen haben. Auf Seite C der zweiten Stele werden die Steine mehrfach als „Gotteshäuser“ bezeichnet (btj ’lhjm). Man glaubte offensichtlich, dass die Gottheiten, die die Einhaltung des Vertrags überwachen sollten, in den Steinen wohnten. Was für die Stelen gilt, die bei einem Vertragsabschluss errichtet wurden, trifft wohl auch für die Kultstelen zu, die von jenen folglich nicht streng unterschieden werden dürfen. Sie galten als Sitz der Gottheit und waren damit Manifestationen der Gegenwart Gottes.

4.1.2. Repräsentation Jahwes

Die Präsenz von Mazzeben in Heiligtümern scheint zumindest bis in die Zeit → Hiskias, vielleicht sogar bis zur so genannten Josianischen Kultreform (→ Josia) in 2Kön 22-23 unanstößig gewesen zu sein. Ihre Entfernung aus dem Kult ist nach wie vor am besten mit der Josianischen Kultzentralisation zu erklären, da Mazzeben in der Regel Bestandteil von Heiligtümern sind, die diesem Anliegen entgegenstanden. Dass die Mazzebe auch in späteren Texten (im Gegensatz zum häufig mit ihr gemeinsam genannten Aschera-Kultpfahl (→ Aschera) noch unpolemisch als Kultgegenstand angesprochen werden kann, mag damit zu erklären sein, dass das Objekt selbst nach wie vor unanstößig war, wenn keine als illegitim erachteten Handlungen (Opfer, Verehrung) daran vollzogen worden sind. Es liegt daher nahe, auch die Mazzeben im Tempel von Arad als Repräsentationen Jahwes anzusehen, da in dem Festungsort ausweislich der Personennamen, die auf den dort gefundenen Ostraka belegt sind, Jahwe verehrt wurde.

4.1.3. Ausdruck von Bildlosigkeit?

Mettinger (1995) versteht Mazzeben als Zeugnisse einer materiellen Bildlosigkeit und damit als Alternative zu Kultbildern. Die Grenze zwischen Mazzebe und Kultbild lässt sich jedoch kaum scharf ziehen. Beide konnten als Präsenzsymbole gelten und in Ritualen eine vergleichbare Funktion haben.

4.2. Mazzeben als Gedenkstein für einen Verstorbenen

Mazzeben als Totenmemoria sind archäologisch im Israel und Juda der Eisenzeit und der Perserzeit nicht belegt, ebenso wenig die juridisch-vertraglichen Mazzeben. Bei Letzteren muss zudem die Frage gestellt werden, ob nicht die entsprechenden Texte (wie z.B. Gen 31,45ff.) hier bewusst auf einen fiktiven „archaischen“ Brauch rekurrieren.

In der hellenistisch-römischen Zeit sind stelenförmige Totenmemoria sowohl literarisch wie archäologisch belegt: Sogenannte Nefesch-Pfeiler, die u.a. auch von den Nabatäern bekannt sind, bzw. deren bildhafte Repräsentation gehören zur Ausstattung jüdischer Gräber dieser Periode. Auch Josephus (Antiquitates XIII 6.5; Text gr. und lat. Autoren) erwähnt monolithische Pfeiler, die → Simon Makkabäus zum Gedenken an seine Eltern und seine Brüder an den Grabmonumenten anbringen lässt. Die Frage, ob sich diese Praxis auf die biblischen Memoria-Mazzeben zurückführen lässt oder es sich um hellenistischen Einfluss handelt, ist wohl zugunsten des Letzteren zu entscheiden.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

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2. Weitere Literatur

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Abbildungsverzeichnis

  • Freilichtheiligtum in Geser mit einem als Opferstele gedeuteten Steintrog (Mittelbronzezeit II B; ca. 16. Jh. v. Chr.). © public domain (Foto: Klaus Koenen, 1994)
  • Stele vom Tel Kittān. Aus: O. Keel / C. Uehlinger, Götter, Göttinnen und Gottessymbole (QD 134), Freiburg u.a. 5. Aufl. 2001, 26b; © Stiftung BIBEL+ORIENT, Freiburg / Schweiz
  • Stelenheiligtum von Areal C in Hazor (Spätbronzezeit). © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
  • Kultnische des Heiligtums in Arad mit zwei Mazzeben (Eisenzeit II). © Wolfgang Zwickel
  • Mondgott (Bethsaida, 8. Jh. v. Chr.). Aus: O. Keel / C. Uehlinger, Götter, Göttinnen und Gottessymbole (QD 134), Freiburg u.a. 5. Aufl. 2001, 394; © Stiftung BIBEL+ORIENT, Freiburg / Schweiz
  • Zyprische und byblische Münzprägungen mit der Abbildung von Mazzeben. © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

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