• DAS VIERTE BUCH MOSE (NUMERI)
  • 4.Mose 6,13-20

Das Opfer der Gottgeweihten nach Abschluss der Weihezeit

13 Wenn die Zeit des Gelübdes* abgelaufen ist, muss die Person, die sich dem HERRN geweiht hat, zum Eingang des Heiligen Zeltes* gehen

14 und ihm drei fehlerfreie Tiere opfern: ein einjähriges Schafböckchen als Brandopfer*, ein einjähriges Schaf als Sühneopfer* und einen ausgewachsenen Schafbock als Mahlopfer*,

15 außerdem die dazugehörigen Speise- und Trankopfer* und als zusätzliches Speiseopfer noch einen Korb voll Gebackenes, das aus Weizenmehl ohne Sauerteig* bereitet ist, und zwar Ringbrote* aus Mehl, das mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote*, die mit Öl bestrichen sind.

16 Das alles soll der Priester zum Altar bringen und zuerst das Sühne- und das Brandopfer vollziehen.

17 Dann opfert der Priester dem HERRN den Schafbock als Mahlopfer und dazu das Gebackene, danach die übrigen Speise- und Trankopfer.

18 Der Geweihte schneidet am Eingang des Heiligen Zeltes sein geweihtes Haar ab und wirft es in das Altarfeuer, in dem die Fettstücke des Mahlopfers verbrannt werden.

19 Dann legt der Priester ein gekochtes Stück von der Schulter des Schafbocks zusammen mit einem Ringbrot und einem Fladenbrot aus dem Korb in die Hände des Geweihten.

20 Darauf nimmt er die Opfergaben selbst in die Hand, um sie symbolisch dem HERRN zu übereignen*. Sie sind dem HERRN geweiht und gehören dem Priester, genauso wie die Brust und die Hinterkeule, die ihm ordnungsgemäß zustehen. Danach darf der Geweihte wieder Wein trinken.