• Scheidungsurkunde

Die Vorschrift von Dtn 24,1 wurde gegeben, um die Willkür des Mannes zu begrenzen und der geschiedenen Frau ein erträgliches Weiterleben zu ermöglichen. Ihr Sinn wird verkehrt, wenn Männer sie als »Erlaubnis« (vgl. Mk 10,2.4par) ansehen, ihre Frauen zu entlassen. Nach dem Zusammenhang von Mk 10,2-9/Mt 19,3-8 ist diese Vorschrift sozusagen im Zorn gegeben worden für ein Volk, das nicht bereit und kaum noch fähig ist, zu erkennen und zu tun, was Gott eigentlich will. Sie ist gegeben »mit Rücksicht auf« die Hartherzigkeit des Volkes – nicht in erster Linie seine Fühllosigkeit gegen Mitmenschen, sondern die fehlende Bereitschaft, Gott und seinem heilsamen Willen zu folgen. Dass es die Vorschrift gibt und dass sie praktiziert werden muss, stellt demnach ein ständiges Belastungszeugnis gegen dieses Volk dar und beweist, dass es ein abtrünniges Volk ist. Der letzte Beweis dieser »Verstocktheit« ist es, wenn die Vorschrift zur Schadensbegrenzung als Freibrief für die menschliche (männliche) Willkür verstanden wird (siehe dazu auch Unzuchtsklausel).

Quelle: Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart