Stichwort: Verlobung

Durch die Verlobung wurde in biblischer Zeit die Verbindung zwischen Mann und Frau rechtsgültig.

Durch die Verlobung wurde in biblischer Zeit die Verbindung zwischen Mann und Frau rechtsgültig.

Wie die Ehe konnte sie nur durch einen Scheidebrief gelöst werden.

Das wesentliche Element dieses Rechtsakts war die Bezahlung der Brautgabe. Im alten Orient war es üblich, dass der Vater die Braut für seinen Sohn bestimmte (vgl. 1. Mose/Genesis 38,6). Der Ehevertrag, in dem die Höhe des Brautpreises festgesetzt wurde, wurde zwischen den Vätern des Brautpaares abgeschlossen. Bis zur Hochzeit lebte die Verlobte weiterhin bei ihrer Familie.

Die Dauer der Verlobungszeit war rechtlich weder festgelegt noch allgemein verbindlich. Die eheliche Gemeinschaft wurde erst nach der Heimholung der Braut durch den Bräutigam (also nach der Hochzeit) aufgenommen.

Für Verlobte galten dieselben Treuegebote wie für Verheiratete (vgl. 5. Mose/Deuteronomium 22,23-24), deshalb hatte eine Verlobte, die untreu war, dieselbe Strafe zu erwarten wie eine Ehebrecherin. Maria, die Mutter von Jesus, musste demnach aufgrund ihrer Schwangerschaft während der Verlobungszeit als Ehebrecherin angesehen werden. Josef hätte das Recht gehabt, sie anzuklagen, was für sie möglicherweise das Todesurteil bedeutet hätte (vgl. 5. Mose/Deuteronomium 22,20-21).

Nach jüdischem Recht musste ein Mann seiner Frau eine sog. Scheidungsurkunde ausstellen, wenn er sich von ihr trennen wollte.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr von Verheirateten.
Griechische Namensform des hebräischen Namens Jeschua.