Die Kreuzigung war eine aus Persien stammende Hinrichtungsart, die von den Römern an Sklaven, Räubern und Aufrührern vollstreckt wurde.
Das griechische Wort stauros, das im Deutschen mit »Kreuz« übersetzt wird, bezeichnet zunächst nur den senkrecht in der Erde befestigten »Pfahl«. An diesem wurde ein Querholz aufgehängt, an dem die ausgestreckten Arme des Hinzurichtenden zuvor festgebunden oder (wie im Fall von Jesus: Johannes 20,25) an der Handwurzel angenagelt worden waren. Die Füße wurden danach am Pfahl angebunden oder festgenagelt. Das Querholz – und nur dies – hatte der Hinzurichtende selbst zum Richtplatz zu tragen (Markus 15,21; Markus 8,34). Es war üblich, dem Verurteilten ein Schild voranzutragen oder umzuhängen, auf dem der Grund für seine Verurteilung stand. Dieses wurde dann auch am Kreuzpfahl befestigt (Markus 15,26). Am Richtplatz wurde der Verurteilte entkleidet. Die Kleidungsstücke durfte das Exekutionskommando unter sich teilen (Markus 15,26).
Dem Hinzurichtenden gab man sauren Wein (Essig) zu trinken, in den Myrrhe oder Weihrauch gemischt war. Dieser Trunk hatte eine betäubende Wirkung. Jesus hat ihn abgelehnt (Markus 15,23 Markus 15,36).
Der Tod trat bei Gekreuzigten durch Durst, Erschöpfung und Kreislaufkollaps ein, oft erst nach Tagen (vgl. Markus 15,44). Um ihn schneller herbeizuführen, konnten die Unterschenkel zertrümmert werden (Johannes 19,31-32). Der Körper konnte dann nicht mehr von den Füßen gestützt werden. Dadurch hing das ganze Gewicht des Körpers an den Armen und es trat sehr bald der Erstickungstod ein.
Wer das römische Bürgerrecht besaß, durfte nicht gekreuzigt werden. Er hatte im Fall einer Verurteilung zum Tod ein Recht auf eine weniger grausame Hinrichtung.